ich bin gerade dabei alle möglichen Infos und Dokumente etc für die Anmeldung meines Syncros zusammen zu sammeln. Zu den Rückleuchten: es gibt sicherlich irgendwie Regulierungen, aus welchem Winkel die Rückleuchten sichtbar sein müssen, oder? Wenn ja, wo? Ich habe einen Heckträger, der zwar extra so konzipiert ist, dass er eben die Rücklichter nicht verdeckt, allerdings tut er das natürlich je nach Blickwinkel doch. Im dümmsten Fall müsste ich meinen Heckträger für die Vorführung demontieren, was ich aber wirklich ungern tun will…wäre ja schön, wenn er vielleicht sogar eingetragen ist.
Wenn jemand dazu was weiß am besten direkt mit Link
Danke schonmal
Viele Grüsse
Franz
Super, vielen dank an alle…war irgendwie zu doof bzw hab nicht weit genug gescrollt oder die falschen suchbegriffe genutzt
Somit muss mein super Heckträger leider weichen
Ist bei mir das gleiche Problem, darum nehme ich sieben für die MFK jeweils ab. Aber geht es nicht um den Winkel in der Vertikalen? Also wäre Randziffer 61 einschlägig, oder?
Die vertikalen Sichtwinkel müssen bei allen Fahrzeugarten beidseits der Horizontalebene je 15°, bei Nebelschlusslichtern je 5°, bei Markierlichtern 5° nach oben und 20° nach unten betragen.
Es gäbe auch schöne aber bei asymetrischen Sachen wird es schwierig. Dafür wäre auch das entsprechende Schild in I und das andere für E nicht notwendig.
Beim Rückfahrscheinwerfer ist man noch toleranter, wenn es gegen mehr geht. Zusätzlich seitlich nach hinten unten geht offenbar auch noch. Aber das ist ein anderes Thema.
Nach Art. 110 wären hinten zusätzlich zwei hochangeordnete Schlusslichter usw. erlaubt.
Was ist rechtlich gesehen ein Kupplungsträger. Sowas geht gar nicht, nochmals zwei Leuchten auf der selben Höhe🤣.