Hallo zusammen,
Ich bin auf der Suche nach jemand, der hier in der Schweiz einen Joker 2.1 ltr WBX fährt. Ich hätte da mal eine Frage
Hallo Frank
Dann frag doch hier. Wir sind ganz Ohr.
Gruss Marius
Hallo Marius, d.h. du hast einen Joker mit 112PS. Du hast nicht zufällig ein technisches Datenblatt zu deinem schönen Wagen? Oder die ABE B434/2*01, oder was vergleichbares? Ich will dem Szrassenverkehrsamt aufzeigen, dass mein Atlantic technisch vom Werk aus dazu konstruiert wurde um einen solchen Motor zu fahren.
Tja, eine ABE kannst du in der Schweiz zum Anfeuern brauchen. Die ist hier nichts wert. Wenn du vom Importeur AMAG keine Übereinstimmungsbescheinigung zu einem Schweizer Typenschein für deinen Bus bekommst, dann gibt es nur noch die Möglichkeit einer Einzelzulassung. Die ist in der Schweiz aber sauteuer.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Bus eine EZ nach 9.86 hat und dass er mit einem 13.20A vom Zoll in die Schweiz kam.
Genau so sieht es aus. Leider ist bei mir kein Original Motor mehr drin. Aus diesem Grund die Suche nach der ABE. Und ich rede nicht von eine ABE für Bauteile sondern die ABE des Herstellers, mit der dieser Typ Bus beim Kraftfahrzeugbundesamt zur Inbetriebnahme zugelassen wurde. Das ist die Grundlage des Schweizer Papiers, da diese Fahrzeug in DE konstruiert und auf den Markt gebracht wurde. Dies nicht anzuerkennen heißt den ganzen Bus in Frage stellen
Für den Joker gibt es in der Schweiz nur Typenscheine für folgende Motorisierungen.
Der DJ ist nicht aufgeführt.
Falls das Fahrzeug EZ vor 9.86 hat, kannst du eine Zulassung mit DJ mit viel Geld erreichen. Viel Geld ist wirklich viel (jenseits 10k CHF).
Falls das Fahrzeug EZ nach 9.86 hat, dann geht eine Zulassung nur als Umzugsgut. Allerdings wurden da auch schon wieder Hintertüren geschlossen. Was der letzte Stand ist, weiss ich nicht.
Die Grundlage des Schweizer Papiers ist NICHT die Deutsche ABE. Da muss ich dich leider enttäuschen.
Hm ok, aber was ist mit deinem? Hat der nicht 112PS?
Ich hab nirgends behauptet, einen solchen zu haben. Ich wollte dir nur helfen.
Hallo, ja das ist richtig. Meine Frage nach den PS hast du wohl nie beantwortet. Geholfen hast du mir trotzdem, auch wenn es nicht die Antwort war, die ich erhofft hatte. Trotzdem danke
Hallo efjot
Da du einen Atlantic hast nehme ich an, dass er einen der späteren Produktionsjahrgänge hat, also sicher nach 9.1986. Da wirds sehr schwierig bis unmöglich. (Ich versuche mal mein über die Jahre gesammeltes Halb- bis Dreiviertelwissen hier zum Besten zu geben - man darf mich gerne auch verbessern):
Die Schweiz orientiert sich bei der Zulassung des Fahrzeugs immer an den gesetzlichen Bestimmungen, welche zur Zeit der 1. Inverkehrssetzung des Fahrzeugs bestanden. In den 1980er Jahren gab es noch nichts wie eine Certificat of Conformity, was bei einer Zulassung in Deutschland auch eine Zulassung in der Schweiz ermöglicht hätte. Die Schweiz orientierte sich im Gegensatz zum restlichen Europa an den amerikanischen Umweltschutzvorschriften, welche strenger waren. Dies betrifft einerseits Abgas- und Lärmvorschriften - andererseits wurden aufgrund dieser Regelung die Busse in der Schweiz auch mit einem höheren Gesamtgewicht zugelassen (da sie dann in eine andere Kategorie fielen).
DJ Motoren gibt es in der Schweiz relativ wenige. Der Motor wurde erst ab 1984 produziert. Ab der Verschärfung der Schweizer Umweltvorschriften 1986 (europaweit erstes Land mit Katalysatorpficht) wurde der DJ in der Schweiz nicht mehr zugelassen. Diese Grundlage besteht bis heute. D.h. ein DJ mit 1. Inverkehrssetzung ab 9.1986 dürfte es schwierig haben. Einen älteren Bus mit einem DJ umzurüsten z.B. mit Baujahr 1984 geht jedoch.
Mein Tipp: Wenn das so ist und dein Gesamtgewicht im deutschen Papier unter 2500kg ist, dann verkauf ihn wieder in die EU, solange er noch gut aussieht und TÜV hat. Das erspart dir Nerven und die Erkenntnis, dass es nicht geht. Bist nicht der 1., der es versucht…
Oder halte dir einen Deutschen 2. Wohnsitz, wo du die Perle unterbringst. Dann fährst du ihn einfach mit dem deutschen Kennzeichen weiter Die Schweizer können dich nicht mehr “beissen”, da du ja ordnungsgemäss verzollt hast.
Hey Marbíbus,
ok danke für die Tipps, ich werde schauen, was ich machen kann.
Noch eine kleine Frage:
Was hat das mit Gesamtgewicht unter 2500kg denn zu tun?
Aber er darf doch, wenn er in der Schwiez wohnt theoretisch kein ausländische Fahrzeug fahren oder irre ich mich?
Müsste man vielleicht nochmal abklären, was momentan der Stand ist. Korrekt.
Bei der Partnerin meines Vaters ging’s auch. Der Wagen hatte ein deutsches Kennzeichen, sie hat deutsche und schweizer Bürgerschaft und wohnhaft in der Schweiz. Wenn man das Fahrzeug verzollt, dann bekommt man so eine ich glaub blaue Karte, die man mitführt und sie lassen dich in Ruhe.
das ist ja spannend, davon habe ich noch ncihts gehört
Fahrzeuge über 2500kg Gesamtgewicht hatten damals weniger strenge Abgas- und Lärmvorschriften. Kleiner Trick des Importeurs damals. Daher passt auch die ABE nicht. Alle original in die Schweiz importierten Fahrzeuge sind “ab Werk” auf 2510kg Gesamtgewicht aufgelastet bis auf wenige Ausnahmen, welche eh schon aufgelastet kamen.
Allgemein gilt: erst ab ca. 1996 wurden die europäischen Vorschriften übernommen. D.h. Zulassung von importierten Fahrzeugen mit EZ vor 1996 ist nicht ganz ohne hier. Man muss sich ziemlich mit der Materie auseinandersetzen, was geht und was nicht.
Allgemein gilt auch: Diesel eher kein Problem, Benzin ziemlich ein Problem, da wie weiter oben schon geschrieben ab 87 Kat. Vorschrift war.
Ich kann hier noch ein Beispiel geben: 16-Zoll WBX-Syncros haben auch in DE ein Gesamtgewicht von 2500kg. D.h. diese Fahrzeuge fallen unter die erleichterten Abgas- und Lärmvorschrften. Dann bekommst du z.B. vom Importeur eine Bestätigung, dass dein Fahrzeug bezüglich Lärm und Abgas den Schweizer Vorschriften entspricht, WENN (jetzt kommt’s) dein Motor in dem Jahr der EZ in einem entsprechenden Schweizer Typenschein aufgeführt ist. D.h. in dem Fall zum Beispiel für einen 16er WBX-Syncro mit MV-Motor, dass du den auf z.B. SR-Motor umbauen musst, weil der MV im Schweizer Typenschein nicht aufgeführt ist… alles klar
Beim Staat geht es ja auch immer nur um die Kohle
stimmt…ist ja hier mit allem so