Privatverkauf: Wie läuft das richtig ab?

Hallo zusammen

Ich habe meinen Zweitwagen verkauft (wenigstens scheint es so, sicher bin ich mir noch nicht…).
Das Fahrzeug ist noch eingelöst. Da ich bisher immer an Händler verkauft habe, frage ich mich, wie das nun korrekt abläuft:

Ich fahre mit dem Auto zum Käufer, nehme das Geld und schicke Nummern und Fahrzeugausweis an mein Strassenverkehrsamt?
Oder lasse ich Nummern und Fahrzeugausweis bei ihm? Oder schicke ich nur die Nummern an mein Strassenverkehrsamt…
:hae :hae :hae :hae :hae

Fragen über Fragen: Kann mir da jemand den Nebel etwas lichten?

Herzlichen Dank und viele Grüsse
Christian

Ich empfehle dir, einen kleinen Vertrag aufzusetzen. Bei Autoscout gibt es Formulare zum Ausdrucken, so dass man nur noch die Adressen und die Fahrzeugdaten eintragen muss.

Wenn du deinem Käufer vertraust und er verspricht, die Ummeldung zeitnah durchzuführen, kannst du ihm den Fahrzeugausweis überlassen. Wenn du aber sicher sein willst, gehst du mit dem Fahrzeugausweis selbst zum Strassenverkehrsamt und meldest dein Auto ab. Fährt nämlich der Käufer mit dem auf deinen Namen eingelösten Fahrzeug, wirst du (oder deine Versicherung) für Schäden oder allfällige Vergehen zur Kasse gebeten (eine Geschwindigkeitsübertretung wäre da das kleinste Übel).

Wenn ich mich richtig erinnere, bringt eine direkte Ummeldung (nicht Abmelden und anschliessendes Anmelden) kleinere Gebühren mit sich. Wenn du aber Zweifel hast, soll dich das nicht daran hindern, dein Fahrzeug persönlich abzumelden.

Die Nummern nimmst du mit. Die willst du ja für dein nächstes Fahrzeug. Oder du bringst sie zum Strassenverkehrsamt und lässt sie da deponieren.

Einen Kollegen würde ich mit meiner Nummer nach Hause fahren und das Fahrzeug selbst ummelden lassen. Bei einem Verkauf über ein Inserat oder Auktion, würde ich mich dabei nicht wohl fühlen, und es deshalb persönlich erledigen.

Gruss Rafael

Ich habe das so gemacht :

  • Auto selber abgemeldet, Auto bei mir in der Garage stehen gelassen.
  • Abgestempelten Ausweis per A-Post zum neuen Besitzer geschickt.
  • Der neue Halter hat mit dem abgestempelten Ausweis das Auto neu eingelöst
  • Er kommt mit seinen Nummern zu mir und fährt davon…

heidiho,

du kannst den fahzeugausweis auch vor dem verkauf anullieren lassen und darfst dann noch bis 23:59uhr weiterfahren.
nummernschilder nimmst du mit und schickst sie zum stva, fa lässt du beim fahrzeug

gruss martin

Wann zahlt der Käufer ist doch die Frage? Ich würde auf jedenfall einen Vertrag machen (Formular dafür irgendwo runterladen). Falls das Vertrauen nicht da ist, könnte man sich auch beim Strassenverkehrsamt treffen.
Normalerweise sind es Beträge die man nicht Bar rumträgt und der Käufer überweist einem diesen Betrag. Dann geht Geld gegen Ware schlecht. Bei unserem letzten Kauf gings Stückweise. Einen Teil vom T3 hatten wir bereits und er einen Teil des Gelds, dann der Rest von den Bussen nach dem das Geld auch überwiesen war .-) . Natürlich sehr unpraktisch im Normalfall (in unserem Fall ergab sich das von selbst so).
Wenn du das Geld hast und einen Vertrag und er evtl. den «unabgestempelten» Ausweis, könnte man eine Klausel aufnehmen im Vertrag, dass der Ausweis am selben Tag abgestempelt bzw. zum Umlösen eingesendet werden muss. Macht der Kaufer dann irgendwelchen scheiss mit dem Auto, sehe ich nicht so ein Problem (in der Schweiz haftet der Fahrer). Man sollte allerdings zur Sicherheit wohl noch die ID-Nummer des Käufers auf dem Vertrag aufführen, bzw. sich zumindest notieren wie er sich ausgewiesen hat.
Gruss
tomix

Zubeachten ist auch die Garantie! Wenn nichts im Vertrag steht, hat man gem. OR 1 Jahr… :gruebel:

gab doch da mal ein Beobachter artikel.

Gewährleistung, nicht Garantie.

Am besten beides ausschliessen, dann bist du fein raus

Hallo zusammen

Super, das war megahilfreich!!!
Herzlichen Dank, so wirds klappen =D> =D>

Viele Grüsse
Christian