Guten Abend allerseits.
Da ich momentan mit dem Thema GPL Gastank beschäftige und nach einem Anruf bei der MFK Münchenstein verwirrt bin, würde ich gerne mal um Rat fragen.
Nach dem ich den Technischen-Dienst der MFK nach Richtlinien und Anforderungen für einen GPL Gastank fragte, meinte dieser ganz simpel, dass man eine solche nur ausserhalb des Innenraums installieren kann… Danach war ich ein wenig *baff" und gab mich erstmals zufrieden. Später schickte er mir noch ein PDF (EKAS Richtlinien für Flüssiggas) worin ich auf folgendes gestossen bin:
11. Verwendung von Flüssiggas auf Strassenfahrzeugen bei 11.2 Aufstellen von Transportbehälter oder Gastankflaschen.
1 Transportbehälter oder Gastankflaschen sind in separaten, ausreichend
und dauernd belüfteten Bereichen oder Schränken aufzustellen, welche
zum Fahrzeuginneren gasdicht sind. Bei abgedichtetem Aufstellungsort der
Behälter und Ausflussöffnung kann auf eine zusätzliche Lüftung verzichtet
werden.
2 Die Grösse der Lüftungsöffnungen richtet sich nach den Anforderungen
der SN EN 1949 [81]. Für Fahrzeuge mit Zulassung ab 1.1.2002 gelten
Schränke als ausreichend gelüftet, wenn sie zwei nicht verschliessbare Öffnungen
aufweisen, wovon eine unmittelbar über dem Boden ist. Jede Lüftungsöffnung
muss mindestens 1 % Bodenfläche des Aufstellraumes gross
sein, jedoch im Minimum 50 cm2. Ist die Lüftung nur im Boden vorgesehen,
hat die Öffnung mindestens 2 % der Bodenfläche des Aufstellraumes gross
zu sein, jedoch im Minimum 100 cmÇ.
3 Transportbehälter sind stehend einzusetzen und gegen Umkippen zu
sichern sowie so zu befestigen, dass ein Sich-Lösen oder Herausgleiten aus
der Halterung durch Erschütterung oder Verdrehen nicht möglich ist.
Gastankflaschen sind stehend einzusetzen und haben mit einem geprüften
Halterset fest mit dem Fahrzeug verbunden zu sein.
Dazu fragte ich noch einmal ob ich die Flasche im Innenraum installieren kann.
Die Antwort sah dann so aus…
Sehr geehrter …
Grundsätzlich müssen Gasbehälter in der Einbaulage (stehend, liegend) verbaut werden für die sie geprüft und homologiert (zugelassen) sind. Grund: Überfüllsicherung , sonstige Vorschriften und Vorgaben müssen gewährleistet sein. Das heisst dass bei liegendem dementsprechend grosse Belüftungsöffnungen vorhanden sein müssen , welche dann allerdings einen grossen Einfluss auf die tragende Struktur des Fahrzeugs haben welche wiederum eine Freigabe des Fahrzeughersteller mit sich ziehen.
Nun… vlt ruf ich morgen noch einmal an aber eben… bin da, bei den X Fotos und Berichte die es über Installationen gibt, ein wenig verwirrt und unschlüssig.
Was denkt ihr? Sehen das alle MFKs gleich oder gibt es da wieder Subjektive Bewertungen?