Höherlegung T3 Syncro

Hallo

Möchte ein Höherlegungskit für meinen T3 Syncro zutun.
Hab ein Angebot mit Federn und Distanzplatten (oder wie die auch immer heissen).


Ist sowas in der bei uns eintragbar? Muss es überhaupt eingetragen werden?

Sachdienliche Hinweise an mich.

Gruss Lüchi

Hallo der kit ist in der Schweiz nicht eintragbar und somit eigentlich ilegal.Bei der MFK messen Sie oft die höhe(radmitte oberkant kotflügel)da könntest du ev. pech wenn gemerkt wird.Sieht aber Cool aus wenns motiert ist 8)

Dacht ichs mir doch! :schläge:

gibts denn ausser seikel was, das in der CH eingetragen werden kann??

soweit ich weiss gibt es nichts anderes was MFK tauglich ist.Leider

Das würde bedeuten, dass der MFKler den genauen Abstand zum Radhaus hat? Hat der eine Liste oder so? Will mir auch hinten die 2cm platten drunterlegen (das sieht er vielleicht gar nicht) und vorn dann die Spidan Federn einbauen mit OME Dämpfern. Hinten hab ich schon OMEs drin. Gibt es da Probleme?

Da wird es definitiv Diskusionsstoff geben auf der Mfk. Die sind nich blöd. Fahrwerksveränderungen müssen zwingend von einem Prüfer abgenommen werden.

Ne blöd sicherlich nicht, aber genau zu wissen, wie hoch welches Auto ist, ist schon nicht ganz ohne und der t3 syncro sieht ja eh schon hochbeinig aus auf 14". Sonst bau ich einfach fix die alten wieder ein. Stossdämpfer sollten aber kein Problem sein, oder?

Hallo
Hatte selber OME drin mit Seikel-federn.
Seikel wurde beanstandet, müsste entweder DTC oder FAKT gutachten bringen. die OME Dämpfer sind kein Problem. Haben die gleichen Abmessungen wie die Originalen einfach Gas dämpfer und nicht Öldämpfer, somit werden sie diese akzeptieren. Die federn da sie die höhe verändern werden wahrscheindlich beanstandet, wobei bei der erst MFK mit den Seikels drin haben sie es nicht gemerkt. :grin:

Für die Seikel Federn hatte ich ne Unbedenklichkeitsbescheinigung von Steyr-Puch Damit wurden die bei mir eingetragen. Ohne DTC, ohne FAKT.

Kann ich gerne per Mail weiterleiten.

Gruss
Matze

Diese Daten stehen im Typenschein, die MFK hat diesen vorliegen und kann bei einer Prüfung kurz auf diesen schauen wenn sie die Höhe messen.

Ok, das ergibt Sinn. Danke für die Info. Muss ich es also vor der MFK wieder kurzzeitig auf original umbauen :wink:

Habe ich auch vorgelegt, und wurde leider bei mir nicht Akzepiert weil kein Schweizer stempel drauf war :rage:

Hi Matze,
hast du die Federn selber verbaut? Oder akzeptiert die MFK nur Fachwerstätten? In dem Schreiben von Steyer Puch steht was von autorisierten VW Werkstatt :neutral_face:
In welchem Kanton hast du sie eintragen lassen?
Cheers Joe

Bei mir hat sie Bernd Jäger verbaut, der macht ja den Hauptvertrieb für die T3 Seikelfedern in Deutschland. Wer die Federn eingebaut hat, wollte beim aargauer Strassenverkehrsamt aber keiner wissen

Hab grad mal das Merkblatt zu Höher- und Tieferlegung angeschaut. Dort steht unter 3.1 nichts, dass die Distanzplatten nciht gehen würden solange es bis 2,5% des Achsabstandes ist. Könnte ich dann davon ausgehen, dass die Platten (20mm) hinten drin bleiben können?
Gruss Franz