Fürs Mitführen eines Motos hinten am T3 (Rollerträger vorhanden) hätte ich gern gewusst, wie breit die Fuhre damit nun sein darf. Welches Mass ist für die zulässige Gesamtbreite entscheidend?
Fahrzeugbreite gemessen ohne Spiegel ?
Fahrzeugbreite über alles (inkl. Spiegel) ?
Ich hoffe, es gilt letzteres. Könnte man dann durch die Montage breiterer Bügelspiegel dieses Mass legal und im eigenen Interesse etwas erweitern? Wer kennt sich da aus?
[quote]Die Ladung darf mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen. Es gelten folgende Ausnahmen:
a. unteilbare Sportgeräte von höchstens 2,55 m Breite auf Sportgeräteanhängern;
b. Heu- und Strohballen und dergleichen bis zu einer Breite von 2,55 m auf landwirtschaftlichen Fahrten;
c. loses Heu, Stroh und dergleichen auf landwirtschaftlichen Fahrten, wenn keine festen Gegenstände über den Fahrzeugrand vorstehen;
d. Fahrräder, die hinten an Motorfahrzeugen befestigt sind, sofern die Überragung nicht mehr als 20 cm pro Seite (Art. 38 Abs. 1bis VTS) und die Gesamtbreite nicht mehr als 2 m beträgt.[/quote]
Ob nun ein Moto in die Kategorie der Fahrräder oder der unteilbaren Sportgeräte fällt, weiss ich nicht.
Für Punkt d ist gemass Art. 38 Abs. 1bis VTS die Breite ohne Spiegel gemeint.
Der Träger gilt nucht als Anhänger. Zudem glaube ich, dass er ohne Werkzeuge demontierbar sein muss damit er als “Ladung” gilt. Ist er fest mit den Fz verbunden muss er ev. geprüft werden
so einen träger hab ich mal selbst gebrutzelt allerdings für den Lt.
der ist halt ein bisschen breiter als der t3, so hatte der roller tip top platz hinten dran. [img=http://abload.de/thumb/vukwt.jpg]