Abdichtung Gasflaschen-Schrank nötig?

Hallo zusammen

Ich brauche euren Rat. Hab meinen T3 erst seit ein paar Monaten und wollte heute beim TCS die Gasanlage überprüfen lassen. Diese wurde 1984 original eingebaut und speist mittels Gasflasche Kochherd, Kühlschrank, Standheizung und Licht (wobei ich keine Ahnung habe welches…). Foto im Anhang.

Der nette Herr schaute nur kurz rein und sagte, das könne ich grad vergessen. Der Gasraum müsse abgedichtet sein und das sei er nicht, hinten bestünde ein direkter Zugang zum Kühlschrank. Ich müsse das professionell umbauen lassen. Für diese “Beratung” verlangte er CHF 20.-.

Bin nun ziemlich verunsichert. Habe das Gefühl, schon viele “nicht abgedichtete” Gasflaschen-Schränke gesehen zu haben. Ist das wirklich nötig? Möchte natürlich auf der sicheren Seite sein und mal alles durchprüfen/alte Schläuche ersetzen lassen etc. - aber nicht mehr als nötig. Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

LiebGruss Petra

Bei uns (westfalia 88) steht die Gasflasche in einem speziellen Fass, welches in den Boden eingelassen ist, so dass die Gasflasche quasi tiefer steht, als alles andere. Unten in dem Fass ist ein Loch (Lüftungsöffnung), damit das Gas zur Not da hinausfliesst, statt in den Innenraum. Oben drauf ist ein Deckel mit Gummiedichtung. Sieht etwa so aus https://www.picclickimg.com/d/l400/pict/132609020596_/VW-T3-Gasflaschen-Behälter-Gas-Westfalia.jpg (nicht mein Bild/link), der schmale Teil unten hängt raus. Das sollte sich doch recht minimalinvasiv nachrüsten lassen.

Hier Seite 63 ist vielleicht interessant: https://www.tcs.ch/mam/Digital-Media/PDF/Booklets/richtlinie-fluessiggas.pdf (auf einen ersten Blick hin würde ich sagen: ja, es muss mindestens dicht sein. Und der Spanngurt ist vielleicht nicht das beste)

Hallo Petra
Der Schrank sollte schon dicht sein, besser noch mit einer Entlüftung wie @Sintflut richtig geschrieben hat. Wenn du möchtest, dass ein Experte deine Gasinstallation prüft, dann muss diese konsequenterweise gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wie abgesehen von einer freiwilligen Prüfung die gesetzlichen Bestimmungen z.Z. aussehen weiss ich nicht geanu (da war mal eine Änderung vorgesehen). Ich glaube aber zu wissen, dass für das Mitführen von Gas im Womo (noch) keine Prüfung notwendig ist. Das gesagt, möchte ich dir aber ans Herz legen, auf eine sichere Gasinstallation zu achten.

Ich habe es bei mir so gelöst, dass ich den Gaskasten erst mit Holz dicht gemacht habe und dann mit Acyrldichtmasse alle Kanten und Ecken abgedichtet habe. Unten habe ich ein Loch in den Boden geschnitten welches mittels Schlauch ins Freie führt. Hierzu musste ich am Moden ein Loch (5x5cm) schneiden. Gemäss den Bestimmungen welche für Deutschland gelten ist das zwar zu wenig (mind 100m2), der Experte welcher die Installation geprüft hat, hat sie aber so abgenommen.

Hast du ein Manometer an der Gasflasche? Falls ja kannst du regelmässig selber die Dichtheit deiner Anlage überprüfen (ersetzt aber keine Expertenprüfung). Ich hoffe du findest eine Lösung.

Lg
Hugi

Falls immer noch gleich, entweder komplett dicht, dann darf die Öffnung unten klein sein (nur bei kleinen Campinggazflaschen?), sonst min. ein Loch 10*10 cm an der tiefsten Stelle nach aussen.

EKAS 6517 Seite 61 - 65

Die Richtlinie ist ziemlich umfassend.

http://www.ekas.admin.ch/redirect.php?cat=f%2BR3rLeQL4g%3D&id=763

11.2 Aufstellen von Transportbehälter oder Gastankflaschen

1 Transportbehälter oder Gastankflaschen sind in separaten, ausreichend
und dauernd belüfteten Bereichen oder Schränken aufzustellen, welche
zum Fahrzeuginneren gasdicht sind. Bei abgedichtetem Aufstellungsort der
Behälter und Ausflussöffnung kann auf eine zusätzliche Lüftung verzichtet
werden.

2 Die Grösse der Lüftungsöffnungen richtet sich nach den Anforderungen
der SN EN 1949 [81]. Für Fahrzeuge mit Zulassung ab 1.1.2002 gelten
Schränke als ausreichend gelüftet, wenn sie zwei nicht verschliessbare Öffnungen aufweisen, wovon eine unmittelbar über dem Boden ist. Jede Lüftungsöffnung muss mindestens 1% Bodenfläche des Aufstellraumes gross
sein, jedoch im Minimum 50 cm2
. Ist die Lüftung nur im Boden vorgesehen,
hat die Öffnung mindestens 2% der Bodenfläche des Aufstellraumes gross
zu sein, jedoch im Minimum 100 cm².

3 Transportbehälter sind stehend einzusetzen und gegen Umkippen zu
sichern sowie so zu befestigen, dass ein Sich-Lösen oder Herausgleiten aus
der Halterung durch Erschütterung oder Verdrehen nicht möglich ist.
Gastankflaschen sind stehend einzusetzen und haben mit einem geprüften
Halterset fest mit dem Fahrzeug verbunden zu sein.

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Erstmal herzlichen Dank für eure Antworten. An der Rückwand hat es unten eine ca. 20cm lange/breite Lüftungsöffnung nach draussen - aber halt auf der selben Bodenhöhe wie die Gasflasche steht, nicht tiefer. Das Gas würde ich nach dem Kochen jeweils wieder zudrehen. Ich glaube ich werde einfach mal die Leitungen/Schläuche auf Dichtheit überprüfen lassen, eine offizielle Abnahme mit Stempel brauche ich ja nicht unbedingt. Was meint ihr?

Hallo Petra ,

Ich weiss es nicht wies die Campingplätz in der Schweiz handhaben aber in D verlangen mehr oder weniger alle eine absolvierte Gasprüfung , was in meinen Augen absolut Sinn macht :slight_smile:

Gruss Mirco