Goldwägelchen oder shit happens!

Kein Fake! habe gerade Screenshot gemacht.

Ach du kake. :flushed:
Rechtlich gesehen muss der käufer dise summe abdrückem oder?

Rechtlich gesehen glaube ich ja!
Ich glaube einer der beiden ist ein freund vom verkäufer den der preis hoch treibt!

Na dann hat das mit dem hochtreiben ja super geklappt :+1: :grin:

Wenn ich mich richtig an den Unterricht im Privatrecht erinnere, ist der “Käufer” rechtlich nicht verpflichtet den Betrag zu bezahlen. Es handelt sich dabei offensichtlich um einen Irrtum. Dadurch entsteht keine übereinstimmende, gegenseitige Willensäusserung, welche Grundlage für einen gültigen Vertrag ist.

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Hallo ,

Gibts da einen T5 California dazu ? Ich wette der Preis entstand durch einen Tippfehler ? Ist ja im Eifer des Gefechts schnell passiert aber die Hochtreiberei ist ja wirklich extrem.

Gruss Mirco

Das komische an der Version “Tippfehler” ist jedoch, dass es auf Ricardo immer zwei Bieter braucht, die ein Betrag setzen damit der auch wirklich als Gebot gilt.
Wenn sich der eine mit 65’000 vertippt und der andere bei 6’500 aufhört zu bieten, dann ist deswegen noch keine 65’000 geboten.

In diesem Fall haben also beide die 65’010.- geboten und das ist schon etwas verdächtig.

Evtl. könnte es sein, dass dem Verkäufer der Preis von 6’500 zuwenig war, und deshalb ein Kollege (Cobra260) einen Mordsbetrag (100’000) eingetragen hat, damit der Wagen nicht unter Wertvorstellung verscherbelt wird. (mit der Vorstellung dass der Abschluss dann irgendwo in realistischen 7000.- landen und ohne zu ahnen dass es in dem Masse hochgehen würde)
Parallel dazu hat sich dann der andere Bieter (Dsi77) noch vertippt.
zusammen sind sie dann beim gebotenen Preis gelandet.
Da flucht sicher der Verkäufer, dass sein Kollege dermassen reingeworfen hat, weil bei 50’000 wäre der Auktionszuschlag an den Vertippenden gegangen und man hätte auf die Bezahlung bestehen können (oder zumindest auf Erlass der Gebühren)

Auf jeden Fall sollte sowas bei Ricardo nicht unter dem Radar durchgehen und die werden sich das sicher näher ansehen.

pacta sunt servanda! Den Kaufpreis muss er erst mal abdrücken, wobei er bei der Vertragsanfechtung dann die Beweislast für den Erklärungsirrtum trägt… wie er das anstellen will? Nimmt mich auch wunder wie sie es lösen werden…

lg
Hugi

Hoi Hugi,
ist bei Ricardo gemäss den AGB’s halb so Wild wenn er den Betrag nicht zahlt - er wird einfach gesperrt bzw. schlecht bewertet.

Irr ich mich oder findet ihr mehr Infos darüber? So klar stehts jedenfalls meines Erachtens nirgends…?
https://www.ricardo.ch/hilfe/Portals/ch-hilfe/Docs/Reglemente/PDF_Deutsch/AGB_DE.pdf

GRuss Jörg

Und der Verkäufer bekommt eine fette Rechnung von Ricardo für die Gebühren einer erfolgreichen Auktion…

Salü Jörg,
Ist zwar ein bisschen off-topic, aber nicht minder interessant :wink: So wie ich es sehe, ist die AGB ziemlich klar;
Ziff. 6.2.6 der AGB:
“Mit dem Ablauf der Angebotsdauer kommt ohne weiteres ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande.”

Unter Ziff. 6.2.2. steht noch, dass das Höchstgebot verbindlich ist und in Verbindung mit der obigen Bestimmung wird er den Kaufpreis zahlen müssen.

Es ist gut möglich, dass er von Ricardo lediglich gesperrt wird, der Verkäufer ist dann für die Erstreitung der Erfüllung des Vertrags selber verantwortlich und kann eine Betreibung einleiten und den Betrag ggf. gerichtlich einfordern.

lg
Hugi

Nur denke ich das dies als offensichtlicher Irrtum abgewickelt wird. Weil der Bus niemals den Werrt hat und auch nicht so gehandelt wird.

Dachte ich zuerst auch. 8% von 65000.- sind ja hübsche 5200.-
Jedoch hat Ricardo schon seit längerer Zeit ein max. Kostendach von 40.- auf Abschlussgebühren eingeführt.
Sonst würde er ja grad soviel hinlegen wie der Bus eigentlich kosten würde.