Import eines VW T4 von D nach CH

Hallo allerseits!
Wir haben gerade unsere Import-Erfahrung erfolgreich (mit bestandener MFK und neuen Nummernschildern) abgeschlossen. Im Vorfeld haben wir das Internet durchgeakert um an Infos zu kommen. Die gefundenen Forums-Beiträge waren allerdings alle schon etwas älter und meist unvollständig. Also dachte ich mir, vielleicht dient es jemandem in der nahen Zukunft, wenn ich unsere Erfahrungen hier teile. Deshalb hier unsere Import-Geschichte: (sorry ist bisschen lange geworden, aber einfach nur das Word-Doc anhängen wollte ich auch nicht.)

Der Import eines Gebrauchtwagens, sprich eines Occasion-Autos, in die Schweiz ist mit vielen Hürden gespickt. Somit ist das Unterfangen zeit- und auch kostenintensiv. Niemand ist interessiert daran, dass Privatpersonen Autos auf den eigenen Achsen importieren und das bekommt man zu spüren. Wenn das Geld etwas lockerer sitzt als bei uns, kann man natürlich einen professionellen Spediteur beauftragen. Andererseits fand ich es auch noch spannend, hinter die ganze Maschinerie zu blicken. Alles in allem sollte man es sich gut überlegen, bevor man sich für einen Autokauf im Ausland entscheidet. Wer sich dennoch entschliesst, ein Auto selbständig über die Grenze zu führen, der findet hier vielleicht einige nützliche Tipps. (Natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit!)

Als wir den Entschluss fassten, uns einen VW Bus anzuschaffen und damit Campen zu gehen, machten wir uns natürlich auf ins Worlwideweb und grasten die Autoinserate-Seiten ab. Schnell waren wir uns einig, dass es ein T4 sein soll und dass wir uns am Ausbau selber versuchen wollten. Natürlich sollte das Fahrzeug auch möglichst gut in Schuss sein und wenig Kilometer auf dem Buckel haben. Schlussendlich lief es auf einen T4 Transporter hinaus, mit langem Radstand und nicht allzu vielen Fenstern im Laderaum (es gibt Leute die schlafen gerne aus und das am liebsten in stockdunklen Verhältnissen). Nach kurzer Zeit beschlich uns das Gefühl, dass der Schweizer Occasion-Automarkt angesichts dieser vielen verschiedenen Kriterien, die wir an unser zukünftiges Gefährt stellten, zu klein war. Deshalb weiteten wir unsere Suche auf Deutschland aus. Und zack haben wir uns verliebt! Ein wenig hatten wir uns schon informiert über die Import Geschichte – und kamen eigentlich zum Schluss, dass wir lieber die Finger davon lassen. Doch auf dem Schweizer Internetboden tauchte immer noch nichts Passendes auf und das deutsche Inserat des ehemaligen Behördenfahrzeugs wollte uns nicht aus dem Kopf. Und so sagten wir uns: let’s do it!
Unser Vorgehen:

  • Wir schauten lediglich deutsche Inserate von Händlern an und achteten auf deren Bewertung auf den entsprechenden Seiten. Unser Händler hatte sehr gute Kommentare und wir lasen auch, dass er bereits Leuten beim Export geholfen hatte.
  • Händler arbeiten überdies oft mit Exporteuren zusammen, was die Beschaffung der nötigen Formulare erleichtert. (natürlich gegen einen kleinen Zuschlag auf den Kaufpreis)
  • Ideal wäre natürlich, das Auto anschauen zu gehen und dann gegebenenfalls zu kaufen. Da unser Bus jedoch in Dresden stand und wir grundsätzlich keine Ahnung haben, auf was man bei einer solchen Inspektion achten muss, entschieden wir uns für einen externen Gutachter. In D gibt es viele verschieden Anbieter für solche unabhängigen Gutachten. Wir gaben also ein Wertgutachten bei diePruefer.de in Auftrag. Der Prüfer ging sodann hin, schaute sich das Fahrzeug genau an, auch von unten (mittels Hebebühne o.ä.), machte viele Fotos, fuhr kurz herum usw. und schätzte den Marktwert des Autos. Das ganze konnte online abgewickelt werden, war sehr unkompliziert, wurde schnell ausgeführt und kostete uns 150€. Für uns hat sich das gelohnt. Selbst wenn man nicht sicher sein kann, ob dieser Gutachter wirklich unabhängig ist – Dresden ist ja auch nicht riesig und die Leute, die im Autohandel arbeiten kennen sich wahrscheinlich – gab es uns ein gutes Gefühl, diese Zweitmeinung zu haben. Den Händler muss man natürlich vorher informieren resp. fragen, ob ein externer Gutachter vorbeikommen kann. Die Reaktion auf diese Anfrage («Ja klar, könn’ sie machen!») bestärkte uns im Gefühl, dass es sich beim Dresdner Händler um einen seriösen Vertragspartner handelte.
  • Zur Mehrwertsteuer: Auf Käufe von Occasion-Fahrzeugen lässt sich die MWSt., wenn ich das richtig verstanden habe, meistens nicht zurückerstatten. Denn die Händler können diese auf der Rechnung nicht aufführen, da sie diese meistens selber nicht bezahlt haben. Sondern das Fzg wird beim Wiederverkauf differenzbesteuert, wobei Kaufpreis und Wiederverkaufspreis als Berechnungsgrundlage dienen. > Da die MWSt. nicht auf dem Kaufvertrag, also der Rechnung aufgeführt ist, kann man sie auch nicht zurückverlangen.
  • Uns konnte der Händler deshalb nur einen differenzbesteuerten Kaufpreis anbieten. Schlussendlich machte er das Angebot: 9’000€ für einen T4; erste Inverkehrssetzung 1996; 2.0 Benziner; langer Radstand; 84’000Km; «Scheckheftgeprüft»; verbaute Zweitbatterie (wahrscheinlich weil es als Behördenfahrzeug der Spurensicherung gedient hat). Ehemalige Behördenfahrzeuge haben oft wenig Laufleistung und sind gut gewartet, sie standen ausserdem meist in einer Garage. Ausserdem hat er den Zahnriemen noch ausgewechselt, neue Sommerreifen drauf gemacht und die Funkanlage und Holzschränke im Laderaum rausgebaut.
  • «no risk, no fun»: wir kauften uns ein Auto in Dresden, das wir noch nie von Nahem gesehen hatten! Mit dem Zug fuhren wir hin und als stolze BesitzerIn eines T4 zurück.

Vorbereitung und Abwicklung am Zoll:

  • Wenn man das Auto selber von A (Händler) nach B (Zuhause) fahren will, benötigt man ein sogenanntes Überganskennzeichen, sprich ein zeitlich befristet gültiges, deutsches Nummernschild. Dieses hat uns der Händler organisiert. (Für den Aufwand seinerseits für Nummernschild und Formulare haben wir im Vorfeld einen Pauschalpreis von 300€ abgemacht.) Er hat uns ein Kurzzeitkennzeichen gelöst, das wir am Tag unserer Abreise zusammen auf die Zulassungsstelle abholen gegangen sind. Dieses war 5 Tage gültig. Es gäbe auch Ausfuhrkennzeichen die länger gültig sind (15 Tage, wenn ich mich nicht täusche). Die sind aber natürlich teurer und bringen je nachdem nicht viel. In der Schweiz geht’s ja dann sowieso erstmal direkt zur Motorfahrzeugkontrolle, um das Auto möglichst schnell zuzulassen.
  • Die Verzollung findet direkt an der Grenze statt. (Achtung: Öffnungszeiten der Zollstellen beachten, die meisten sind am Wochenende geschlossen) Beim Import fällt am Schweizer Zoll die Schweizer MWSt. von 7,7% und normalerweise auch die 4% Automobilsteuer an. Sodann wird ein Gutachten (1320a – wichtig!) erstellt, wofür zusätzlich 20Fr. berechnet werden.
  • Zuerst muss man das Auto aus Deutschland ausführen, um es anschliessend in die Schweiz einzuführen. Wir erledigten das Ganze in Weil am Rhein/Basel. Dort befinden sich beide Zollstellen in einem Gebäude. (Von der Autobahn herkommend muss man rechts rausfahren wo «Import» steht und ein Lastwagen abgebildet ist. Haben wir natürlich nicht geschnallt und haben eine extra runde gedreht.) Der Händler in Deutschland hat uns die Ausfuhrzollanmeldung erstellt (vom professionellen Spediteur erstellen lassen), mit der es zuerst an den deutschen Zollschalter ging. Der Beamte hat kaum aufgeschaut aber die Ausfuhrzollanmeldung angenommen und uns einen nötigen, gestempelten Schein ausgehändigt, mit dem es weiter zur schweizer Zollstelle ging.
  • Auf der Internetseite der eidg. Zollverwaltung findet man viele Infos und ein nettes kleines Video zum Import von Fahrzeugen. Soweit so gut – allerdings stellt das Video das Ganze etwas vereinfacht dar. Die Realität gestaltet sich dann doch etwas komplizierter. Für den Schweizer Zoll braucht es: die (Kauf-)Rechnung, die Fahrzeugpapiere, ID oder Pass, Ursprungsnachweis des Fahrzeugs und die e-dec Zollanmeldung.
  • Zum Ursprungsnachweis: Aufgrund von Freihandelsabkommen der Schweiz mit der EU und der Tatsache, dass es sich bei einem Auto der Marke Volkswagen um ein deutsches Ursprungsprodukt handelt, wäre das Fahrzeug eigentlich präferenzbesteuert, sprich: 0 Fr. Importzoll. Doch, dass gross VW auf dem Auto und in den Fahrzeugpapieren steht und jedes Kind weiss, dass Volkswagen eine deutsche Marke ist, genügt leider nicht. Der Ursprung des Autos muss belegt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Das EUR.1 Formular oder eine Erklärung des Händlers (mit genau vorgegebenem Wortlaut) auf der Rechnung, bis zu einem Kaufpreis von 6’000€ oder 10’300Fr. Aha! Welcher Wert nun genau gilt und wie man an der Grenze mit dem heutigen, komplett anderen Wechselkurs umgeht, blieb uns unklar. 6000€ haben wir zwar überschritten, doch 10’300Fr. hätten wir mit ein wenig trickseln hinbekommen. Doch schlussendlich war dies uns zu heikel und wir wollten auch unseren deutschen Händler nicht in Schwierigkeiten bringen. Für die andere Option, das EUR.1 Formular braucht es wiederum eine Lieferantenerklärung. Der Haken: VW (und auch andere Autoproduzenten) sieht darin für sich keinen Nutzen, sondern nur Aufwand, also liefern sie keine solchen Lieferantenerklärungen mehr. Dies betrifft nicht nur Private, sondern auch die Grossimporteure wie Amag, etc. können nichts dagegen tun. Schlussendlich zahlten wir also Importzoll auf ein Produkt, das eigentlich präferenzbesteuert wäre.
  • Zur e-dec-Zollanmeldung: Seit ein paar Jahren verlangt die eidg. Zollverwaltung (EZV), dass auch Private, selbst bei einmaliger Importaktivität die Zollanmeldung elektronisch vornehmen. Dazu findet man eine Anleitung, (verlinkt mit vielen weiteren PDFs und Links, die frisch fröhlich aufpoppen, sodass man den Baum vor lauter Blättern nicht mehr sieht) und im Formular selber sind kleine Hilfestellungen aufrufbar. Das Ganze ist in einem juristischen Beamtendeutsch verfasst, dass ich mehrmals an meiner Intelligenz zu zweifeln begann. Ganz höflich habe ich ein Kontaktformular der EZV ausgefüllt und auf zwei, drei Unsicherheiten hingewiesen, wo ich froh wäre um die Hilfe einer Fachperson. Weniger freundlich kam das Antwortschreiben, das die Wegleitung zitierte (ohne Angabe, dass die Antwort gerade einfach aus der Wegleitung kopiert wurde) und mir sagte, wenn ich nicht fähig genug sei, müsste ich halt einen berufsmässigen Importeur/Spediteur damit beauftragen, meine Zollanmeldung auszufüllen – natürlich kostenpflichtig. Das ging mir gegen den Strich. Also googelte ich mich durch und fand schlussendlich ein e-book, worin ein Laie einem Laien erklärt, wie dieses elektronische Formular auszufüllen ist, im Falle einen PW-Imports durch Private. Das e-book kostete 9Fr. – eine kleine, lohnenswerte Investition!
  • Wenn die Zollanmeldung abgeschlossen und übermittelt ist, bekommt man 2 Formulare, die es auszudrucken und mitzunehmen gilt. Dort steht der zu bezahlende Betrag. Wir haben Bar gezahlt, es geht aber auch mit EC-Karte.
  • Am Zoll selber schaut der/die Beamte die Formulare kurz durch, bevor er/sie offiziell annimmt. Einmal angenommen, unterliegen Fehler die man beim Ausfüllen vielleicht gemacht hat dem Strafgesetz, sprich man kann belangt werden, wenn man falsche Angaben gemacht hat. Im Umgang mit Privaten scheinen sie aber relativ kulant zu sein, unsere Beamtin war sehr freundlich und nachsichtig mit uns. Vor Ort hat es PC-Säulen, wo die Anmeldung modifiziert werden kann. Wir haben beispielsweise den Devisenkurs vom Vorabend noch berücksichtigt, weil uns dieser entgegenkam und es eigentlich auch so vorgeschrieben ist.
  • Am Zoll gab’s denn für uns auch die erste negative Überraschung: Unser T4 konnte nicht als PW importiert werden, sondern galt aufgrund seiner Ausstattung (Trennwand zum Laderaum, keine Sitze hinten etc.) als Transportfahrzeug. Der Verwendungszweck ist denen logischerweise egal, sondern der Ist-Zustand wird berücksichtigt. Wir haben uns viele Gedanken gemacht für den Import, aber an das hatten wir nicht gedacht. Somit war unsere gesamte Zolleinfuhranmeldung falsch. Denn die Importkosten werden für einen Lieferwagen auf der Basis eines anderen Schlüssels berechnet. Dies bedeutete einerseits, dass der Importzoll (den wir ja nur bezahlen mussten, weil wir keine Lieferantenerklärung bekamen) nicht mehr 12–15Fr. pro 100kg war, sondern 69.-! Komischerweise fiel stattdessen die Autosteuer von 4% weg. Alles in allem zahlten wir knapp 700Fr. mehr als gedacht. Das hat uns ein wenig geärgert, aber auf den Gesamtpreis des Autos fällts nicht gross ins Gewicht und der Beamtin hat es richtig Leid getan und sie hat uns stattdessen für die seriöse Vorbereitung gelobt, was wiederum der Seele gut tat!

Was braucht es für die MFK?

  • Dazu liefern die Seiten der verschiedenen kantonalen Strassenverkehrsämter auch viele Infos! Das OCN in Fribourg hat das Prozedere in einem PDF gut übersichtlich dargestellt. Die Immatrikulatoin kostete 80.- und die Zeit für die Prüfung 150.-
  • Natürlich muss das Fahrzeug den Schweizer Normen und Auflagen entsprechen. Den Beleg dafür liefert das COC-Formular, auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt. Dies sollte uns der Händler liefern, ABER: das gibt’s für unser Auto nicht. Sondern scheinbar erst für Autos ab Baujahr ca. 1998, wie der Herr von der Amag mir zu berichten wusste. An diese wurde ich nämlich vom Händler verwiesen, an den Hauptsitz der Amag Schweiz. Einmal mit der Homologations-Abteilung verbunden, bekam ich sehr kompetent und freundlich Auskunft. Die Amag konnte mir bestätigen, dass unser VW T4 zur Zeit seiner ersten Inverkehrssetzung den Abgas- und Geräuschbestimmungen der Schweiz entsprach. Dafür brauchte sie von uns zwei Fotos: vom Fahrzeugbrief und vom Typenschild (kleine angenietete Plakette, meist im Motorraum gut auffindbar). Zurück kam ein kleines Papier, mit einem Satz aufgedruckt – Kostenpunkt: 300Fr.!
  • Das gestempelte Dokument 1320a, das man vom Zoll erhält.
  • Ein Versicherungsnachweis: Die Versicherungsgesellschaft braucht dafür neben den üblichen Angaben zum Fahrzeug, die Stammnummer des Fahrzeugs. Diese bekommt man allerdings erst beim Zoll! Sobald der Zoll passiert ist, kann man der Versicherung die Stammnummer übermitteln. Die Versicherung übermittelt den Nachweis sodann direkt dem Strassenverkehrsamt.
  • Die Einfuhrliste (Teil der Ausfuhrzollanmeldung, die wir vom deutschen Händler erhalten haben).
  • Ein Abgaswartungsdokument. Obwohl im Voraus vom Strassenverkehrsamt Fribourg so informiert, genügen die Abgaswartungsdokumente (in D etwa die AU) nicht. Stattdessen mussten wir den Abgastest in der Schweiz bei einem VW-Händler noch durchführen lassen, der dann in ein Heftchen mit Schweizer Kreuz obendrauf eingetragen wurde. Das kostete 60.-
  • Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, etc.)
    Et voilà…Die MFK hat der T4 mit Bravour bestanden und er wurde in der Schweiz zugelassen, allerdings als Lieferwagen und nicht als Camper – unsere Installation war ihnen zu sehr «Bricolage», henu! Wir sind happy und freuen uns auf den ersten Camping-Ausflug!
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Danke Baluu für Deinen Bericht. :+1:t3:
Habe sehr ähnliche Erfahrungen gemacht vor einem Jahr mit dem Import eines Oldtimer Wohnwagens aus den Niederlanden.
Erschwerend kam in meinem Fall dazu, dass Wohnwagen unter 750kg in Holland kein eigenes Nummernschild benötigen und anstelle dort dasjenige des Zugfahrzeugs mit gültiger Versicherung.
Musste das Wohnwägeli auf dem Hänger holen.
Dieselbe Geschichte erlebte ich dann nochmals mit den für die MFK benötigten Nachweisen, da Eriba nicht alle Dokumente von einem 69‘er Oldtimer liefern konnte.

Wer den langen Atem hat, darf sich am Ende jedoch über sein Schmuckstück freuen.

In dem Sinn, merci nochmals für Deinen Beitrag Baluu.

Gruess Ändu

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Hallo Baluu

Danke für deinen sehr ausführlichen und unteressanten Bericht. So Geschichten bereichern dieses Forum!
Viel Spass beim Ausbau und fröhlichen Campen.

Grüesse Hämps

Hallo Baluu

Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht. Ich spiele auch mit diesem Gedanken und werde mich der Sache im Winter annehmen. Dieser Bericht hilft mir sicher sehr viel weiter dabei, Vielen Dank:-)

Gruss
Sven

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Hallo Baluu,
danke auch von mir für deine ausführliche Anleitung. Wirklich sehr gut beschrieben! Konnte unseren T6 auch einwandfrei importieren. Die e-dec Zoll Formalitäten waren dank des e-books von auto-selbst-import.ch schnell erledigt. Einen kleinen Fehler hatte ich zwar in den Dokumenten, aber der CH Zollbeamte an der Zollstelle Thayngen hat diesen netterweise direkt korrigiert. Mit den Dokumenten wie von dir und im ebook beschrieben klappte auch der MFK einwandfrei.

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Hallo Baluu

Danke für die super Beschreibung des Prozesses.

Gruss
Marcel

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