Fahrzeug-Historie Auskunft neu mit Kantönli-Geist

Früher konnte man via ASTRA zu einem Fahrzeug / Oldtimer die Historie abfragen.
Neu hat das ASTRA dies an die Kantone delegiert. :rage:
Neue Auskunftsstelle für Fahrzeugdaten
Nun kann jeder Kanton selber entscheiden, wie er mit Anfragen umgeht. Zuständig ist der Wohnkanton des Halters.
Mal für unseren T2ab in St. Gallen angefragt:
Datenschutz! wir geben keine Auskunft :rage:
Ok. Schwärzt doch die Namen raus, uns reicht die Liste mit der Anzahl und von bis Eigentümern
Datenschutz! wir geben keine Auskunft :rage:

Kann man da wegen Diskriminierung klagen?

Falls du wirklich was dagegen machen möchtest, müsstest du den Erlass einer Verfügung verlangen und diese Verfügung dann vor der Beschwerdeinstanz mit Beschwerde anfechten. Ich denke das Ausstellen einer Verfügung dürfte noch keine Kosten zur Folge haben. Aber ich weiss nicht, ob dir das Wert ist…?

lg
Hugi

Also im schreiben steht ja nicht, dass den Kantonen überlassen ist ob sie das machen. Es steht die machens.

Kann (konnte) man diese Historien nur als Besitzer verlangen? Wenn nicht hat sowas vielleicht öffentlichkeitscharakter. Dann müssten die Einträgen zumindest geschwärzt geliefert werden gemäss Öffentlichkeitsgesetz.

Schon mal mit dem Herr telefoniert den den Brief unterschrieben hat? Ihm mal das Problem schildern hilft vielleicht.

Gruss

Was wenn keine Verfügung erlassen wird. Das ist vorerst mal das einfachste für die andere Seite. Ausweg wäre dann nur eine Aufsichtsbeschwerde einzureichen, das dauert dann.

Ein aufsichtsrechtliches Verfahren bringt wohl nichts, das ist ja nur ein Rechtsbehelf worauf nicht einmal eingetreten werden muss. Wenn keine Verfügung erlassen wird, wäre eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung der nächste Schritt. Meistens genügt schon die Androhung selbiger, damit eine Verfügung erlassen wird. Aber vielleicht führt das ja mittlerweile schon etwas zu weit und ist nicht, was @Maribus anstrebt.

und wo reichst du das ein? Erlässt ein Gemeinderat z.B. keine Verfügung bleibt dir nur eine Aufsichtsbeschwerde übrig. Ich wollte damit nur aufzeigen wie schwer das werden kann.
Ich wollte ja auch mal verfügt bekommen was bzgl. Gastankflaschen gilt🤪.
Das Argument mit dem Datenschutz kann ich aber in diesem Fall noch nachvollziehen, selbst wenn nur die Daten (Mehrzahl von Datum) und Ort rausgegeben werden gibt das schon viel her. Nur Daten und Kanton, evtl. auch schon genügend. Muss das mal ausprobieren im Aargau (gab da mal ein oder zwei Jahre ohne Wechselnummer).
Gruss
tomix

Ciao Tomix
Du hast natürlich Recht, auch so eine Rechtsverweigerungsbeschwerde bringt keine schnelle Lösung, da sich dieses Verfahren auch hinziehen kann. Die Androhung kann jedoch etwas bewirken. Die Rechtsverweigerungsbeschwerde geht an die nächste kantonale Beschwerdeinstanz. Welche das ist, bestimmt das kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetz. Im Kanton Aargau dürfte es das Departement Volkswirtschaft und Inneres sein.

lg
Hugi

Wow, da hat’s ja richtige Jura-Experten unter euch.

Ich hab mich einfach nur aufgeregt. Meine Frau hatte angefragt.
Früher war das kein Problem beim Bund. Man musste einfach unterschreiben, dass man auskunftsberechtigt war und dann war ein Monat Karenz-Frist bis die Antwort kam. Vielleicht hätte da jemand dagegen Beschwerde einlegen können. Was weiss ich…

Der Herr vom ASTRA war sehr freundlich. Mit ihm hatte meine Frau bereits nach der ersten kantonalen Anfrage telefoniert. Er hatte dann geraten, eine geschwärzte Kopie zu verlangen. Wurde aber von StVA SG auch abgelehnt.
Er sagte auch, die Kantone können Auskunft erteilen, müssen aber nicht. Das ASTRA habe keinen Einfluss drauf.

Wir werden vorläufig nichts unternehmen. Die letzten 20 Jahre hatten wir es ja auch ohne den Auszug ausgehalten :sunglasses:

Aber da wird sicher jemand was unternehmen. Für manche ist sowas Volkssport.