4 Sitzplatz in T3 Kastenwagen

Hallo, neu im Forum. Ich habe einen T3 2.1 Kastenwagen aus dem Jahr 1992, der als Wohnwagen zugelassen ist. Laut Fahrzeugausweis habe ich 3 Sitze vorne. Hinten habe ich eine Sitzbank, die sich in ein Bett verwandeln lässt. Kann ich mit dem MFK legal Rücksitze hinzufügen? Brauche ich Gürtel? Vielen Dank für Ihre Hilfe !

Die Frage ist was steht in deinem Typenschein? Hiermal eingeben: typenscheine.ch by Motoriker
Und ja Gurten sind ab 1994 pflicht hinten. Sprich Nein ausser er hatte Original welche.

Hallo,

willkommen erstmal bei uns im Forum :blush:

An sich ist das kein Stress, da Camper und Gurte erst ab 94 Notwendig. Beckengurte wären auch relativ leicht nachzurüsten.
Ich bin mir allerdings unsicher, wie es sich mit Fenstern verhält. Am besten mal den Typenschein checken und vielleicht einfach beim StVa nachfragen.

Viele Grüsse
Franz

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Ich habe den Experten des StVa angerufen, und er hat mir gesagt, dass es aufgrund der begrenzten Anzahl von 3 Plätzen im Typenschein nicht möglich ist, zusätzliche Sitze in den Fahrzeugausweis einzutragen.
Aber wenn der Wohnwagen als solcher begutachtet wurde und Sicherheitsgurte erst seit 1994 verpflichtend sind, befinde ich mich dann nicht in einer rechtlichen Grauzone?
Wie kann ich sie dazu bringen, diese zusätzlichen Sitze hinzuzufügen?
(Mein Wohnmobil hat keine originale Bank, sie wurde nachträglich installiert.)

Ich habe das gefunden, Interessant !

https://www.sg.ch/content/dam/sgch/verkehr/strassenverkehr/technische-formulare-und-merkbl%C3%A4tter/merkbl%C3%A4tter-und-weisungen-astra/Sicherheitsgurten%20Ausr%C3%BCstung%202002.pdf

Dein Link bezieht sich auf Sicherheitsgurte. Diese brauchst du tatsächlich vor 1994 bei Wohnmobilen und Lieferwagen hinten nicht.

Das grössere Problem ist dein Typenschein. Das bedeutet, dein Bus ist lediglich für diese Anzahl Personen in der Schweiz überhaupt zugelassen worden. Mehr als diese Anzahl, welche sogar auf vorne definiert ist (sprich du kannst nichtmal vorne auf 2 Sitzplätze zurück bauen und bekommst dafür hinten einen zugelassen), sind nicht möglich. Da gibt es auch keine rechtliche Grauzone.

Du müsstest also irgendwie über den Importeur (Amag) eine Freigabe für mehr Sitzplätze explizit für deinen Bus bekommen. Ob die das machen? So wie ich die kenne, eher nicht, aber anfragen kostet nichts.

GRuss Jörg

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Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Als Beispiel hier ein Fahrzeug mit der gleichen Typengenehmigung wie meins (3V70 82C). Auf seinem Fahrzeugschein sind 4 Plätze angegeben, während meines nur 3 vorne hat. Darüber hinaus hat sein Fahrzeug eine selbstgebaute Sitzbank und ist nicht als Wohnwagen zugelassen. Interessant, oder?! Hier ist der Link zur Anzeige auf Ricardo.ch.

https://www.ricardo.ch/de/a/vw-t3-camper-1244174558/

Also auf Typenscheine stehen keine Sitzplätze eingetragen und gemäss dem Ausweis aus dem Ricardo-Inserat hat der hinten 2 Sitzplätze drin. Meine Schlussfolgerung also ist, dass dein Typenschein tatsächlich mehr als nur die vorderen Sitzplätze zulässt und somit steht nichts im Wege hinten auch welche eintragen zu können! Sprich Sitzbank hinten rein, wenn deiner ein Camper ist bekommst du alle 40cm Sitzfläche einen Sitzplatz eingetragen, wenn es kein Camper ist dann muss jeder Sitzplatz mit Gurte versehen sein (pro Sitzreihe dann maximal 3 Sitzplätze möglich).

GRuss Jörg

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Ich vermute, das hintere Sitzplätze nur eingetragen werden, wenn es mindestens ein (besser zwei) seitliche Fenster gibt. Der Kastenwagen auf Ricardo hat eines in der Schiebetür.

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Soweit mir bekannt, reicht ein Fenster in der Heckklappe. Ich mein die Regelung war, dass Tageslicht vorhanden sein muss…aber ich persönlich möchte ungern in einem geschlossenen Kasten hinten mitfahren :smile:

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Hallo, ich habe endlich Neuigkeiten über meinen Büsli erhalten. Um anzufangen, der Leiter der StVa wollte die zusätzlichen 2 hinteren Sitze nicht hinzufügen, da mein Typenschein maximal 3 Sitze erlaubte.

Ich habe an AMAG geschrieben, und sie haben mir eine Bescheinigung für die Hinzufügung von 2 zusätzlichen Plätzen in meinem Bus zur Verfügung gestellt.

Dann hat der Leiter der StVa zugestimmt, die 2 Sitze hinten in meinem Bus mit einer homemade Rock ‘n’ Roll Bank hinzuzufügen.

Ich bin total glücklich!


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MEGA! Das ist mal ein Erfolg!!
Und das ohne Seitenfenster hinten!

Gute Fahrt und GRüsse Jörg

Hast du Gurten drin hinten?
LG Jämes

Nein, ohne Gurten. Aber, ich wird 2-Punkt Gurt instalieren. Es ist immer besser als nichts hehe :slight_smile:

Der Erfolg ist MFK ohne Gurten ich habe auch keine drin musste jedoch als Wohnmobil einlösen. Als Personenwagen war glaub ab 86 Gurten Pflicht hinten und bei Wohnmobil ab 87.
LG Jämes

Gurtpflicht hinten in der Schweiz ab 1994, bei Lieferwagen und Wohnmobilen ab 1998.

Wenn Gurte ab Werk verbaut sind, müssen sie angelegt werden. Durch Umtragung / Umbau auf Wohnmobil können die Gurte hinten weggelassen werden (bis Fz. Jahrgang 10.1998 möglich).

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Danke da hat mich die MFK schön falsch informiert.