T1 Dachlast

Hoi zäme

Bei meinem T1 ist keine Dachlast eingetragen im Fahrzeugausweis. Ich habe den Bus importiert, da das STVA wohl keine Infos zur Dachlast fand wurde “keine” eingetragen… Hat hier jemand einen mit eingetragener Dachlast?

Verwendung dafür habe ich noch keine, da er aber erst letzten Mittwoch zugelassen wurde, möchte ich möglichst viel schon jetzt geklärt haben da es sicher weniger Diskusionen gibt, als wenn ich erst ein einem Jahr komme…

Merci und Gruess

Dominik

Hallo Dominik
Nachdem ich auf der MFK mit meinem neu erworbenen Dachgepäckträger (1/3 Dachlänge) vorgefahren bin, wurde ohne weitere Tests oder Kommentare im Fahrzeugausweis unter Rubrik 55 “Dachlast” 50kg eingetragen. Das dürfte Norm sein; ob sich das erhöhen lässt oder ob das bei einem über die gesamte Länge reichenden Dachträger mehr ist, weiss ich leider nicht.
Beste Grüsse, Christian

Hoi Christian

Kannst du mir vielleicht einen Scan des Ausweises zukommen lassen? Dann gehe ich mit dem beim STVA vorbei… Merci und Gruess

Dominik

Bei meinem T2a sind 125 kg eingetragen. Ich denke da müssten mehr als 50 kg möglich sein.

Das ist ja nun mal interessant! Wieso gibt es solche Differenzen, weiss das jemand? Der Gepäckträger ist gleich gross und hat die gleiche Befestigung in der Regenrinne. Es gibt nicht den geringsten Grund für einen Unterschied. Wobei ich sagen muss: Mit 125kg auf dem Träger würde ich mich nicht mehr getrauen, eine Vollbremsung zu machen…
Wer weiss mehr zu diesem Thema? Betrifft ja nicht nur T1
Christian

Auf meinem T2a ist ein Dachträger mit einer Solarpanel drauf verbaut. Hab ihn vor zwei Jahren so erworben.
Letztes Jahr MFK, lief in etwa so ab:

MFK-Prürfer: "Aha, ein Dachträger! Hmm, ist aber nichts im Ausweis eingetragen."
Ich: "Oh, das wusste ich nicht. So erworben."
MFK-Prüfer: "Wie wärs, wenn wir 50kg eintragen?"
Ich: “Hmm, sollten reichen.”

Vielleicht hätt ich ja unverschämt sein und sagen sollen: “Nee, 100kg wär besser” :stuck_out_tongue_closed_eyes:
So war ich nur froh, dass nun überhaupt etwas eingetragen ist.
Aber scheint so, als wären 50kg kein Problem. Darüber könnte mit geschicktem, taktischen vorgehen/verhandeln etwas gehen, immer unter der Voraussetzung die Tagesform des Prüfers stimmt :angry:

Grundsätzlich ist ein Dachträger keine Voraussetzung für eine Dachlast-Eintragung. Man kann den Plunder ja auch ohne Dachträger auf den Bus laden, was nicht verboten ist. Die Dachlast wird bzw. muss das Strassenverkehrsamt von den Unterlagen auslesen und soll dies nicht nach Willkür ausfüllen! Ansonsten wiederum zur Amag rennen und ein entsprechendes Papier verlangen, wo die Dachlast genannt wird…

So nebenbei; bei meinen T3’s ist mir aufgefallen, dass der geschlossene Bus 100kg, die DoKa 75kg und die Pritsche ebenfalls 75kg im Ausweis eingetragen haben.

GRüsse,
Jörg

Die 50kg darf die MFK ohne Bestätigung des Herstellers eintragen. Eine höhere Dachlast geht dann nur mit Nachweis. Bei meinem T2b sind ebenfalls 125kg eingetragen.

Gruss
Diego

Hoi zäme

Ich frage doch mal bei der AMAG an wie viel Dachlast ich haben darf :smile:. Hat noch jemand einen direkten Kontakt dahin…? Gruss