Felgenbezeichnungen auf Typengenehmigung

Moin
Ich frags mal hier rein, da es sich ja um eine Generelle Frage handelt…
Auf dem Typenschein von meinem Passat stehen die folgenden Felgengrössen:

Also alle breiten sind in ganzen Zahlen (6x16 / 7x17 usw)

Wenn ich mir aber ein Satz eintragungsfreie Gamaparts kaufen will, dann finde ich ausschliesslich Felgen mit halben Breiten wie z.B. 6.5x16 und 7.5x17

Weiss jemand ob ne 6.5er breite vom Strassenverkehrsamt unter den geraden 6er breiten akzeptiert wird?
Weil es kann ja nicht sein, dass praktisch alle AMAG Felgen eine Grösse haben, die auf dem Typenschein nicht zulässig sind…

Gruss
Gabriel

Im Typenschein stehen nur die Felgen welche es ab Werk gab. Die Gammaparts Felgen haben eine eigene Zulassung und müssen im Fahrzeugausweis nicht eingetragen werden, ausser das Fahrzeug ist tiefergelegt.

gruss Martin

Hö? Warum reden dann alle davon, dass die gamaparts nicht eingetragen werden müssen?

Und auch davon, dass die Gamaparts eben die VW felgen vom Importeur AMAG sind?

lies meine Antwort nochmal :wink:

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Hoppla, da habe ich tatsächlich etwas zuschnell gelesen und ein “nicht” übersehen.

Aber so kann man doch nicht einfach jede X-Beliebige Felgengrösse mit X-Beliebiger Reifengrösse aufs Fahrzeug schrauben nur weil Gamaparts drauf steht? Irgendwo muss doch da vermerkt sein was geht… vorallem was die ET anbelangt gibts ja die verschiedensten Kombinationen…

Gilt das mit dem tiefergelegt auch bei einem Werks-Sportfahrwerk von VW welches ab Band so montiert wurde? (habe keine Eintragung im Ausweis, der Wagen ist aber klar tiefer als jeder normalo Passat)

der letzte Beitrag sagt alles.

«Ich würde noch den Typenschein abgleichen, Stimmt die Felgendimension mit dem Typenschein überein kannst du die Felge montieren ohne Sie eintragen zu lassen, du musst aber das Gutachten der Felge mitführen. Hat die Felge eine leicht andere Dimension musst du sie eintragen lassen. Beachte Dimension besteht aus Breite, Durchmesser, Lochkreis und Einpresstiefe. Zusätzlich müssen die richtigen Reifen montiert sein.
Den Typenschein bekommst du bei jeder AMAG Garage»

Das habe ich schon gelesen, und genau daraus entstand meine Frage hier im Forum.
Wie man im geposteten Auszug vom Typenschein sehen kann, sind auf meinem Passat einerseits 6x16 und andererseits 7x16 Felgen frei zugelassen.
Alle bisher auffindbaren Gamaparts Felgen haben aber die Dimension von 6.5x16 (6 1/2 x16)
oder dann auch 7.5x16

Warum sollte man aber die 6.5er eintragen müssen wenn ja 6 oder 7 eintragungsfrei geht?
Aber so wie ich das Amt kenne fängt da sowieso irgendwann mal einer an zu flennen wenn man mit 6.5er aufkreuzt und das nicht explizit drin steht.

Darum dachte ich, ob hier vielleicht jemand davon weiss ob die halben offiziell zur gruppe der ganzen gehören, also abgerundet wird, oder so?

Ich komm wohl nicht drum herum direkt bei der
AMAG nachzufragen. Wurde da nicht mal ein Kontaktmann hier im Forum rumgereicht, bei welchem man sich in Sachen Felgen (Stichwort Multivan) wenden kann?

Hab dort auch schon mal ne Bestätigung geholt, aber alle Unterlagen mit dem Bus weitergegeben und hab den Kontakt nicht mehr.

Salut.Mahamoti hat es eigentlich schon ganz gut abgedeckt; Grundsätzlich ist jede Felge als techn. Ausrüstungsteil prüfungsrelevant. Die Felgen im Typenschein sind die “Werksfelgen” von VW (im Ersatzteilkatalog gelistet) und alles andere sind eigentlich “Zubehörfelgen”. Die AMAG hat sich den Aufwand gemacht, ihre eigenen Felgen für die jeweiligen Fahrzeuge pro Typenschein prüfen zulassen, entsprechend reicht da das Mitführen der Bestätigung ohne Eintrag im Ausweis wie bei einer sonstigen “Zubehörfelge”. Es spielt keine Rolle ob die Abmessung leicht abweicht oder stark, ungleich ist ungleich:-) Du kannst von jeder VW-Garage eine solche Bestätigung anfordern und musst nicht über die Homologation gehen.

Also heisst das, wenn ich nun eine Felge auf dem Gebrauchtmarkt gesehen habe, rufe ich die AMAG an und frage ob die Felge XY und Grösse 6.5Jx16H2 mit Bereifung 205x55x16 auf Typenschein 1VC928 zugelassen ist?
Wenn ja, müssen Sie mir da ein Wisch geben für die MFK oder kann die MFK anhand von Felgentyp und Typenschein dann selber schauen dass die Felge erlaubt ist?
Auch da gibts überall wieder geteilte Meinungen…

Eigentlich solltest du jede Felge die Originalgrösse hat montieren können wen sie die Traglast kann die du brauchst. Also wen im Typenschein 5.5x14 Et 25 steht geht jede Felge mit diesen Massen ohne irgend ein Beiblatt.

Können und dürfen sind aber zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Grundsätzlich muss jede Felge auf dem jeweiligen Fahrzeug geprüft werden. Wer diese Prüfung mach ist erst mal irrelevant, aber die Prüfung muss gemacht werden. Bei den Gammaparts hat das, wie Fubu schon sagte, VW gemacht. Bei allen anderen muss dir der Hersteller der Felge ein Festigkeitszertifikat ausstellen das die Traglast bestätigt. Alles andere ist Sache des Mfk Experten. Darum auch die Eintragungspflicht

edit: https://stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZtk/TKausruest/TKfelgen/_jcr_content/contentPar/downloadlist_0/downloaditems/merkblatt_fremdfelge.spooler.download.1513074571525.pdf/TMB003FELG201711.pdf

Nein lies mal oben wen im Typenschein nicht der Typ und oder das Material der Felge vermerkt ist musst du sie nicht prüfen lassen, wen die Dimensionen übereinstimmen. Ergo du kannst jede Felge die die Traglast erfüllt montieren wen sie im Typenschein steht. Ohne diese prüfen zu lassen.
Die einzige weitere Möglichkeit ohne prüfung sind Felgen die nach ASA geprüft sind und hinterlegt beim STVA. Die restlichen müssen geprüft werden.