Abgasalarmanlage

Ich weiss nicht, ob dies andernorts im Forum schon ein Thema war:

Die EKAS-Richtlinie Nr. 6517 (Flüssiggas) wurde am 6. Dezember 2017 verabschiedet und per sofort in Kraft gesetzt.
Ab Seite 83 der Richtlinie ists interessant: Für Flüssiggasinstallationen (also auch für Gasflaschen) in Wohnmobilen und -wagen ist ein Kontrollintervall von 3 Jahren vorgeschrieben, auszuführen durch zugelassene Fachpersonen. Die Gasprüfung ist somit ab sofort eigentlich auch Voraussetzung für die Motorfahrzeugkontrolle.
Ein Verzeichnis der zugelassenen Kontrolleure findet sich hier: http://www.arbeitskreis-lpg.ch/service/verzeichnis/. Von Vorteil wendet man sich an einen, der in der Spalte “Camping EKAS 6517” ein “JA” hat.

Gruess