Gurtenpflicht Hinten

Hallo Leutz

da ich im Forum bei meiner Suche nach Indizien ob und wann Gurten hinten obligatorisch sind nicht fündig wurde, hier ein Statement vom Strassenverkehrsamt:

Zuerst meine Mail:

Grüezi Herr XXXXXXXXXXX

ich habe folgende Frage betreffends Gurttragepflicht hinten im Auto:

Ab welchem Baujahr ist das montieren von Gurten Pflicht?

Das Problem sieht folgendermassen aus

ich besitze einen VW Bus Typ 2 T3 von 1989. Dieser war ursprünlich eine Ambulanz und wurde irgendwann einmal zum Wohnmobil umfunktioniert.

Die Anforderungen an ein Wohnmobil sind nach meinem Umbau nun erfüllt und nun geht es mir darum ob ich ab und zu einmal eine Person auf der hinteren Bank mitführen darf oder nicht.

Der Wagen hat keine Gurte hinten. Es fehlen auch die Aufnahmepunkte an der Karrosserie.

Ich weiss, dass es sicherheitstechnich ein riesen Vorteil ist, wenn die Mitfahrenden Menschen angegurtet sind. Da dies aber nicht möglich sein wird frage ich mich wie dies vom StVG her aussieht.

Für Ihre Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe

Mit freundlichen Grüssen

Bundycoke


Nun die Antwort:

Sehr geehrter Herr Bundycoke

Leichte Motorwagen müssen auf den hinteren Sitzplätzen ab 1.10.1998 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein.

Massgebend ist das Datum der ersten Zulassung des Fahrzeugs.
Für Ihren T3 braucht es also vom Gesetz her nur auf dem Fahrer- und Beifahrersitz Sicherheitsgurten.

Mit freundlichen Grüssen

Strassenverkehrsamt des Kantons XXXXXXXXXXX
Stv. Bereichsleiter Prüfungen


ENDLICH EIN STATEMENT! Und es brauchte nur eine email!

gruess und bon uffahrt

bundy

Einfach aufpassen dass das nur für leichte Motorwagen gilt, wenn er als Personenwagen vom Band gelaufen wäre dann müssten hinten Gurten rein, so hat es mir auf Nachfrage ein MFK Prüfer im Kanton SZ gesagt.

Und wie sieht es nun aus bei den Personenwagen?
Gruss
tomix

PW müssen Gurten drin haben!

…da gibts nix dran zu rütteln und aufzupassen, alles was wir hier im forum fahren sind “leichte motorwagen”, egal ob als pw, transporter, sanitätswagen oder camper zugelassen…

[quote=“muffi”]

…da gibts nix dran zu rütteln und aufzupassen, alles was wir hier im forum fahren sind “leichte motorwagen”, egal ob als pw, transporter, sanitätswagen oder camper zugelassen…[/quote]

Das dachte ich auch, also habe ich die beiden Fahrzeugausweise entblättert und siehe da, beim Wetsi steht bei Ziffer 19 (Art des Fahrzeuges): Leichter Motorwagen und beim 9-Plätzer: Personenwagen.
Aus meiner Sicht ist ein Personenwagen auch ein leichter Motorwagen.
Nun habe ich das PDF wieder gefunden ab 1.1.1981 brauchst Hüftgurten hinten und bei Wohnmotorwagen ab TG nach dem 1.10.1998 bzw. Zulassung nach dem 1.10.1999.
Quelle:http://www.stva.sg.ch/home/strassenverkehr/Verkehrszulassung/fahrzeugpruefungen/technische_formulare/_jcr_content/Par/downloadlist_0/DownloadListPar/download_12.ocFile/Ausr%25C3%25BCstung%2520mit%2520Sicherheitsgurten.pdf

dann braucht es vor 1.1.1981 keine gurten hinten, egal ob pw od leichter motorwagen.
das 1998er datum ist mir schon sehr spät vorgekommen.

habe geglaubt dass alles unter 3,5tonnen ein leichter motorwagen ist… so lernt man nie aus.

danke für den link…