VW T2b, sehr guter Zustand, nur 55000km, ab 1.--

Ja das ist leider wahr…

Kenne auch noch jemanden der sich dafür Interessiert… aber eben… da geht sicher noch einiges…

[quote=“OliverH”]Die Berner meinen das:
o Import ohne EG Übereinstimmungserklärung
pom.be.ch/site/index/pom_svs … nigung.htm
Die Crashtestnormen waren erst später relevant. Typisierungsbestätigung der AMAG und gut ist.

o Veteranenfahrzeuge (älter 30 Jahre - wir haben jetzt 2009 :wink: )
pom.be.ch/site/index/pom_svs … import.htm

Warum soll der Import nicht klappen?[/quote]

importiert ist es schon. :bulb:

“Neben den Fahrzeugpapieren müssen sämtliche technische Daten sowie die Zolldokumente vorliegen.
Prüftermine werden nur mit Absprache der technischen Auskunft sowie unter Vorlage kompletter Dokumentationen disponiert.”

diese : " unter Vorlage kompletter Dokumentationen disponiert." heisst (u.a.) :

" Auf die zollpflichtige Person ausgestellter Einfuhr-Zollausweis (Form. 11.08) oder
die Zoll-/MwSt.-Quittung (Form. 11.05 / 6 / 7).

mit nur 13.20 gibts keine mfk termin.

versuchs mal. :bulb:

Habe den Audi meiner Frau und meinen Saab aus D importiert. Mit 13.20 und Zollquittung kein Thema. Wobei unsere beiden Fahrzeuge nach 95 gebaut wurden und dann die CoC (Certificate of Conformity) und Ursprungserklärung einen leicht anderen Weg nehmen.
Ich habe aber nicht mehr im Kopf wie die Reihenfolge war. Hatte beim Binnenzollamt verzollt, dann beim Händler ein Formular vorgelegt, der gewisse Sachen geprüft/abgehakt und bestätigt, die Abgaswartung gemacht und das Abgaswartungsdokument ausgefüllt, dann zur MFK (mit Zollkennzeichen, also offiziell am Grenzzoll eingeführt) und innert 30 Minuten meine Papiere gehabt. Dann hat man ein Satz in den Papieren von wegen einer 1-jährigen Sperrfrist zur Wiederveräusserung. Bitter ist nur der Zoll. Und niemals den Wagen an der Grenze verzollen. Da ist man ewig beschäftigt und wirft den Speditionen Geld für die Formulare in den Rachen, die man beim Binnenzollamt für einen Bruchteil erhält.

Ich hatte aber mit den MFKlern in Bern gesprochen wegen US Import eines T2b 76-79. Und federal US oder California US entspricht ab 76 nicht mehr dem europäischen Modell (ausser Schweden, ist scheinbar gleich wie federal US). Import und Zulassung ist OK - nach Abgaszyklus (Messzyklus beim DTC in Biel - $$$). Selbst das Problem der Erstzulassung ist umschiffbar (Geburtsurkunde vom Volkswagen-Museum), wenn Veteranenregelung angewendet werden kann. Zumindest wurde mir das telefonisch bestätigt. Wegen noch nicht gefundenem Bulli aus Californien kann ich den Beweis noch nicht antreten :wink:

Verglichen mit einem US Import ist ein Import aus Deutschland (wenn es ein deutsches Modell ist) wirklich kein Thema. Problematisch ist es, wenn es sich um einen US Bulli handelt, der nur in Deutschland zwischenzugelassen wurde.

oliver,

personich import sind keine thema hier,da gibts uberhaupt (meistens) keine grosse problemen.

aber wenn mensch A bringt ein fremd fzg in die schweiz und nacher verkauft es an mensche B ohne erste durch mfk zu bringen und ein jahr zu warten, es geht einfach nicht.
im besten fall darf mensch B diese 1320 formular benutzen für export nummern einzulösen und mit die fzg weiter um die welt zu fahren und vielleicht ein kaufer zu finden…

wer will ein solche deal machen soll bei unklarheit bitte dein wohnsitz strassenverkehrsamt fragen stellen und nicht die zoll amt.

ein schööönaa sunntig.

OK. Guter Input.
Dann soll A halt fertig importieren und zulassen und dann unter der Hand an B abtrete. Den Deal kann man dann ohne Kostenfolge nach einem Jahr finalisieren - bei Privat zu Privat.