Hallo zäme, weiss das jemand von euch… kann ein mehrere Jahre abgemeldetes Fahrzeuge normal wieder angemeldet/vorgeführt werden oder wird das ab einem längeren Zeitraum anders gehandhabt ?
ja, kann es
Kantonal wieder unterschiedlich. In GR sinds 10 Jahre ab der letzten MFK, ist es länger her muss man vor der Einlösung MFK Abnahme machen.
Vorführen nach egal wie lange geht in GR immer.
In ZH wen es älter als 10 Jahre ist muss esvzuerst zur MFK wen diese mehr als 2 Jahre her ist. Schaffhausen meinte ich nach 7 Jahre keine MFK musdt du zuerst vorführen.
In SZ wird das strenger gehandhabt wenn der Halter wechselt. Ohne Wechsel kriegt man sogar die Schilder und dann erst das Aufgebot für die MFK…
Kann doch ganz günstig ausprobieren, falls das Fahrzeug MFK tauglich ist und man bereits ein Auto eingelöst hat.
Versicherung organisieren (Wechselschild), den Versicherungsnachweis dazu und den alten Fahrzeugausweis (oder zumindest eine Kopie davon falls das Original nicht mehr auffindbar ist bzw. eine Erklärung dazu, dass einem das Fahrzeug gehört, gibt glaub auch dafür ein Formular, habe damals die “Kaufquittung” beigelegt) mit dem Formular zum einlösen. Ich hatte dann zwei Tage später den neuen Fahrzeugausweis im Briefkasten. Der Bus war aber auch nur ein paar Monate nicht eingelöst.
Gruss
tomix
Vielen Dank für eure Antworten. Das Fahrzeug läuft auf meinen Namen. Es wurde vor fünf Jahren vorgeführt und ist seit drei Jahren abgemeldet. Kann also in einigen Jahren normal eingelöst werden. Schilder bestellen und anschliessend MFK Aufgebot erhalten
Hoi Zäme! Habe letztens ein Motorrad welches 2010 ausgelöst wurde wiederbelebt und durfte nicht mit dem Wechselschild am Moped zur MFK, Montage war erst nach bestandener Prüfung erlaubt… war in Bassersdorf. Grund ist, laut MFKler, das viele ihre nicht ganz strassentaugliche FZ fuhren bis das Aufgebot kam. Das Blech bekomme man nur wenn da FZ nicht länger als 2 Jahre ausgelöst war.
Das ist in BE auch so, muss mit dem Anhänger zur MFK (zumindest als Privatperson, Garagenbetrieb ev anders)
Bezüglich Anhänger; man darf auch nicht eingelöste Fahrzeuge abschleppen! Ich bringe so meine Fahrzeuge zur MFK die schon zu lange die MFK hinter sich haben.
Also ich habe letztens beim stva zh angerufen weil ich einen ausgelösten Golf 3 (älter als 10 Jahre, mfk länger als 2 Jahre her) einlösen wollte um ihn von A nach B zu bekommen für den Motor. Da sagte mir die Dame am Telefon, ich darf ihn auf direktem Weg zur MFK fahren, andere Fahrten sind nicht erlaubt. Die Fahrt zur MFK erfolgt ohne Kontrollschild und nach erfolgreicher Prüfung bekomme ich dann die Schilder.
Hab’s schlussendlich über GR gemacht, da darf wie @schirx schon schrieb die letzte MFK bis zu 10 Jahre her sein
Soviel ich weiss geht das im Aargau auch nicht mehr.
Gruss
tomix
Im AG kann man nicht mal mehr auf dem Trailer zur MFK. Die wollen irgend ein Schild am Auto haben (U-Blech, Tagesschild)…
Ich kann das noch toppen Gemäss MFK ZH darf man am Prüfungstag wie von Campino beschrieben, ohne Schild, auf direktem Weg zur Mfk fahren. Das gilt aber nur, wenn der Staat die Mfk macht. Wenn man beim TCS die MFk macht, dann braucht man wiederum ein Tagesschild bei der Mfk zu holen. Genial und konsequent! Beim TCS motzte mich dann der Prüfer an, ich sei illegal unterwegs, mein Auto gemäss Ausweis gar nicht zugelassen. Ich antwortete, dass ich extra ein Tagesschild gelöst hätte. Er meinte: “Das hätten Sie mir doch melden müssen”… Aeh? Kurzum: Auto am Besten nie auslösen, das gibt nur horrende Kosten.
Genau, so steht es geschrieben. Zumindest im Aargau
Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nur mit Händler- oder Tageskontrollschildern zur Fahrzeugprüfung gebracht werden. Für Fahrzeuge ohne entsprechende Kontrollschilder wird die Fahrzeugprüfung nicht durchgeführt.
Aber im Aargau nicht vorführen. Rumstossen auf einer öffentlichen Strasse geht vermutlich auch nicht.
Wenn es ein Anhänger ist, wie schleppt man den ab😉?
Gruss
tomix
Krass. Entweder Garagennummer oder Tagesschilder. Wobei es zumindest offiziell keine Alterslimite für die Autos zu geben scheint um Tagesschilder zu kriegen.
Die MFK kann aber den Nachweis einer „Reparaturwerkstatt“ über die Betriebssicherheit des Fahrzeuges verlangen.
In Bern habe ich den Tagesausweis gefunden, der bedingt aber Händlerschilder.
Es gibt noch die „vorläufige Verkehsberechtigung“. Das kann man auch ohne Höndlerschilder erlangen und kriegt dann spezielle Schilder zugestellt. Geht aber nicht wenn das Fz älter als 10j oder die letzte MFK älter als 2j ist.
Immerhin geht in BE das ganze im vergleich zu AG per Post.
Weiss nicht ob die Situation so ganz richtig zusammengefasst ist. Auf jeden Fall drückt meines Erachtens der Fussabdruck der Garagenlobby etwas arg durch - ohne Garagenbetrieb scheint es tatsächlich schwierig zb einen restaurierten Oldtimer selbstständig vorzuführen
Jede MFK müsste einfach ein eigenes U-Schild haben, dann wäre den privaten und kleinen Garagen ohne U-Schild bereits easy geholfen.
Ob da eine Lobby dahintersteckt oder der Fall einfach zu selten vorkommt?
Ich versteh ja dass man irgendwo eine Grenze ziehen muss. Ich war 2014 mit einem Suzuki LJ80 in Sardinien unterwegs, den ich nach 20 Jahren Stillstand wieder in Betrieb nahm und einfach so einlösen durfte. Nach 2 Wochen Spass Nummernschilder wieder abgegeben. Ob das Ding Verkehrssicher war? Vermutlich schon
Es wäre schön, wenn es zumindest eine Linie hätte, auch zwischen den Kantonen. Ich sehe nicht ein, weshalb ich beim TCS anders behandelt werde als bei der staatlichen Mfk. Das Beste war noch, dass ich am Ende im 2. Anlauf (also 2+ x Tagesschilder holen), einen frischen Mfk-Stempel im Ausweis hatte. Die Tante bei der Mfk verweigerte mir aber den neuen Ausweis weil der Stempel ihr zu wenig aussagekräftig wäre ohne TCS-Prüfgutachten! (“Ihr Auto hat eine Einlösesperre, sonst müsste ich jetzt ein Stockwerk nach unten gehen und die Sperre aufheben lassen”). Nota bene, die TCS Prüfer werden bei der MFK auditiert…
Es hat bestimmt Leute, welche es mit dem Einlösen und Auslösen übertrieben haben. Für mich ist das Ganze trotzdem weder im Sinne der Verkehrssicherheit (ich kann mein Auto schlechter vorbereiten als früher) noch im Sinne des Kunden. Der Staat nimmt aber gerne das Geld, wenn man ohne Profigarage sein Auto vorführen will… Gleichzeitig wird immer mehr staatliche Verantwortung an Private übertragen, Stichwort Nachkontrolle. Wohin das führt, kann ja s.buman gut beschreiben mit seinem Subaru.
So kompliziert ist dies nun auch wieder nicht. Da sollte man die Kirche auch mal im Dorf lassen. Man löst ja nicht ständig Fahrzeuge für mehr als ein Jahr aus und wieder ein.
Und ich denke jeder der an seinen Fahrzeugen selber schraubt, hat gute Beziehungen zu einer Garage mit U-Schilder. Welche dann schnell für dich die MFK machen.
Irgendwo muss man an seinen Fahrzeugen ja auch Reifen aufziehen, Bremsen prüfen und Abgaswerte einstellen. Oder gewisse Teile einkaufen.
Da wird wohl nicht jeder Hobbyschrauber die Geräte bei sich zu Hause haben.
Und die 2h Arbeit sind dann auf die Kosten eines solchen älteren Autos auch keine grosse Sache.
Gruss Sanchio