kannst du dich nicht bei deinen eltern anmelden?
dann hast du eine postadresse, kannst deine post dahin umleiten lassen. hast jemand der dir die post öffnet etc.
nicht vergessen den eltern eine vollmacht auszustellen damit sie deine eingeschriebene post annehmen dürfen.
dann noch ne vollmacht für’s konto damit sie deine rechnungen bezahlen können. ob du da wohnst oder nicht ist ja egal, hauptsache du hast nen briefkasten da. steuern zahlst du ja eh keine da du nix verdienst. kannst auch beim steueramt anrufen damit sie dir eine entsprechende provisorische steuerrechnung schicken.
wenn du noch im militär bist oder znünischutz mal mit dem sektionschef abklären wie man das regeln kann.
[quote=“Trilobyte”]kannst du dich nicht bei deinen eltern anmelden?
wenn du noch im militär bist oder znünischutz mal mit dem sektionschef abklären wie man das regeln kann.
siegi[/quote]
Würden meine Eltern im gleichen Kanton wohnen ja. Das zweite Problem ich muss dieses Jahr Zivildiensttage leisten (min. 4 Wochen) und ich weiss noch nicht wann reinquetschen und ob ich dann genau für diesen Zeitpunkt auch ein Angebot finde. Daher ist evtl. abmelden die einzige Rettung.
Dannach würde ich mir gerne Zeit nehmen für den Zivildienst, aber nein es muss ja im 2009 sein.
Gruss
tomix
es ist eigentlich egal ob du dich abmelden möchtest oder nicht… wenn du die wohnung aufgibst und demnach keinen wohnsitz in der schweiz hast -dann musst du dich abmelden!!
meine kollegen wohnten vor ihrer abreise über einen monat bei uns, aber sie durften sich in meiner gemeinde nicht anmelden, da sie hier keinen “lebensmittelpunkt” haben, und die auf der gemeinde wussten, dass sie auf weltreise gehen.
da ich in einer sehr kleinen gemeinde wohne, ging auch “illegal” nichts, aber wenn ihr jemanden kennt der in einer grösseren (entsprechend anonymen) stadt wohnt, könnt ihr versuchen euch dort als untermieter anzumelden. dann muss einfach dass problem mit dem zivildienst gelöst werden. wie auch immer -es hat alles vor- und nachteile.
und wie ist das jetzt mit der AHV?
ich gehe ja am 12. Mai nach Kanada will mich mal als Guide versuchen canadianwildernesstourismtrainingcentre.com/
also habe ich meinen Job Als Röhrlibüger (Gas,Wasser,Sch…) gekündigt.
Also werde ich für unbestimmte Zeit in der Schweiz nicht arbeiten.
Wie soll ich das mit der AHV nun genau machen
Kann ich einfach einen Minimalbeitrag zahlen um keine Lücken zu haben ader wie geht das?
Wer hat das schon gemacht?
Den Fragebogen habe ich noch nie gesehen. Als Student erhielt ich immer ein Brief, ich solle einsenden wieviel bereits an die AHV ging (EO, Erwerb,…) und anschliessend kam eine Rechnung über den fehlenden Betrag. Da auf dem Brief jeweils vor einer Lücke bei der Beitragszahlung gewarnt wird, habe ich bei einer Antwort mal draufgeschrieben wie man rausfindet ob evtl. eine Lücke vorhanden ist. Mir wurde dann ein Auszug oder so was ähnliches zugesendet mit dem Hinweis, dass kein Lücke vorhanden ist. Die AHV musste ich aber jeweils für das letzte Jahr bezahlen, sollte man aber wohl auch vorher schon abklären .
Gruss
tomix
Habe nun ein mail an das Strassenverkehrsamt geschrieben wie wir das bzgl. Fahrzeug machen müsse, wenn wir keinen Wohnsitz mehr haben (Adresse, Vorführen usw.). Antwort war:
"… Wir können eine C/O Adresse registrieren und die Zulassung des Fahrzeuges
aktiv lassen.
Damit im Jahr 2010 kein Aufgebot zur Fahrzeugprüfung ausgelöst wird,
empfehle ich Ihnen, vorgängig das Fahrzeug prüfen zu lassen. …"
Solange man also nicht länger als bis zur nächsten MFK verreist und eine vorher macht, ist abmelden und c/o Adresse angeben kein Problem. Neben bei Service, Sonntag e-mail gesendet, am Montag um 10:50 kam bereits die Antwort.
Gruss
tomix
ich habe jetzt nicht jeden Bericht gelesen. Aber als wir auf die Reise gingen habe ich mich mit dieser Frage auch auseinandergesetzt und ich bin zum schluss gekommen, dass sich das Abmelden erst lohnt, wenn Du länger als ein Jahr unterwegs bist. Nach Gesetzt musst Du Dich aber nach drei Monaten Auslandsaufenthalt abmelden aber da machen die Gemeinden immer ein Auge zu, da zu viele für ein Jahr einen Sprachaufenthalt oder so machen. Meine Empfehlung ist:
bis einem Jahr: nicht abmelden und dich bei Deinen Eltern eintragen lassen. Vorteil wenn Du in Europa reist ist, dass die grüne Vers. Karte noch gültig ist und alles läuft wie beim alten.
über ein Jahr: Abmelden (geht auch nicht anders) zudem musst du bei einer Abmeldung die ganzen Steuern bis zum Abmeldedatum bezahlen.
Dies wäre bei uns zusätzlich ein Kantonswechsel, daher lassen wir das sein. Ich denke das mit dem Auge zudrücken wird auch schwieriger wenn man älter ist, verheiratet usw. das fällt einfach zu stark auf . Hausrat, Haftpflicht usw. müssen wir sowieso anpassen, das kommt als nächstes. Mal sehen wie das dort läuft (muss wohl noch einiges an Kleingedrucktem lesen). Versicherungsmässig kommt es doch, wenn der Fall genauer angesehen wird, sowieso nur darauf an wie die Situation wirklich ist und nicht wie sie «offiziell» ist oder? Wenn es was kleines ist wird das wohl keine grosse Rolle spielen, das könnte man dann ja auch noch selbst berappen. Aber wenn wirklich etwas schlimmeres passiert, dann möchten wir nicht da stehen und einen grosse Teil übernehmen müssen, da wir etwas verschwiegen haben.
Gruss
tomix
Zum Thema Risiken und Abwälzung an Versicherungen hatte ich für unsere Reise mal eine Zusammenstellung gemacht. Die Farben der Risiken geben Hinweis deren Deckung durch eine Versicherung (entsprechend gleiche Farbe). Alle Angaben natürlich wie immer ohne Gewähr
Befasse mich auch gerade mit dem Thema (so, jetzt weiss auch der letzte Bescheid ).
Wenn ihr mich fragt, ist das irgendwie bei den Ämtern nicht aufeinander abgestimmt, “da chunsch Vögel über”!
Aussage bei der Einwohnerkontrolle in Adliswil war, dass ich max. 6 Monate angemeldet bleiben kann, wenn man ich eine Kontaktadresse in Adliswil angeben kann. Das ist doch ein Witz, ich meine wenn man die Wohnung aufgibt, braucht man sicher nur schon mind. 1 Monat, um wieder eine neue Wohnung zu finden, wenn man zurück ist.
Der Plan läuft also darauf hinaus, dass wir uns bei den Eltern anmelden werden. Wegen Kantonswechsel wird das sicher spassig -> neue Fahrzeugpapiere, Zivilschutzkrempel abgeben etc. und am Schluss gehts wahrscheindlich trotzdem wieder nach ZH.
Wie sind die Erfahrungen mit Militär oder Zivilschutz, wenn man sich nicht abmeldet. Kriegen die das hin? Blöd ist ja eben der Kantonswechsel, nach dem Motto hallo hier bin ich aber aufbieten dürft ihr mich nicht…?
Du musst dich nicht bei den Eltern anmelden. Kannst dasselbe bei Freunden/Bekannten machen. Entscheidend ist, dass die Aemter eine Adresse haben, wo sie euch ihren ganzen schönen Papierkram und so hinschicken können. Ist ev.einfacher von wegen Kantonswechsel und so…
Gruss, Manu
Das Fahrzeug muss du offiziell in dem Kanton einlösen in dem es schläft, also über Nacht steht. Du kannst beim Strassenverkehrsamt Zürich auch z.B. eine Adresse im Kanton Aargau angeben das kratz die nicht. Im Moment haben wir die Rechnungsadresse bei meinem Eltern und die Adresse im Ausweis ist bei Kollegen am alten Wohnort. Die können dir also die Rechnungen und den Papierkram sogar an eine andere Adresse senden. Sind dann adressiert auf meinen Vater mit dem Vermerk “Betrifft und dann mein Name”, also “bei bzw. c/o” liegt nicht drin bei der Rechnungsadresse aber im Fahrzeugausweis ist das kein Problem.
Achtung du musst darauf achten, dass die Adresse in der Grünen Karte, dann auch noch die selbe ist wie im Ausweis.
Gruss
tomix