Normalerweise will der Zollbeamte Dich an einen Spediteur verweisen für die Einführpapiere, was ca. 60 Euro kostet.
ABER: es gibt irgendwo eine Verordnung, die besagt, dass der Zollbeamte bei Privatimporten bis 1000 Euro verplichtet ist, die Einfuhrpapiere auf Verlangen selber auszufüllen, Geil nicht ?!
Unsere Dienstleistungen:
Kalkulation der Reparaturkosten bei Motor- und Wasserfahrzeugen, aktives Reparaturmanagement durch Einwirken auf das Vorgehen sowie Wrackverwertung auf nationaler oder internationaler Börse inklusive Inkasso und Zollabfertigung.
Wertberechnung für Motor-, Wasser- und Oldtimerfahrzeugen sowie von Fahrzeugflotten und Spezialfahrzeugen (Flottenbesitzer, Leasing usw.). Organisation der Überführung von Fahrzeugen aus dem Ausland in die Schweiz durch Beschaffung aller notwendigen Dokumente, Überwachung des Rücktransports etc…
Organisation von Fahrzeugüberführungen innerhalb der Schweiz.
Ihre Kontaktperson rund ums Thema Motorbusiness:
Jörg Brauen, joerg.brauen@xpertcenter.ch
Telefon +41 (0)31 389 89 59
Wenn es nur um den Import geht, so macht das lieber selber. Es ist keine Hexerei! Alles andere kostet nur viel Geld.
Beachtet aber bitte, dass es mit dem korrekten Import noch nicht getan ist. Die grösste Hürde ist nach wie vor die MFK…
Ich bin auch ein Import-williger T3 suchender und habe mich jetzt eine Weile mit dem Thema auseinandergesetzt. Nun habe ich heute mit dem Strassenverkehrsamt Aargau telefoniert (bin eigentlich in Züri aber die gehen irgendwie nicht ans Telefon… ) und der Herr meinte, eine EU-Uebereinstimmungsbescheinigung reiche aus für ein Vorführen, aber für Fahrzeuge von vor 1995 gäbe es das gar nicht!
Hat jemand eine Ahnung, ob das wirklich stimmt? Nein, Ahnungen gibts eigentlich schon zu viele in dem Thema, ich meine, weiss jemand sicher dass das nicht stimmt?
Ich bin auch ein Import-williger T3 suchender und habe mich jetzt eine Weile mit dem Thema auseinandergesetzt. Nun habe ich heute mit dem Strassenverkehrsamt Aargau telefoniert (bin eigentlich in Züri aber die gehen irgendwie nicht ans Telefon… ) und der Herr meinte, eine EU-Uebereinstimmungsbescheinigung reiche aus für ein Vorführen, aber für Fahrzeuge von vor 1995 gäbe es das gar nicht!
Hat jemand eine Ahnung, ob das wirklich stimmt? Nein, Ahnungen gibts eigentlich schon zu viele in dem Thema, ich meine, weiss jemand sicher dass das nicht stimmt?
Danke, das nenn ich ja mal schnelle und präzise Infobeschaffung…
Hast du eine Ahnung, ob die Idee zur Sammlung der genehmigten Typen hier auf dem Forum mal Früchte getragen hat?
Danke, das nenn ich ja mal schnelle und präzise Infobeschaffung…
Hast du eine Ahnung, ob die Idee zur Sammlung der genehmigten Typen hier auf dem Forum mal Früchte getragen hat?
Ich habe ein bisschen mit der AMAG korrespondiert und für alle die es interessiert hier die Kurzzusammenfassung (ist zwar nicht viel neues, dafür aber hochoffiziell ):
-“gleiches Fahrzeug im Originalzustand mit gleichem Motor und gleichem Getriebe” muss geprüft sein.
-Eine Liste aller geprüften T3s “haben wir nicht”
-auf Nachfrage, was denn “Originalzustand” genau bedeutet, meinte die AMAG, sie könnten “effektiv nur Fahrzeuge im Originalzustand” bestätigen, bei Innen-Aus/-Umbau müsse mit Strassenverkehrsamt abgecheckt werden, ob es Probleme gibt. hmm, für Abgas und Lärm solltge das ja nicht so relevant sein.
Kann denn jemand mal erzählen, wie seine erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Importgeschichte genau abgelaufen ist?
Und noch einen hab ich: woher kriegt man dieses denn eigentlich bescheinigt:
Für Fahrzeuge - bis 2500 kg Gesamtgewicht - ohne COC, die ab 1.7.2007 eingeführt oder im Ausland neu in Verkehr gesetzt wurden, ist ein Nachweis über die Einhaltung der EG-Richlinie 96/79 oder ECE-94 (Insassenschutz bei Frontaufprall) zu erbringen. Für Fahrzeuge ohne COC, die ab 1.10.2007 eingeführt oder im Ausland neu in Verkehr gesetzt wurden, ist ein Nachweis über die Einhaltung der EG-Richlinie 96/27 oder ECE-95 (Insassenschutz bei Seitenaufprall) zu erbringen.
COC steht für “Certificate of Conformity”. Das heisst auf Deutsch Konformitätserklärung. Das erhälst Du beim Fahrzeughersteller (nicht Importeur). Alle Fahrzeuge mit EUR1 nach 1996 haben das.