Hallo
Dürfen CH-Tagesschilder auch in Deutschland verwendet werden?
Leider finde ich im Netz etwas wiedersprüchliche Angaben…
Danke für die Hilfe.
Gruss
Claudio
Hallo
Dürfen CH-Tagesschilder auch in Deutschland verwendet werden?
Leider finde ich im Netz etwas wiedersprüchliche Angaben…
Danke für die Hilfe.
Gruss
Claudio
…mir wurde mal gesagt, dass man nicht mit allen schildern in DE fahren darf, aber z.b tagesnummern vom Kanton Schwyz sollen anscheinend auch im ausland gültig sein… angaben ohne gewehr
gruess hagi
@claudio: bitte um lüftung des “geheimnissvollen autos”…
Da werden Sie geholfen:
strassenverkehrsamt.lu.ch/na … tigung.htm
Ausserdem was da nicht steht ist dass bei Fahrzeugen älter als 10 Jahre die letzte Prüfung jünger als 2 Jahre sein muss, ansonsten brauchts eine Unbedenklichkeisbescheinigung (oder so?) einer Garage. Bin deswegen kürzlich angerannt und habe extra einen halben Ferientag dafür verbraucht…
Vorläufige Verkehrsberechtigung ist aber nicht das selbe wie Tagesausweis!
Mit dem Tagesausweis kriegst du normale Nummernschilder und kannst auch mit Fahrzeugen mit ungültig gestempeltem Ausweis durch die Gegend - und so viel mir ist - ins Ausland fahren.
Ich war auch schon mit Tagesschildern im Ausland und wollte einen Bus heim holen, war dann ein Reinfall und ich fuhr wieder mit dem Zug zurückt, aber mit den Tagesschildern wäre das gegangen, zumindest mit den Tagesschildern aus dem Kanton Schwyz. Mit der vorläufigen Verkehrsberechtigung darf man hingegen nicht ins Ausland. Das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung war bei mir aber nicht nötig, obwohl die letzte MFK schon 3 Jahre er war, und ein 28 jähriges Auto muss ja alle 2 Jahre zur MFK.
[quote=“xxdoubletriax”]
Vorläufige Verkehrsberechtigung ist aber nicht das selbe wie Tagesausweis![/quote]
Ah ja klar <img src=“/uploads/default/original/1X/899b2c331f8cc02517f77948602974610a95f952.gif” width=“22” height=“16” alt=“:-”" title=“Whistle”/>
Dann eben hier:
strassenverkehrsamt.lu.ch/na … usweis.htm
Laut STVA von Kanton Schwyz sind die Tagesschilder, normales weisses Schild das für max. 96Std gefahren werden kann,
im nahen Ausland erlaubt. doch keine Regel ohne Ausnahme, in Italien sind diese Schilder nicht erlaubt so wie mir ist und mir auch gesagt wurde.
ich habe mit solchen Schildern einen Käfer aus Oesterreich riengeholt.
War nie eine Diskussion auch am Zoll nicht.
Deutschland sollte auch keine Probleme machen.
Wie es mit den anderen Kantonen ist weis jedes STVA für den eigenen Kanton.
Ist wohl von der Versicherung die direkt mir dem Erwerb der Schilder
(ist aber auch nur das Recht das Schild am FZG zu montieren und nicht zum behalten) abgeschlossen wird abhänig
ob da Ausland dabei ist oder nicht.
Gruss ger66
Da schlägt wohl der Kantönligeist voll zu.
Werde, sobald als möglich, mal “mein” LU-Strassenverkehrsamt kontaktieren.
Bin dann mal gespannt was dabei herauskommt
laut meinem Kollegen in Luzern geht es in dem Kanton nicht fürs Ausland. Er ist auf AG ausgewichen, da gings dann für ein Fahrzeug mit Tagesnummer in Deutschland zu bewegen.
Ich war mit ZH-er Tagesnummern in Stuttgart.
Hab extra vorher nachgefragt.
Hallo zusammen
Ich habe mich auch erkundigt bevor ich meinen Oldie-Anhänger in Rostock an der Ostseeküste abgeholt habe.
Mit den ZH-Zollschildern war das abgesegnet und man kann sie bis zu 4 Tage lösen.
Grüsse von unterwegs
Stefan
Hat dann jemand für ihn eine Tagesnummer gelöst?
Ich nehme nicht an, dass ich als LU-Einwohner eine AG-Nummer beziehen kann
Laut Stva Luzern funktionierts übrigens wirklich nicht mit LU-Tagesschildern im Ausland.
Beim Stva SZ hatte ich sinngemäss folgende Auskunft erhalten:“Eigentlich sollte es schon gehen - aber ich kann dies Ihnen nicht bestätigen, dass es keine Probleme in Deutschland geben könnte”. Na super…
hmmm…
komme aus dem gleichen kanton und kann dir somit auch nicht weiterhelfen…
immer dieser kantonsverschiedenheitsregelungen…
kannst du in jedem Kanton lösen - musst dort nicht wohnen.
Ich konnte das Tagesschild auch ohne Probleme lösen, mag mich nicht erinnern dass ich nach nem Ausweis gefragt wurde, und im Fahrzeugausweis stand ja noch der Name des Verkäufers. Ich weiss nicht mal mehr was dann beim Halter auf dem Tagesausweis stand, Mist, habe den grad vor ein paar Tagen weggeschmissen. Kommst einfach nach Schwyz ein Tagesschild holen, und wenns Probleme gibt weil Du Luzerner bist könnte ich ja für Dich am Schalter anstehen;-)
[quote=“T-Driver”]
Hat dann jemand für ihn eine Tagesnummer gelöst?
Ich nehme nicht an, dass ich als LU-Einwohner eine AG-Nummer beziehen kann
Laut Stva Luzern funktionierts übrigens wirklich nicht mit LU-Tagesschildern im Ausland.
Beim Stva SZ hatte ich sinngemäss folgende Auskunft erhalten:“Eigentlich sollte es schon gehen - aber ich kann dies Ihnen nicht bestätigen, dass es keine Probleme in Deutschland geben könnte”. Na super…[/quote]
Hol`s in Zürich, oder Winterthur. Das funzt 100%!!!