Auto (Bus) von D nach CH

wollte mal fragen wie es eigentlich ausschaut mit dem einführen von Autos in die Schweiz…

Habe einen Arbeitskollegen der in Deutschland gewohnt hat und kürzlich in die Schweiz gezogen ist.
Dieser hatte seinen Vw Käfer (Tüv geprüft) in die Schweiz einführen dürfen (ohne Zollgebühr), da es sein Eigentum ist…
Müsste aber nach einem Jahr die Mfk machen…
(hat den Käfer aber leider verkauft in Deutschland…)
nun wie sieht es aus wenn er ein Auto von seiner Heimat in die Schweiz fährt und es hier verkauft??? müsste der Käufer dann plötzlich Zollgebühren bezahlen… und wie sieht es mit der Mfk aus…
braucht es für ein Deutsches Auto eine Einzelabnahme ($$$$$$$$$)
denn soo könnte man ja die Zollgebühren “überlisten”…

Mfg
Lucky

Formular 15.50d über die Einfuhr von privaten Motorfahrzeugen weiss Rat:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/00417/00419/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIN0fHaBbKbXrZ6lhuDZz8mMps2gpKfo&typ=.pdf

Zollgebühren überlisten klappt nicht . . . glaubs mir . . . ausserdem sind sie meist ziemlich überschaubar . . .

Hier hast bestimmt schon nachgeschaut…

ag.ch/strassenverkehrsamt/sh … fahrzg.pdf

Am Grenzzollamt geht es meist ziemlich hektisch zu und her… ich würd den Import einem Profi überlassen, kostet ein bisschen aber schont die Nerven… oder bei der Einreise darauf bestehen die Zollabfertigung bei einem Inlandzollamt zu machen! Dabei kriegst Du ein Formular mit dem Du mit dem importierten Gefährt innert 2 Werktagen bei einem inländischen Zollamt vorsprechen musst… weit weniger hektisch :smiley:

Gruss, Märku

irgendwo im forum haben wir das schon mal diskutiert wegen Zügelgut und so, nur wooooo? :question: :blush:

hier . . schon ne tolle Sache die “suchen” Funktion . . :wink:

guckt doch mal in das oben verlinkte formular von mir. steht alles drin über motorfahrzeuge als übersiedlergut. hat mir vor einigen jahren mal schwer geholfen, als es um einen töff ging.

oke… danke… für infos…

also ein Deutscher müsste den Bus kaufen… dann müsste er ihn 6 monate selber gebrauchen oder in seinem besitz sein, dannach in die Schweiz ziehen…
wenn er hier ist ihn nochmals 1 jahr behalten, dann kann er ihn mir verkaufen… lange zeit… hehe (ein riesen Aufwand)…

nun ja aber bekommt denn jedes auto den typenschein x wenn es vom ausland importiert wird… (muss es nicht auf die schweizer mfk normen umgebaut werden?)
oder bedeutet typenscheis X -> Einzelabnahme --> $$$$
???

mfg
Lucky

Typenschein-X heisst nichts anderes, als dass die Erstinverkehrssetzung nicht in der Schweiz stattfand . .

Ob eine Einzelabnahme nötig wird, hängt davon ab welche Unterlagen Du zu dem Fahrzeug hast/auftreiben kannst . . . EU-übereinstimmungeserklärung ist die einfachste unkomplizierteste Methode . . nur gibts die nur für relativ neue Fahrzeuge . .

sonst steht praktisch alles in den hier geposteten Links . . . .