Import von Dieselbus aus Deutschland

Wer weiss genaueres zu JX Turbodiesel Import aus Deutschland. Da gab’s doch irgend einen Haken mit Bussen nach 1988?
:unamused:

weiss denn niemand was ?? Push push !!

Wir hatten das Thema schon mal aber da kam auch nichts konkretes raus…

sorry, ich weiss nur dass bei syncro gar nix JX geht… ruf mal den Korrodi an :smile:

Würde mich auch interessieren.

sofort ölkühler rein und öltemp-anzeige verbauen. so hast du ruhe und fährst und fährst und fährst und fährst wie ich mit meinem jx mit 9l/100 km seit 4 jahren :laughing:

cheers

Meine neueste Info ist, wenn Auto in Deutschland TÜV hat, kann es nach CH eingeführt werden, die gleiche Zeit gilt in CH für MFK. (und umgekehrt)
Der ganze Krimskrams mit Motorkennzahl und anderen Peanuts, die nun wirklich nur Ingenieure :open_mouth: in der Grube interessieren, gilt nicht mehr.
Einzige Bedingung: Es braucht eine Bestätigung des Händlers, der das Gerät vor Jahrzehnten als Neuwagen verkauft hat.
Schön wärs, wenn das stimmt, dann mach ich nächstes Jahr auch so! :laughing:

ähm . . darf man nach dem Ursprung dieser Info fragen? . . das wär ja ganz was neues!

hallo raini
das klingt aber sehr nach urban legend. kannst du uns die gesicherte quelle rausfinden?

griessli - nixon

hiho

das hat damit zu tun dass die schweiz ihre verkaufsbedinungen der EU angepasst hat. dh die eier müssen nicht mehr gekennzeichnet werden ob sie aus käfig oder aus bodenhaltung stammen. im radio haben sie gesagt dass das nun bei allem so ist ausser bei 12 ausnahmen diese 12 sind aber glaube ich nur lebensmittel wenn ich es richtig verstanden habe! im radio haben sie ebenfalls gesagt das autozubehör das in der EU zugelassen ist automatisch auch in der schweiz erlaubt ist ohne grossen papierkram. hab gewartet bis hier jemand darauf aufmerksam macht den mir war das irgendwie nicht so “ghür”

greez benny

Hallo @all,

Fahrzeug immport gemacht am 5.1.07, das ging in etwa so:

  • Fahrzeug muss im Ausland nicht eingelöst sein, man kann mit Tagesschildern rumfahren, auch im Ausland.
    Es gibt ausnahmen wie FR oder IT. Aber DE oder bei mir AT keine PRobleme!
  • Zollpaiere organiesiern für Fahrzeug, unbedingt von der Schweiz aus machen. Machen die meisten Transporteure.
  • am Zoll alle formalitäten regeln
    dort gibt es dann das Prüfdokument für die MFK!
  • anmelden bei MFK und vorführen, braucht einen 1 Stündigne Termin,
    es wird etwas mehr geprüft oder eben auch nicht :smiley:
  • wenn MFK sagt ok. dann Einlösen in der Schweiz!

so und nun zu den tücken des ganzen:

  • obige Beschreibung funktionniert nur, wenn Fahrzeug in die Schweiz importiert wurde vom Hersteller!
    Sonst gibt es neu Typenprüfung, das wird dann viel aufwändiger und teurer.

Aber ganz genau kann es dir dein Strassenverkehrsam des Vertrauens sagen.
Vorallem wissen die welche Fahrzeuge in der Schweiz erlaubt sind und welche nicht.
Einfach anfragen und die haben meist Freude weil man ja zuerst fragt.
War bei mir so.

Gruss ger66

…soweit ich weiss, gilt das auch für den eigenimport.
War zumindest bei einem Freund von mir auch so…

Da habt ihr es amtlich. Meines Wissens immer noch so gültig.

admin.ch/ch/d/as/1998/2501.pdf

würde ja heissen, dass alles was in EU schon umgebaut wurde gilt auch für uns z.B. Subarumotorim Bus???

Ansonsten noch mehr Juristendeutsch

stva.zh.ch/internet/ds/stva/ … 6498970231

stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/forms.html

:unamused: :bulb: :question:

stva.zh.ch/internet/ds/stva/ … ungen.html

Merkblätter Strassenvekehrsamt ZH

stva.zh.ch/internet/ds/stva/ … chnik.html