Nicht ganz suva konform?

darf man so ein auto aufbocken?

oder verliert man so jeglichen unfallversicherungsschutz?

musste nen ölwechsel machen und konnte den unterbodenschutze nicht demontieren, geschweige denn drunter kriechen. also hab ich mit der kettensäge nen balken zurechtgeschnitzt. funzt 1a.

je ein klotz als endanschlag werd ich noch hinmachen, wenn man etwas übers ziel hinausschiesst wirds ungemütlich :smile:

das ganze ist ziemlich stabil, ich hab am auto rumgezerrt bevor ich mich drunter gelegt hab. aber ich weiss nicht wie so eine aktion suva technisch aussieht?

gruss

siegi

Ich sehe kein aufgebocktes Auto. :laughing:
Mir gefällt Deine Variante. Ich denke nicht, dass es eine viel stabilere Variante gibt. :top

Griessli - Nixon

ist immer schwierig zu klären…ohne ein schadenfall…
d.h. erst aufgrund der genauen zum zeitpunkt herrschenden gegebenheiten kann entschieden werden inwiefern mann fahrlässig gehandelt hat…
z.B könnte die holzwahl entscheidend sein im leistungsfall…
oder wie alt waren denn die materialien die sie verwendet haben…wie wurden diese von ihnen bearbeitet…was könnte den einsturz also gefördert haben…usw usw…

wünsche niemandem aus gesundheitliche sowie aus admini(maxi)strativen gründen kein solcher fall :wink:

@tuttomatto
dem hab ich absolut nichts hinzuzufügen :smile:

[quote=“ZiMi”]@tuttomatto
dem hab ich absolut nichts hinzuzufügen :smile: …[/quote]

ich auch nicht mehr :laughing: :laughing:
:wink:

Habe früher schon schlimmeres gemacht und durfte dafür eine T2 Vorderachse auf dem Brustkörper spüren. Seither bin ich vorsichtiger geworden. Für mich sieht deine Konstruktion aber recht sicher aus 8)

Ich hätte noch was :smile:

Hab nochmals bei meinen Unterlagen nachgeschaut. Wenn du einen typischen Bünzli hast, könnte folgendes das Problem sein.

Die Arbeit, wurde mit nicht für diese Arbeit speziell hergestellte Maschinen/Geräte ausgeführt. Sprich Hebebühne etc. etc. Dann könnte die beschaffenheit deines Plastersteinplatzes auch eine Rolle spielen. Ob Schräglage etc. Aber das hat schon tuttomatto geschriben.

Dem Versicherer mitzuteilen, dass herumrütteln etc. gehalten hat kannst du schlecht beweisen. Ausser du nimmst deine ganze Arbeit von A - Z auf. Ansonsten gilt dies so nicht. Aber eben…

da hab ich schon schlimmeres gesehen

http://img248.imageshack.us/img248/4102/182zv7.jpg
http://img248.imageshack.us/img248/4102/182zv7.2de4081c54.jpg

wenigstens ist der stuhl rot :laughing: :laughing: :laughing:

er hat doch einen, der “aufpasst” dass nichts passiert :unamused:

leute, wir sprechen hier aber von der Schweiz :smiling_imp: :smiling_imp: :smiling_imp: :smiling_imp:
ich sag nur:
Syncro Diesel :laughing: