Was macht man in der Schweiz, wenn das Abgasheft voll ist?
Muss ich jetzt unbedingt ein Neues bei VW holen?
Oder wenn’s ein Opel ist, unbedingt ein Abgasheft bei Opel holen?
Oder gibt’s das Zeug zum selberausdrucken und Falten? Quasi Bastelbogen mit Am Dam Des?
Jep. Musste bei VW holen, kostet ca. 25.- (aber reicht ja auch für viele, viele Jahre…).
Es gab mal die Version zum selberzeichnen nach einem Muster aus der
Rappelkiste oder wars die Sendung mit der Maus? [size=75]Sesamstrasse?[/size] [size=59]Spielhaus? Ööööööööööh…[/size]
Grutz
tigerenterich
Bei meinem Bus hat der Garagist einfach ein paar Seiten eines leeren Abgasdokument kopiert und mit Bostich an das alte geheftet
Ist gemein: mein Bus muss wegen 8 Monaten zu jung noch die Abgaskontrolle machen
Ich werde den Wagen jetzt trotzdem nicht verschrotten. Und mir wurde von einer Garagendame gesagt, dass es sein kann, dass wenn man kein Originalhersteller-Abgasheft hat, dass die MFK das dann nicht anerkennt (subjektive Willkür jetzt mal ausgeschlossen).
Tja, irgendwie muss man ja Geld machen.
@Bio… das ist wirklich unfair.
In diesem Sinne: "… in a rich man’s world"
Grüzzen
joeT3
bei mir war es 30 Jahre, das heist als ich dne Käfer mit Jahrgang 1977 letzes jahr eingelöst habe muste der arme kerl schon so ein scheiss Dokument haben. 1 Jahr älter und es wäre alles paletti gewessen.
Man hört das die 30 Jahre eine grenze seie, es kann aber auch sei ndas der Jahrgang 1.1.1977 als Abgasdokument Datum gilt, alles danach muss eins Haben.
Abgasdokumente erstellt eine Markengarage ohne Problem, kostet halt ein wenig. Zum Teil heften die Garagisten ohne Markenvertretung einfach eine weitere Seite rein bei bedarf, hat auch schon funktioniert bei mir.
MFK sagt da nicht allzu viel. Abgastest muss akteull sien und das reicht das auch schon. Meist, ausgenommen der Wilkür der MFK-Fachleute
Rein rechtlich gesehen, müssen die Daten nirgends eingetragen werden. Ein aktueller Ausdruck aus dem Abgastester reicht als Bestätigung. Diesen einfach im vollen Abgasdokument ablegen
Also ich hatte beim Kauf eifach so einen Zettel mit den für die Eintragung nötigen Feldern dabei und meine weiteren Kontrollen dort eintragen lassen, hat auch letztes Jahr in Amriswil völlig gereicht.
Die vom Messgerät ausgedruckten Resultate für die verschiedenen Messungen (Leerlauf, erhöhter Leerlauf, freie Beschleunigung) oder der Filterstreifen (bei Geräten ohne Drucker) müssen im Betrieb, der die Wartung durchgeführt hat, bis zur Durchführung einer erneuten Wartung, höchstens jedoch einen Monat über die kategoriespezifische Frist,
Heisst: Nur dieser Ausdruck ist im Zweifelsfall gültig und wenn dieser sogar mitgeführt wird, normalerweise als Kopie, sind die vom Mech eingetragenen Daten zweitrangig. Natürlich sollte der Ausdruck, Stempel und Unterschrift haben.
Aber natürlich ist, rein schon für die Historie, eine weitere Seite schöner. Bei den meisten Garagen hat man früher die Seitenkopie für lau bekommen. Ein Abgasdokument kostet auch nicht so viel, das Ausfüllen ist teuer, weil es dann zum amtlichen Dokument wird.
Ist das Abgas-Wartungsdokument nicht mehr vorhanden oder vollgeschrieben, hat der Halter oder die Halterin beim Markenvertreter bzw. bei den unter Ziffer 1.2.3 genannten Organisationen ein neues Dokument mit den notwendigen Eintragungen zu beziehen.