Stahlflex-Bremsleitungen muss man grundsätzlich im Ausweis eintragen lassen, Beiblatt alleine reicht nicht mehr.
Letzthin kam mir sogar zu Ohren dass eine Eintragung mittlerweile gar nicht mehr möglich ist. Bei kurzen Recherchen im Netz bestätigt sich dies ab und an in diversen Foren. Dort kursieren auch Meinungen dass es einen Unterschied macht ob ABS oder nicht, ob man sie generell eintragen muss.
Scheinbar gab es Probleme mit dem Gutachten von Fischer.
Ruf am besten die technische Hotline bei der MFK an und klär das an deinem konkreten Beispiel, so bist du am ehesten safe
Ich lass es und montiere normale Bremsschläuche. Mit der MFK zu diskutieren ist aufwendiger wie die Schläuche in 10 Jahren erneut zu tauschen
Ich frag dann aber am Termin mal nach.
Habe übrigens gesern gerade die Antwort vom StVA ZH bekommen, dass man Stahlflex Bremsleitungen nicht eintragen lassen muss solange es ein Fahrzeug (zumindest mein Syncro) ohne ABS ist.
Viele Grüsse
Franz
Ich habe das Thema vor ein paar Monaten mit dem StVA SG abgeklärt und habe auch die ASA Unterlagen dazu studiert.
Ohne ABS sind Bremsleitungen freigestellt, ich habe jedoch keine Erfahrung, wie das in der Praxis gehandhabt wird
Mit ABS können Stahlflex Bremsleitungen nur noch mit einem FAKT/DTC-Gutachten eingetragen werden. Eine ABE respektive eine Eignungserklärung des Importeurs reicht zumindest in SG nicht mehr
Wie gesagt, ich habe die Info explizit zu meinem Syncro über die Stammnummer, dass ich Stahlflex montieren darf. Wenn der Experte mir doof kommt bei der MFK nächstes Jahr, dann werde ich die Mail raussuchen. Ich denke das sollte reichen. ABE hätte ich sonst auch noch, das ist ja sowieso dabei.
Gruss, Franz