Sichtbarkeit Rücklichter

Hallo,

ich bin gerade dabei alle möglichen Infos und Dokumente etc für die Anmeldung meines Syncros zusammen zu sammeln. Zu den Rückleuchten: es gibt sicherlich irgendwie Regulierungen, aus welchem Winkel die Rückleuchten sichtbar sein müssen, oder? Wenn ja, wo? Ich habe einen Heckträger, der zwar extra so konzipiert ist, dass er eben die Rücklichter nicht verdeckt, allerdings tut er das natürlich je nach Blickwinkel doch. Im dümmsten Fall müsste ich meinen Heckträger für die Vorführung demontieren, was ich aber wirklich ungern tun will…wäre ja schön, wenn er vielleicht sogar eingetragen ist.
Wenn jemand dazu was weiß am besten direkt mit Link :wink:
Danke schonmal
Viele Grüsse
Franz

Und hier noch für die Schweiz und PW, fast zuunterst:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4425_4425_4425/de

Oder in der, asa-Richtlinie 2A

Gruss Beat

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Super, vielen dank an alle…war irgendwie zu doof bzw hab nicht weit genug gescrollt oder die falschen suchbegriffe genutzt
Somit muss mein super Heckträger leider weichen :sob::sob:

Ist bei mir das gleiche Problem, darum nehme ich sieben für die MFK jeweils ab. Aber geht es nicht um den Winkel in der Vertikalen? Also wäre Randziffer 61 einschlägig, oder?

Die vertikalen Sichtwinkel müssen bei allen Fahrzeugarten beidseits der Horizontalebene je 15°, bei Nebelschlusslichtern je 5°, bei Markierlichtern 5° nach oben und 20° nach unten betragen.

Falls AHK, in der Landi, bei Galaxus oder dem Jumbo(?) zwei Rücklichter mit Kabel holen?

25.- bis 50.- (LED) Franken, dann dürftest du auch damit rumfahren oder dürfen dann die vorderen nicht leuchten?

Gruss
tomix

das habe ich mal probiert, sieht katastrophal aus. Habe dann den ganzen Träger höher gebaut, die Abnahme steht mir aber auch noch bevor.

Es gäbe auch schöne aber bei asymetrischen Sachen wird es schwierig. Dafür wäre auch das entsprechende Schild in I und das andere für E nicht notwendig.

Gruss
tomix

bin bei Matsch und Piste auf folgenden Beitrag gestossen

Die Schweiz wird, wenn nicht gleich, sehr ähnliche Vorschriften haben

Beim Rückfahrscheinwerfer ist man noch toleranter, wenn es gegen mehr geht. Zusätzlich seitlich nach hinten unten geht offenbar auch noch. Aber das ist ein anderes Thema.

Nach Art. 110 wären hinten zusätzlich zwei hochangeordnete Schlusslichter usw. erlaubt.

Was ist rechtlich gesehen ein Kupplungsträger. Sowas geht gar nicht, nochmals zwei Leuchten auf der selben Höhe🤣.

Gruss
tomix