Ortec Reserveradhalter

Hallo zusammen,
ich habe gestern meinen Ortec Reserveradhalter (endlich) montiert. Weiss jemand von Euch, ob man diesen in der Schweiz eintragen lassen mus?
Gruss

Markus

Hmm, der ist hinten an der Heckklappe wie ein Paulchen oder? Bzgl. Paulchen hat auf jedenfall noch nie jemand eine Frage gestellt vom Strassenverkehrsamt daher denke ich nicht. Du brauchst nun höchstens in Italien und Spanien so eine Tafel hinten dran, da das Ding hinten rausschaut. Da ich aber in Italien noch nie bei einem Reserverad eine Tafel gesehen habe, Frage ich mich nun ob es dafür eine Ausnahmeregelung gibt :gruebel: .
Gruss
tomix

Hallo Tomix,
vielen Dank für Deine Einschätzung, ich werde das Ding nun einfach so dran lassen.
Gruss

Markus

Hoi Markus / Alle

Ich weis das Thema ist schon etwas älter. Aber es könnte noch interessant sein da ich sehe dass viele aus dem Forum Reserveradhalter montiert haben.

Muss man diese eintragen? und wie siehts aus mit Reservetanks am Heck?

Cheers Mäsi

Würde mich auch interessieren wie das offiziell ist, auch bei Sandblechen etc. (Ich hatte meine dran beim vorführen und wurde nicht beanstandet)

Hab meinen letztens auch grad vorgeführt und hab extra gefragt. Bei mir ist ein selbstgebauter dran. Der Reserveradhalter ist kein Problem und muss nicht eingetragen werden.
Sandbleche, wenn an der Seite montiert, werden höchstwarscheinlich beanstandet, da Verletzungspotential vohanden ist.
Hinten auf Paulchen oder ähnlichem sind sie kein Problem wenn sie nicht über das Fahrzeug herausragen.

Gruss Martin

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Ich habe so einen speziellen grossen abnehmbaren Halter wo zwei Reserveräder, Sandbleche und der High Jack dran ist.
Hab den Experten dann extra gefragt. Er meinte alles was sich mit Boardwerkzeug entfernen lässt zählt als Ladung. D.h dies müsse dann nicht eingetragen sein sonder nur ordnungsgemäss befestigt. Ausserdem dürfe es natürlich weder Beleuchtung noch Kontrolschild verdeckten.

Gruss
Matze