Mehrwertsteuer Holland

Hallo zusammen
bei meinem T5 habe ich in Holland einen neuen Motor einbauen lassen. Nun bin ich mich am schlau machen wegen Mehrwertsteuer zurückfordern. So wie ich das seh geht das nur als Firma. Ich habe zwar eine Firma, mit Autos hat das aber nix zu tun. Aber vielleicht weil Firmenauto?
Hat da jemand von euch schon Erfahrungen gemacht diesbezüglich mit Holland? Ist doch ein rechter Betrag mit den 21%.
Beste Grüsse und danke vorab
Knagi

Das ist Veredelungsverkehr. Darum sollte man sich im Vorfeld kümmern. Sprich mal einen kleinen Zollagenten an, vielleicht kriegt das jemand hin.

Du hast die Frage ja bereits mal gestellt, damals koch Deutschland statt NL. Beides ist EU und daher Zollrechtlich gleich zu handhaben.

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hab ich? Meines Wissens nach habe ich nur in einem Post von jemand anderem geschrieben was mir der deutsche Zoll gesagt hat…aber da dies offenbar nicht stimmte habe ich nun einen Post gemacht…zwar ist Holland und Deutschland beides EU, aber gemäss der Zoll Seite von Holland erstatten diese die MwSt nur an Firmen…in DE spielt das ja keine Rolle.
Aber danke trotzdem für die Antwort!

Also wenn es so ist, wie mit sonstigen Waren, dann ist es sowieso dem Verkäufer bzw der Werkstatt überlassen, die dir deinen neuen Motor einbaut ob sie dir die MwSt zurück zahlen. Das ist in Deutschland so und soll eigentlich nur Schweizer anlocken um die deutsche Wirtschaft etwas anzukurbeln. Ob privat oder Firma spielt da keine Rolle. Allerdings ist es schon so, dass das von EU Land zu EU Land unterschiedlich sein kann. Die haben ja auch sonst nicht die gleichen Gesetze.
Viele Grüße
Franz

Du sprichst wohl nur die Rückerstattung im Reiseverkehr an. Es isz da richtig, dass der Verkäufer mit dem gestempelten Ausfuhrbeleg verzichten kann die MWST abzuführen. Dadurch gibt es dann die Rückerstattung vom Verkäufer an den Endkunden.

MWST ist an Inlandleistungen geknüpft. Das hat nicht primär mit Schweizer anlocken zu tun. Alle Exporte aus dem EU Raum sind steuerbefreit. Für Lieferungen innerhalb der EU oder mit Zwischenhändlern ausserhalb der EU gibt es Reihen- und Dreiecksgeschäfte. Das Problem für viele Verkäufer im Geschäft mit Privatpersonen sind die potentiellen Steuerprüfungen. Wir haben erst kürzlich um Archiv einzelne Zollbelege rausgesucht weil ein DE Geschäftspartner eine Steuerprüfung hatte. Da reicht Versand- und Rechnungsadresse in der Schweiz nicht. Man muss auch nach 8 Jahren noch den Warenfluss belegen können. Welcher privater kann das schon?
Erschwerend kommt hinzu, dass viele im EU Raum einfach nicht mehr die Gewohnheit haben etwas mit dem Zoll etc zu tun zu haben. Da wird gerne voreilig abgewinkt wenn sonst genug Arbeit da ist.

Ich bin ziemlich sicher, dass ein Veredelungsverkehr im e-Dec angemeldet werden muss, sicher auch im Niederländischen Zollsystem. Dass kann ein Zollagent machen. Der Zoll wird das nicht für dich machen. Eine simple Export/Import Anmeldung einer Zollposition sollte auch für Privatkunden nicht mehr als 100.- kosten (so als Richtwert)

Es stellt sich die Frage ob es den Aufwand Wert ist.

Was machst du, wenn du alles beim Dienstleister/Lieferant einreichst und der überweist dir dann den MWST-Betrag nicht?

Gruss
tomix

By the way: gilt ein gewöhnlicher "Service " am Auto eigentlich auch als “Veredelungsverkehr”? Oder nur wenn wirklich was kaputtes repariert wird?

Solange die Kosten für den Zollagenten kleiner als die EU MWST sind lohnt sich das.

Bei grösseren Beträgen würde ich das im Voraus mit dem Zollagenten besprechen und dann eine Rechnung ohne MWST verlangen vom Lieferant. Dann musst du nachträglich nichts einfordern