Gurtenobligatorium?

Hallo zusammen

Weiss jemand ob man in einen T2a/b Büssli (72’) zwingend Gurten braucht (vorne) oder nicht?

Gruss Fäbu

sali

Seit dem 1. Jan. 1971 besteht eine generelle Einbaupflicht für Gurten auf den Vordersitzen
und seit dem 1. Jan. 1981 auch auf den Rücksitzen. Sind in Personenwagen Sicherheitsgurten eingebaut,
müssen sie verwendet werden.

Quelle: kapo.tg.ch/documents/Kinder_im_Auto.pdf

Das Gurtenobligatorium soll sich nicht mehr nur auf einzelne Fahrzeugkategorien beschränken, sondern grundsätzlich in allen mit Gurten ausgerüsteten Motorfahrzeugen gelten. Zudem sollen inskünftig auch so genannte Längsbänke, welche häufig in Schulbussen vorkommen, mit Gurten ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden.

Quelle: astra.admin.ch/dokumentation … sg-id=8630

ansonsten ruf mal bei deinem strassenverkehrsamt an…die können dir sicherlich helfen.

gruess bundy

Gurtenobligatorium !!!

Und ich dachte es besteht in diesem Jahr die Pflicht ans Berner-Hausberg-Openair zu gehen… :gruebel: :stuck_out_tongue:

jo, hatte ich auch erst im Sinn :mrgreen:

Hallo! Habe das strassenverkehrsamt zug letzte woche angefeagt wegen den. Wenn du möchtest, kann ich dir dieses mail weiter leiten.

Kannst du das auch hier veröffentlichen? Wäre doch noch interessant zu wissen.

Wär auch für hier veröffentlichen :wink: Ansonsten fabian.gfeller ät gmail.com

Hat jemand eine Zeichnung/Plan von der Gurtenbefestigung in nem T2? Welches ende der Gurten wo verschraubt ist…

Hier ist die Antwort des Strassenverkehrsamt Zug:

Hinten müssen Personenwagen ab Jahrgang 1981 mit Gurten ausgerüstet sein.
Für ältere Fahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht, wenn die Sitze gegen vorne oder hinten gerichtet sind.

Für Mitfahrersitze gelten folgende Vorschriften:

  • Sitze müssen gut befestigt sein
  • eine Unterlage für die Füsse aufweisen
  • mit einer Rückenlehne versehen sein
  • pro bewilligte Person mindestens 38 cm breit sein

Hat mir niemand ein Foto von seinem T2 wo man sieht wie die Gurte (Schlossseite) angemacht sind?