war gerade letzte woche forfüren, der hat die motornummer nichtmal angeschaut… das merkt doch keiner, wenn nicht alles wie neu glänzt… aber es müsste doch sicher ein gutachten geben… du kanst doch nicht der erste sein…
und Gott sprach. gehet und prüfet eure Autos im Kanton Freiburg…
Dort verstehen sie definitiv nicht was sie vor dem Kopf haben (nichts gegen Freiburger) aber über ihre Prüftechniken gibt es ja diverse Geschichten…
Habe in meinem T2a statt den B-Motor einen AS drin. Hat ein paar PS mehr Leistung, dem Experten ist die Motornummer aufgefallen und die haben mich dann nochmal hergeholt. Lärmmessung wurde gemacht, der neue Motor ist jetzt im Ausweis eingetragen, gekostet hat’s 160.- Mäuse (Kanton Bern).
Ich würde im Zweifelsfalle einfach mal anrufen und fragen, was es zu tun gibt und was es kostet, bösartig sind die ja eigentlich nicht.
Grüsse
Wenn es mir richtig im Kopf umher geht, ist eine Leistungssteigerung
von 20% erlaubt. Solange es ein Gutachten gibt für diesen Umbau.
Alles was mehr ist git einen neuen Typ. Das heisst komplett Prüfung. Meist nicht rentabel, da zu Teuer. Doch ist auch das nicht eine unmöglichkeit.
Solange man keinne Pfusch versucht zu prüfen.
Und ganz wichtig, fragt bei STVA nach was ihr alles machen müsst für diese Leistungsteigerung, Motorumbau. Somit hat man gleich alle Papiere die verlangt werden.
Definitiv nicht zu entpfehlen ist einfach so mit dem Motor rumfahren.
Nicht wegen der Busse vom STVA oder der Polizei,
sondern wenn du eine Unfall hast, was ich nicht hoffe, macht die Versicherung einen Regress auf dich und du kannst dann alles selber Zahlen.
Ich denke da lohnt sich doch ein paar Franken mehr zu investiern und den Motor vom STVA prüfen lassen, so das alles seine Richtigkeit hat.
Gruss ger66
[quote=“Sir Galahad”]und Gott sprach. gehet und prüfet eure Autos im Kanton Freiburg…
Dort verstehen sie definitiv nicht was sie vor dem Kopf haben (nichts gegen Freiburger) aber über ihre Prüftechniken gibt es ja diverse Geschichten… [/quote]
traum weiter.
Praktische Erfahrung: es kommt nie so raus, wie man denkt und im Zweifelsfall finden die Prüfer mehr raus, als man wünscht…
Vor ca. 15 Jahren Opfel Blitz mit unkorrektem Motorkennbuchstaben vorgeführt. Haben die MFKler grad bemerkt - war halt so ein alter, erfahrener - der Prüfer. Bei der Nachprüfung hat sich ein anderer Experte so auf die Handbremseinstellung konzentriert, dass er das mit dem MKB glatt vergessen hat.
marius und ich pflegen immer zu sagen: gibt ihnen was zu fressen und sie vergessen die hälfte!
greez benny
hey benny
wie siehts eigentlich mit deinem bus aus? hast du ihn schon?
gruss
nur weil die MFK etwas nicht sieht, macht es nicht legal . . . und sich im Problemfall drauf berufen kann man auch gleich vergessen . .
aber wenn mans unbedingt braucht . . .
hiho
mein bus wird jetzt vorerst mal sowieso mit einem cu fahrbereit gestellt (ja wirklich CU) und dan evt im winter oder nächstest jahr guck ich mal wegen dem porsche!
greeez benny
so hier Merkblatt vom Strassenverkehrsamt ZH
wer weiss Juristendeutsch schwarz auf weiss