DJ aus Deutschland zulassen

Hallo zusammen
Ich habe einen T3 mit DJ (111PS ohne Kat) aus Deutschland. Jahrgang1984, jedoch erst am 3. April 1987 1. Inverkehrsetzung in Deutschland. Ich habe hier im Forum gelesen, dass der DJ in der Schweiz nur bis 1985 zugelassen war. Korrekt? Wie um Himmels Willen kriege ich dann den zugelassen?

Hallo Felix,
da die Strassenverkehrsämter hierzulande sehr unterschiedlich agieren, gehst Du am Besten mit allen Papieren da mal vorbei. Je nachdem schauen die nicht auf die 1. Inverkehrssetzung, sondern auf den Jahrgang des Fahrzeuges, dann könntest Du Glück haben. Ansonsten ist die Antwort: gar nicht.

GRüsse,
Jörg

Sali Jörg
Danke für Deine Antwort. Na dann hoff ich mal das Beste. Ein Umbau ist nicht möglich?
Gruss, Felix

Hoi Felix,
ein Umbau von mehr auf weniger PS ist grundsätzlich sicher möglich (bremstechnisch etc.). Dann musst Du mit der Amag in Vebindung treten, ob die eine Bestätigung schreiben, dass Deine Fahrgestellnummer mit einem z.B. SR Motor zugelassen ist, welche Du dann wiederum der MFK vorlegst.

Ob ein DJ direkt in einen SR umbaubar ist, das wiederum weiss ich nicht…

GRuass Jörg

Mein DJ hat 1. IV im April 1987 und war ursprünglich in D immatrikuliert. Ich weiss allerdings nichts zu den Umständen resp. Formalitäten, da ich ihn erst in der CH kaufte. Unmöglich ist es also.nicht.
Vermutlich war er Umzugsgut. Aber ob dies einen Unterschied macht, kA.

Ich habe anhand der VIN Nummer rausgefunden, dass es doch Modelljahr 1987 ist. Ich halte euch auf dem Laufenden, ob die Zulassung klappt hier bei uns.

Ich bin über Martin Christen der AMAG bereits etwas klüger geworden.

Aufgrund der damals strengeren Abgasnorm in der Schweiz wurden die VW Busse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2’510kg bei uns zugelassen. Damit sind sie nicht unter die strengere Abgasnorm gefallen. Nun hat mein Deutscher Bus ein Gesamtgewicht von 2’390kg. Damit ist eine Zulassung nicht möglich, da die Abgasvorschriften nicht eingehalten werden. Es hängt also nicht vom Motor ab, sondern vom eingetragenen Gesamtgewicht. Ich bin nun mit der AMAG beim Hersteller am Abklären, ob eine Auflastung möglich ist.

Mein T3, 2,1 Liter mit MV-Motor wurde im 2011 aus Deutschland in die Schweiz importiert und in der Schweiz angemeldet, ohne Auflastung, mit 2340 Kg.
Felix, ich habe dir eine PN geschickt.
LG Joachim

Adi: Ja, aber als Womo und nicht Personenwagen, oder ?

Also wenn AMAG plötzlich so alte Fahrzeuge einfach so auflasten kann, dann lass es bitte in dieser Runde wissen. Das wäre dann schon ein beachtlicher Fortschritt.
Ansonsten wie Schirks sagte.
Wenn das Auto als Zügelgut reinkam, dann hat es nicht ein 13.20A Formular vom Zoll sondern ein anderes Formular. Wenn das so ist, und in der Schweiz noch kein MFK gemacht wurde, dann gibt es glaub ich ein Problem. Soweit ich im Kopf habe, müssen Zügelgut-Fahrzeuge vom Zügler erstmals in der CH zugelassen werden.
Was mich jetzt allerdings extrem irritiert, Fahrzeuge bis 1985 hatten in DE 2390kg Leergewicht, danach 2460kg… Edit: sorry, falsch, 2390 Benziner, 2460 Diesel… es gab aber Fahrzeuge mit Auflastung in DE und 16Ender Syncros hatten 2500kg Leergewicht in DE, nur so nebenbei erwähnt…

Sollte das Fahrzeug mit dem Formular 13.20A zulassbar sein, kann man das Fahrzeug vermutlich unter Schilderung der Umstände nachträglich verzollen und erhält ein 13.20A. Beim Zoll sehe ich da die geringsten Probleme.
Gruss
tomix

Formular 13.20A habe ich - mit Zollstempel.

Hast Du auch Formular 18.44 ???

Nein, es handelt sich um ein Importfahrzeug - kein Übersiedlungsgut.

Die Frage ist doch ob es einen passenden Typenschein gibt. Im Typenschein steht doch z.B. für Fahrgestelltnummer WV…25… oder hat VW die Fahrgestellnummer je nach Auslieferungsland geändert?
Da man keinen Zugriff auf die Typenscheine hat, ist dies natürlich schwierig zu beantworten. Da die Typenscheine auch nur nach Nummern abgelegt sind, ist es noch schwieriger.
Gruss
tomix

Da gibt es wahrscheinlich keinen Typenschein, sondern einfach ein X…

Der kam als Zügelgut in die CH…
Gruass

Dann geht auch viel mehr, Formular 13.20A gibt es beim zügeln auch?
Aber bei einem reinen Import und einer Fahrgestellnummer die zu einem Typenschein passt, sollte es doch auch ohne X gehen. Die Frage ist doch ob es einen passenden Typenschein gibt, dann kann er auch eingelöst werden, falls nicht wird es schwierig.
Gruss
tomix

Ich habe den Bus diese Woche erfolgreich geprüft. Danke Marc für die Kopie Deines Fahrzeugausweises. Ich glaube der Hinweis, dass es diese Fahrzeuge in der Schweiz gab, hat die Sache doch etwas vereinfacht. Der Experte ging daraufhin jedenfalls direkt das Datenblatt mit dem vergleichbaren Typenschein suchen… :slight_smile:

Die Sache mit der Auflastung hat sich damit erübrigt.

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Hattest Du eine Bestätigung der AMAG, dass das Fahrzeug einem Typenschein von ihnen in Sachen Abgas entspricht ?
Wenn nein, dann hast du einfach extrem Dussel gehabt… was steht jetzt links im Ausweis?

Das würde mich jetzt auch wunder nehmen.

Dann passts ja. Gern geschehen:+1: