Gastankflasche verbaut im Wohnwagen

Hallo zusammen

Hab nun die Gsstankflasche im Wohnwagen verbaut. War eine eher kurze Sache und das Tanken dann auch kein Problem.

Mal gucken was das STVA dazu meint, ich will die noch korrekt eintragen lassen (kein Aprilscherz)!

Bestellt hab ich alles zusammen bei www.gasfachfrau.de (gibt gleich ein Set mit allem was man braucht) und mir alles in einen deutschen Paketshop senden lassen. Rechnung am Zoll gestempelt, anschliessend einen Scan zurück gesendet und die MWST zurück erhalten.

Gruss
tomix

praktische Idee.
Kleiner Tipp, mach dir noch einen Gummi Pfropfen rein am Boden damit das Wasser nicht rein zieht.

Das ist eines der kleineren Löcher im Deichselkasten, wenn was reinziehen würde, läuft es auch wieder raus. Weiter rechts hat es noch zwei grössere Durchbrüche (die 10x10cm müssen ja auch noch irgendwo sein).
Gruss
tomix

EKAS 6517 beachten!

8.4 Gastankflaschen
1 Gastankflaschen sind stehend einzusetzen.
2 Die Befestigung der Gastankflaschen haben dem UNECE-Reglement
Nr. 67 [27] oder der Norm SN EN 12979 [67] zu entsprechen oder ein gleichwertiges Schutzniveau auszuweisen. Der Nachweis des gleichwertigen Schutzniveaus kann von einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle erbracht werden.

11.2 Aufstellen von Transportbehälter oder Gastankflaschen

1 Transportbehälter oder Gastankflaschen sind in separaten, ausreichend und dauernd belüfteten Bereichen oder Schränken aufzustellen, welche zum Fahrzeuginneren gasdicht sind. Bei abgedichtetem Aufstellungsort der Behälter und Ausflussöffnung kann auf eine zusätzliche Lüftung verzichtet werden.
2 Die Grösse der Lüftungsöffnungen richtet sich nach den Anforderungen der SN EN 1949 [81]. Für Fahrzeuge mit Zulassung ab 1.1.2002 gelten Schränke als ausreichend gelüftet, wenn sie zwei nicht verschliessbare Öffnungen aufweisen, wovon eine unmittelbar über dem Boden ist. Jede Lüftungsöffnung muss mindestens 1 % Bodenfläche des Aufstellraumes gross sein, jedoch im Minimum 50 cm2. Ist die Lüftung nur im Boden vorgesehen, hat die Öffnung mindestens 2 % der Bodenfläche des Aufstellraumes gross zu sein, jedoch im Minimum 100 cm².
3 Transportbehälter sind stehend einzusetzen und gegen Umkippen zu sichern sowie so zu befestigen, dass ein Sich-Lösen oder Herausgleiten aus der Halterung durch Erschütterung oder Verdrehen nicht möglich ist. Gastankflaschen sind stehend einzusetzen und haben mit einem geprüften Halterset fest mit dem Fahrzeug verbunden zu sein.

■ Flüssigphase – Gummi- und Kunststoffschläuche erfüllen diese Sicherheitsanforderung, wenn sie den Anforderungen der SN EN 1762 [75] genügen. – Metallummantelte Schläuche erfüllen diese Sicherheitsanforderung, wenn sie den Anforderungen der SN EN ISO 10380 [76] genügen.
2 Schläuche sind dauerhaft gekennzeichnet. Es ist entweder das Ablaufdatum oder das Herstellungsdatum auf dem Schlauch ersichtlich. Bei angegebenem Herstellungsdatum ist die voraussichtliche Gebrauchsdauer gemäss Angaben des Herstellers zu beachten.
3 Beschädigte, spröde oder rissige Gasschläuche dürfen nicht repariert werden, sondern sind zwingend zu ersetzen

5.3.1 Druckregler
1 Nach der Versorgungseinheit (Flüssiggasbehälter oder Transportbehälter bzw. Rampe), und bei Bedarf auch vor Gasgeräten, sind Druckregler einzubauen.
Auf die Verwendung von Druckreglern kann verzichtet werden bei: ■ Einweggebinden und Kleinflaschen, welche ohne Schlauch mit dem Verbrauchsgerät verbunden sind und ein geeignetes Regulierventil aufweisen ■ Spenglerflaschen bis 2 l Inhalt für Industrie und Gewerbe ■ besonderen Anwendungen, wo nur mit hohen Gasdrücken oder in Flüssigphase gearbeitet werden kann.
2 Der Anschluss des Druckreglers hat mit dem Anschluss der Versorgungseinheit übereinzustimmen.
Für die Anschlüsse von Transportbehältern bestehen folgende Normen: ■ Entnahme aus der Flüssigphase: SN 219505-15 [59] ■ Entnahme aus der Gasphase: SN 219505-4 für Flaschen über 2 l Inhalt [60] SN 219505-5 für Flaschen bis 2 l Inhalt [61

Ich bin mir sicher, dass mindestens eine Norm nicht erfüllt ist.
Beim “teuren” Schweizer gäbs das alles zum fast gleichen Preis mit den entsprechenden notwendigen Modifikationen… Zitat aus gastankflasche.ch:

Unsicher bin ich noch bei der Zulassung. Sind diese Flaschen in der Schweiz 100% zugelassen (vom SVTI freigegeben mit eidgenössischem Prüfstempel)?

Unsere Gastankflaschen sind mit Prüfstempel Pi nach TPED oder Zertifizierung gemäß R67-01 oder PED 97/23/CE oder ADR/RID auch in der Schweiz zugelassen. Die Nutzung als Gasflasche ist somit ordnungsgemäß. Entsprechende Zertifikate stehen bei den Flaschen im Shop unter dem Tab “Download” bereit.
Beachten sie bitte, dass Gastankflaschen “fachgerecht, ortsfest”, geprüft und mit Außenfüllanschluß (Füllset) montiert sein müssen, um an Tankstellen von Privatpersonen befüllt werden zu dürfen. Ortsfeste Montage zum Beispiel mit dem Halter Set. Für ein schweizer Fahrzeug setzen sie sich bei einem Festeinbau bitte mit ihrem kantonalen Straßenverkehrsamt bezüglich einer Eintragung in Verbindung. Ein Festeinbau ist rechtlich nicht bei allen Gastankflaschen möglich. Siehe auch 1999/36/EG und R67-01.

Habe vorher abgeklärt ob ein Schweizer Regler passt und bekam als Antwort, dass die Flasche einen Anschluss für einen Schweizer Regler hat. Bis die Flasche da war habe ich mich gefragt wie die Deutschen dann die Flasche nutzen. Es war ein Adapter dran für einen deutschen Regler. Das ist die Modifikation welche die Deutschen vornehmen, welche Modifikation soll nun der Schweizer Importeur vornehmen? gastankflasche.ch importiert einfach für dich (schreiben sie ja selber), da kommt nichts von ihnen dazu (Lieferung erfolgt direkt zu dir, sie haben kein Lager und schlagen die Ware nicht um, sie erledigen einfach den Zollkram für dich). Okay die Bodenhalter bieten sie nicht an, für den Wandhalter gibt es ein Hinweisblatt dieser sei entsprechend DIN EN 97/23 1/46 zu montieren, ohne einen Hinweis darauf dieser sei geprüft. Die Wand entspricht beim Wohnwagen eher einer besseren Pappe und der Boden ist eine massive Mehrschichtplatte, somit kann ich einen Wandhalter nicht wirklich anschrauben.

Das sind die Alugastankflaschen, diese haben eine «Flaschenprüfung» und können daher nicht fix eingebaut werden und dürfen daher nur durch Fachpersonal betankt werden. Es gibt ausufernde Diskussionen dazu in deutschen Foren (die notwendige Gasprüfung in Deutschland ist daher nicht bei jedem möglich). Stahltankflaschen haben keine Pi Bezeichnung und können somit eingetragen werden in der Schweiz (das ist mein aktueller Wissensstand), nächste Woche sollte ich mehr wissen.

Dies bezieht sich jetzt genau auf die Alugastanks.

Schlussendlich bleibt mir nur ausprobieren übrig, da eine Schweizer Tauschflasche z.B. in Griechenland von niemandem gefüllt werden darf.

Gruss
tomix

Der Inverkehrbringer, sprich Importeur muss gemäss PrSG (Produktesicherheitsgesetz) die Sicherheit und Konformität im jeweiligen Land bestätigen / gewährleisten. NICHT der Hersteller!
Das ist für mich immer noch ein triftiger Grund den schweizer Händler zu berücksichtigen.
Bei Deinem Import liegt es nun an Dir! Den MA vom Strassenverkehrsamt müsstest Du eigentlich nur das Protokoll des geprüften Installateurs der Flüssiggasanlage und die entsprechenden Papiere aller Komponenten (Konformitäts- und Baugruppenkonformitäts- erklärung vorweisen.

5.1 Allgemeine Anforderungen an Flüssiggasanlagen
1 Flüssiggasanlagen haben den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) [1], der Produktesicherheitsverordnung (PrSV) [6] und der Druckgeräteverordnung (DGV) [11] zu entsprechen.
Es bedeutet insbesondere, dass ■ die anerkannten Regeln der Technik bei der Planung, Berechnung, Konstruktion und Bau berücksichtigt sind, ■ die Komponenten einer Flüssiggasanlage eine Konformitäts- bzw. Baugruppenkonformitäts erklärung des Herstellers oder seines in der Schweiz niedergelassenen Inverkehrbringers (nachfolgend wird nur noch der Hersteller erwähnt) aufweisen, soweit dies durch die PrSV [6], das PrSG [1] und die DGV [11] vorgesehen ist, ■ die Flüssiggasanlagen gasdicht, druckfest sowie mechanisch, thermisch und chemisch widerstandsfest gegen äussere Einflüsse wie z. B. Schwingungen, Dehnungen oder Korrosion gestaltet sind, ■ Werkstoffe verwendet sind, die den geltenden anwendbaren Normen entsprechen, ■ eine Anleitung für den Installateur sowie eine Bedienungs- und Wartungsanleitung für den Benutzer vorliegt.

18.1 Installateur
1 Es dürfen nur solche Berufs- oder Fachleute Flüssiggasanlagen erstellen, ändern oder instand halten, die über geprüftes Fachwissen im Bereich Flüssiggas und Installationstechnik verfügen. Diese Person ist verantwortlich für die sachgemässe und sicherheitsgerechte Ausführung nach den Regeln der Technik.
2 Als Installateur Flüssiggasanlagen gelten Personen, welche die Anforderungen gemäss Prüfungsreglement des Vereins Arbeitskreis LPG [58a] erfüllen.
3 Für die Installation von vorkonfektionierten Flüssiggasanlagen mit Baugruppenkonformität im Bereich Fahrzeuge und Schiffe gilt eine dokumentierte fachliche Qualifikation des Herstellers als ausreichend. Diese Flüssiggasanlagen sind nach der Installation von einem Kontrolleur gemäss Unterkapitel 18.2 abzunehmen.

Es ist jeder selber für seine Taten verantwortlich. Auch wir Flüssiggaskontrolleure können nur eine Momentaufnahme protokollieren! Es ist jedoch im Sinne aller, die Richtlinien einzuhalten und Sicherheit an vorderste Stelle zu stellen. Es gibt glücklicherweise nicht häufig Flüssiggasunfälle…aber wenn dann denn! Aber auch fast jeder Beineheunfall kann mit einer sauberen und korrekten Installation unter Verwendung sicherer und geprüfter Komponenten, guter Instruktion und geübtem Umgang verhindert werden.
Googelt mal selber nach “Gasverpuffung” und erinnert Euch an das Drama vom Türlersee.

In diesem Sinne wünsche ich allen eine gute und sichere Camping-Saison!
und @tomix viel Erfolg beim StVka! ich bin gespannt auf Deinen Bericht.

Die neue EKAS 6517 ist seit Dezember 2017 gültig! und ersetzt die alten Ausgaben. Weitere Infos unter http://www.arbeitskreis-lpg.ch

Ja zum Glück, wenn man bedenkt was man da so sieht. Allerdings ist die Befestigung der Gasflasche da meistens nicht das Problem (ob es nun eine Tankflasche oder eine Tauschflasche ist spielt im Fall der Fälle wohl kaum eine Rolle).

Auch dort war wie meistens eine undichte Anlage das Problem:

Zurzeit ist die Verordnung noch nicht in Kraft, wodurch es noch keine Vorschrift gibt dies regelmässig durch eine anerkannte Person prüfen lassen zu müssen (so Personen zu finden ist dann noch ein anderes Thema).

Bevor klar war, was der Grund war für den Brand am Türlersee, stand in der Presse aber auch etwas davon, dass diese Person die Gasanlage regelmässig (vermutlich mit allen anderen auf dem Platz) prüfen liess. Evtl. gab es auch daher nun so lange gar keine Pflicht dazu.

Selbst wenn man prüfen lässt, dazu noch in viel kürzeren Intervallen regelmässig selber prüfen (Gasschläuche, -Verbindungen, Treibstoffleitungen,…).

Gruss
tomix

Komplett Falsch! Ausser Du sprichst von einer Verordnung die ich nicht erwähnt hatte.

EKAS 6517 seit 07.12.2017
PrSG seit 12.06.2009
PrSV seit 19.05.2010

Und die anerkannten und geprüften Personen findet man bei Verzeichnis | Arbeitskreis LPG

Mich findest Du auf dieser Liste nicht, da ich diese Dienstleistung nicht verkaufe, obwohl ich die Ausbildung absolviert habe.

Kapitel 16 vom EKAS 6517 umschreibt die Prüfungen und deren Intervalle.

Ich schreibe hier nicht um Dich @tomix zu belehren, will aber jeden Leser auffordern sich selber schlau zu machen um dann nicht komplett unvorbereitet von den “bösen” Kontrollorganen über die Sachlage aufgeklärt zu werden. Und bitte werft den Kontrollorganen nicht immer gleich Inkompetenz vor und spielt Euch als Besserwisser auf. Wenn alles konform ist dann passt es und man braucht nicht zu diskutieren.
Im Bereich Flüssiggas, wie auch in anderen Bereichen, ist ein Kontrolleur kein Installateur, und umgekehrt. Also erwartet beim Einen nicht das Wissen des Anderen! Jede Fachrichtung ist sehr spezifisch. Einer beherrscht die Vorschriften und der Andere das Handwerk, und beide kennen die Grundlagen.

Und JA, man braucht keine Richtline einzuhalten, solange man in der Lage ist vor der Inbetriebnahme die Sicherheit zu dokumentieren und zu Gewährleisten. Aber auch hier muss man sich an der Richtlinie orientieren. Dann kommt der Kontrolleur mit seiner Unterschrift wieder ins Spiel.
Was unterscheidet Laien mit klarem Verstand und hilfsbereitem Herzen vom Profi? Die kurze Antwort: Profis haben eine systematische Ausbildung absolviert, sie machen die Arbeit in der Regel gegen Bezahlung und es wird von Ihnen erwartet, dass sie die Arbeit besser/anders tun als Amateure.

Aber nun genug der Worte. Lasst Taten sprechen und kümmert Euch um Eure Flüssiggasanlagen!
(Gilt übrigens auch für Eure Gas-Grills! die Taten und das Kümmern!)

Nochmals einen guten und sicheren Tag an alle!

Roli

Gut, dass man die nun findet.

Die war als ich damals recheriert habe noch nicht in Kraft.

Ich hatte bis jetzt immer kompetente Experten die mich zum Teil sogar noch auf etwas aufmerksam machten was man bzgl. Sicherheit (Anhänger) noch tun könnte, damals aber noch nicht Vorschrift war.

Das ist der Punkt!

Gruss
tomix

Dann noch einen Tip von mir: Den Füllschlauch würde ich mechanisch noch schützen. Aber so, dass man ihn mit wenig Aufwand noch visuell prüfen kann. Ich hätte den Schlauch wegen den mechanischen Risiken im Kasten zur Seite hinaus durchs GFK geführt und nicht durch den Boden :wink:

Gruss

Roli

Ich möchte da noch Hut- bzw. Z-förmige Bleche hinschrauben. Ensatbuchsen ins Holz damit man die gut lösen kann. Eigentlich möchte ich mir den doch auch von Zeit zu Zeit ansehen. Seitlich durch das GFK kam bzgl. Rückbaumöglichkeit nicht in Frage (falls der Nachbesitzer keine Tankflasche möchte, bin ja an einem Anhänger Projekt dran). Ebenfalls dachte ich daran den Schlauch vom Gasregler zur Stahlleitung durch eine Stahlleitung zu ersetzen (wie bei den horizontalen Tanks üblich). Der Schlauch passt mir gar nicht und Abdecken ist auch keine Lösung (wenn schon Schlauch, dann will ich den Zustand jederzeit kontrollieren können). Aus meiner Sicht der weitaus kritischere Punkt als der Tankschlauch.
Gruss
tomix