ist es gestattet das Fahrzeug auf einem nicht öffentlichen Parkplatz abzustellen? Das Parkieren auf dem Parkplatz ist nur für Personen der Liegenschaft gestattet. Der Parkplatz ist jedoch öffentlich von der Strasse zugänglich.
Sobald ein Platz/Areal (…) von der Strasse frei zugänglich ist, gilt das übliche Strassenverkehrsgesetz. Öffentlich Zugänglich ist alles was nicht eingezäunt ist oder mit einem richterlichen Verbot belegt ist.
Wenn der Parkplatz ohne weiteres als Wendeplatz für Vorbeifahrende oder als Ausweichplatz verwendet werden kann, so ist er eigentlich öffentlich Zugänglich. In wieweit parkierte Fahrzeuge ein Kontrollschild haben müssen weiss ich nicht.
Da der Parkplatz privat ist, wird (zumindest da wo ich wohne) wohl niemand meckern wenn da ein Auto ohne Kontrollschild steht. Wenn (wie Roger sagt) der Besitzer/Verwalter sein OK gibt, hast hätte ich deswegen keine Angst.
Viel eher würde ich vorsorglich deinen Versicherungsberater informieren. Bei mir (Mobiliar) ist es so, dass bei Hinterlegung der Kontrollschilder die Versicherung noch 9 Monate weiterbesteht sofern das Schadensereignis nicht auf einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Strasse stattfand. Ob eine Privatstrasse / Weg / Platz dem öffentlichen Verkehr dient ist kantonal geregelt und die Gemeinden sind ein Stückweit auch noch zuständig (Widmung…).
Bei einem Parkplatz gehe ich nicht davon aus, dass dieser der Öffentlichkeit dient.
Zur Sicherheit würde ich der Kontaktperson bei der Versicherung eine Mail machen und sagen, dass das Auto über den Winter an Stelle xy steht, ob und wie lange der Versicherungsschutz (Haftpflicht und Teil-/Vollkasko) weiterläuft.
Ich bin Laie, habe aber schon ein paar Fälle in diese Richtung im Bekanntenkreis gehabt.