Klappdach T3

Ja genau, sowas hätte ich auch erwartet! Wird zumindest in GR aber nicht eingetragen…

Witzig oder? Bei mir wird nichts eingetragen, Dachlast bleibt. Bei Thomas wird nichts eingetragen, Dachlast auf 0 gesetzt. Bei dir wird eingetragen, Dachlast bleibt.

Kantönligeist auf Hochtouren :slight_smile:

Ich liebe es :smile:

Änderungen an der Karosserie

3.1 Wird ein Motorwagen mit einem nicht originalen Hochdach versehen, so ist dies zulässig, sofern keine Änderung der tragenden Struktur vorgenommen wird, das Austauschdach aus dem gleichen Werkstoff wie das Originaldach besteht und die neue Gesamthöhe maximal 115 % der Original-Gesamthöhe beträgt.

Ansonsten ist die Zustimmung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers notwendig oder die Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt.

Der heikle Punkt: das Austauschdach aus dem gleichen Werkstoff wie das Originaldach besteht

Naja der Hochdachbus ist mit seinen neu 2.65m Höhe auch ein biiizeli höher als max. 115% der Originalhöhe :laughing:

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Das geht nicht, dann darf man die Wanne vorne auch nicht benutzen (bei irgendeiner Umschreibung eines Ausweis kam aber auch mal ein STVA auf diese Idee bei unserem Westi). Nach Vorfahren mit Dachträger gab es dann wieder 50 kg (und das war im Kanton Zürich).
Gruss
tomix