Hallo zusammen!
Ich bin Lukas, 20 Jahre alt und habe mir mit meiner Freundin einen VW T5 gekauft. Nun sind wir in der Endphase mit dem Umbau zum Camper.
Nun stehe ich jedoch an gewissen Problemen an, später mehr dazu. Zuerst stelle ich meinen bisherigen Umbau mit einem Bild vor:
Der Umbau ist technisch nicht herausragend, es sollte einfach das nötigste vorhanden sein.
Nun zu meinen Problemen:
Muss ich das Fahrzeug zwingend direkt vorführen? Was wird davon in den Fahrzeugausweis eingetragen? Kann ich auch zuerst über den Sommer den Camper benutzen und dann im Herbst nach ein paar finalen Anpassungen als Camper eintragen lassen?
Ich möchte bei der Heckklappe auf dem Brett, welches auf dem letzten Bild zu sehen ist, einen kleinen Küchenblock aufbauen. Nun stellt sich die Frage, welche Anforderungen ich erfüllen muss, wenn ich eine Gasflasche (z.B. Campingaz R907) da drauf baue. Die Gasflasche wäre nicht angeschlossen während der Fahrt, somit ist es keine Flüssiggasanlage, sondern einfach ein Gasflaschentransport, wenn ich das richtig verstanden habe. Somit müsste das Problemlos möglich sein, oder nicht?
Vielen Dank im voraus für die Antworten, ich freue mich ein solch gutes Forum gefunden zu haben!
Der Mfk ists Wurst was du in deinem Transporter transportiest. Du kannst auch weiterhin als Transporter auf die Mfk, mit der nötigen Zuladung an Gewicht.
Wenn du im Fahrzeugausweis den Eintrag Wohnmobil/wagen möchtest, musst du die in deinem Kanton vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen und ein doppel Termin Buchen auf der Mfk. Ich glaube das macht es bei der Steuer ein paar Franken günstiger.(?)
Ich meinte die Gasflasche muss nur bei Festanschluss in einem Schrank mit Belüftung stehen, ich transportiere sie auch abgehängt im Heck. War noch nie ein Problem (Fähre/Zoll/u.s.w.)