EKAS 6517 beachten!
8.4 Gastankflaschen
1 Gastankflaschen sind stehend einzusetzen.
2 Die Befestigung der Gastankflaschen haben dem UNECE-Reglement
Nr. 67 [27] oder der Norm SN EN 12979 [67] zu entsprechen oder ein gleichwertiges Schutzniveau auszuweisen. Der Nachweis des gleichwertigen Schutzniveaus kann von einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle erbracht werden.
11.2 Aufstellen von Transportbehälter oder Gastankflaschen
1 Transportbehälter oder Gastankflaschen sind in separaten, ausreichend und dauernd belüfteten Bereichen oder Schränken aufzustellen, welche zum Fahrzeuginneren gasdicht sind. Bei abgedichtetem Aufstellungsort der Behälter und Ausflussöffnung kann auf eine zusätzliche Lüftung verzichtet werden.
2 Die Grösse der Lüftungsöffnungen richtet sich nach den Anforderungen der SN EN 1949 [81]. Für Fahrzeuge mit Zulassung ab 1.1.2002 gelten Schränke als ausreichend gelüftet, wenn sie zwei nicht verschliessbare Öffnungen aufweisen, wovon eine unmittelbar über dem Boden ist. Jede Lüftungsöffnung muss mindestens 1 % Bodenfläche des Aufstellraumes gross sein, jedoch im Minimum 50 cm2. Ist die Lüftung nur im Boden vorgesehen, hat die Öffnung mindestens 2 % der Bodenfläche des Aufstellraumes gross zu sein, jedoch im Minimum 100 cm².
3 Transportbehälter sind stehend einzusetzen und gegen Umkippen zu sichern sowie so zu befestigen, dass ein Sich-Lösen oder Herausgleiten aus der Halterung durch Erschütterung oder Verdrehen nicht möglich ist. Gastankflaschen sind stehend einzusetzen und haben mit einem geprüften Halterset fest mit dem Fahrzeug verbunden zu sein.
■ Flüssigphase – Gummi- und Kunststoffschläuche erfüllen diese Sicherheitsanforderung, wenn sie den Anforderungen der SN EN 1762 [75] genügen. – Metallummantelte Schläuche erfüllen diese Sicherheitsanforderung, wenn sie den Anforderungen der SN EN ISO 10380 [76] genügen.
2 Schläuche sind dauerhaft gekennzeichnet. Es ist entweder das Ablaufdatum oder das Herstellungsdatum auf dem Schlauch ersichtlich. Bei angegebenem Herstellungsdatum ist die voraussichtliche Gebrauchsdauer gemäss Angaben des Herstellers zu beachten.
3 Beschädigte, spröde oder rissige Gasschläuche dürfen nicht repariert werden, sondern sind zwingend zu ersetzen
5.3.1 Druckregler
1 Nach der Versorgungseinheit (Flüssiggasbehälter oder Transportbehälter bzw. Rampe), und bei Bedarf auch vor Gasgeräten, sind Druckregler einzubauen.
Auf die Verwendung von Druckreglern kann verzichtet werden bei: ■ Einweggebinden und Kleinflaschen, welche ohne Schlauch mit dem Verbrauchsgerät verbunden sind und ein geeignetes Regulierventil aufweisen ■ Spenglerflaschen bis 2 l Inhalt für Industrie und Gewerbe ■ besonderen Anwendungen, wo nur mit hohen Gasdrücken oder in Flüssigphase gearbeitet werden kann.
2 Der Anschluss des Druckreglers hat mit dem Anschluss der Versorgungseinheit übereinzustimmen.
Für die Anschlüsse von Transportbehältern bestehen folgende Normen: ■ Entnahme aus der Flüssigphase: SN 219505-15 [59] ■ Entnahme aus der Gasphase: SN 219505-4 für Flaschen über 2 l Inhalt [60] SN 219505-5 für Flaschen bis 2 l Inhalt [61
Ich bin mir sicher, dass mindestens eine Norm nicht erfüllt ist.
Beim “teuren” Schweizer gäbs das alles zum fast gleichen Preis mit den entsprechenden notwendigen Modifikationen… Zitat aus gastankflasche.ch:
Unsicher bin ich noch bei der Zulassung. Sind diese Flaschen in der Schweiz 100% zugelassen (vom SVTI freigegeben mit eidgenössischem Prüfstempel)?
Unsere Gastankflaschen sind mit Prüfstempel Pi nach TPED oder Zertifizierung gemäß R67-01 oder PED 97/23/CE oder ADR/RID auch in der Schweiz zugelassen. Die Nutzung als Gasflasche ist somit ordnungsgemäß. Entsprechende Zertifikate stehen bei den Flaschen im Shop unter dem Tab “Download” bereit.
Beachten sie bitte, dass Gastankflaschen “fachgerecht, ortsfest”, geprüft und mit Außenfüllanschluß (Füllset) montiert sein müssen, um an Tankstellen von Privatpersonen befüllt werden zu dürfen. Ortsfeste Montage zum Beispiel mit dem Halter Set. Für ein schweizer Fahrzeug setzen sie sich bei einem Festeinbau bitte mit ihrem kantonalen Straßenverkehrsamt bezüglich einer Eintragung in Verbindung. Ein Festeinbau ist rechtlich nicht bei allen Gastankflaschen möglich. Siehe auch 1999/36/EG und R67-01.