T3: Isofix

Wusste nicht, dass es sowas gibt, aber erscheint mir noch recht praktisch, vor allem wenn der Bus als 2. Auto mit einem Fahrzeug welches bereits Isofix hat betrieben wird (und man natürlich ein Kind hat und ein Isofix-Kindersitz) undundund :wink:

Ist für mich nichts, da ich die Trennwand ja nicht habe…

GRuss Jörg

Hatte die Idee auch schon, nur ist es nicht erlaubt. Es gibt keine Zulassung für ein Isofixsystem bei einem T3. Das Fahrzeug müsste man dazu wohl mindest einmal gegen eine Wand knallen lassen mit entsprechenden Sitzen und Dummys drin.
Gruss
tomix.

Meinst du denn das hält nicht? Abgesehen vom Gesetz, welches eh lächerlich ist, würdest du dem schon trauen oder?

Ich meine nur weil ich bei meiner DoKa hinten ohne Gurte sitzen darf. Kinder auch. Sogar Kleinkinder. Da schreibt das Gesetz lediglich vor, dass Kinder, welche noch nicht selbstständig sitzen können, von einem Erwachsenen auf dem Schoss gehalten werden sollen :sweat:

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Auf Sitzen ohne Gurte gibts keine Vorschrift wie gesichert werden muss. Da kann man auch selbst etwas basteln. Ist ja besser als nix.

Handelt sich aber bei diesem Isofix-Eigenbau-Dingensprodukt für die Befestigung am Beifahrersitz, und der hat bei allen T3 einen bzw. 2 Gurte…
Bin mir allerdings nicht mal sicher ob so eine Halterung auch bei Sitzen ohne Gurtpflicht erlaubt wäre. Klar würde dich jeder Polizist durchwinken, da tatsächlich besser als das Kind im Arm zu halten, aber rein stur gesetzlich würd ich meinen ist es verboten. Mag mich irren…?

Ich bin der Meinung das hält sehr wohl, daher haben ich mir ja auch überlegt so was zu bauen.

Das ist eben nicht klar. Kinder sind mit einer entsprechend ECE ??? gesichertem Ding zu transportieren PUNKT. Nun gibt es vorne rechts einen Dreipunktgurt und natürlich auch links (nur kann dort bis auf die rechtsgelenken nun mal kein Kind sitzen). Somit vorne ein Kind im Kindersitz. Aber wie der Rest nun sitzen muss ist eben nicht geregelt. Wer sitzt nun schlussendlich auf dem Sitz ohne Gurt? Unser einer Bus hatte original vorne Dreipunktgurte und hinten zwei Beckengurten, hinten aber 3 Plätze auf der Bank (Vorne 2, Total 5)!
Abgesehen davon ist eine “Sitzerhöhung” zum Beispiel hinten im T3 auch eher ein Witz, sobald Oberkant Schulter der Sitzlehnenhöhe entspricht. Der Gurt kommt von weit hinten und eher tief, für kleine Leute somit ein guter Verlauf. Vorne kann man die Gurthöhe sogar noch einstellen (A-Säule hat zwei Löcher für die obere Umlenkung). Daher gibt es nun nächstens mal zwei Sitzerhöher damit, dass auch mit vier oder mehr Kinder entsprechend ECE ??? zwischendurch gut klappt. Die Kindersitze im Dauereinsatz sind mit “Rücklehne” und “Seitenhalt”.

Bei einer Nachfrage an einem Schalter diesbzgl. war der Polizist schlichtweg überfordert und riet mir schlussendlich dazu kein so altes Auto zu fahren :wink: .
Gruss
tomix

Es ist eben doch klar. Mir hat bei entsprechender Nachfrage der Polizist den Artikel gezeigt, wo steht, dass die Kindersicherung entsprechend dem Gesetz von damals ohne Gurtpflicht sei. Suche morgen mal, meine habe das von ihm sogar schriftlich erhalten. Dort steht drin, dass ein Erwachsener ein nicht von selbst sitzfähiges Kind halten muss.

Es wäre nützlich zu wissen wo dies steht, um eine Kopie mitführen zu können. Wenn man nun aber die Schweiz verlässt wird es dann doch etwas komplizierter (ich würde mich dann allerdings auf das “Wiener Übereinkommen” berufen).
Gruss
tomix

Hoi Tomix,

der einzige Gesetzestext über dieses Thema geht nur auf Fahrzeuge mit Sicherheitsgurte ein:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html#a3a
Somit sind alle Fahrzeuge, welche keine oder nicht alle Sicherheitsgurte aufweisen, von dem Artikel freigesprochen und einen anderen Artikel zu dem Thema gibts nicht.

Und dies der Text welcher ich von der Polizei GR schriftlich erhalten hatte:

"Wie Sie richtig festgestellt haben, wird das Tragen von Sicherheitsgurten in Artikel 3a der Verkehrsregelverordnung (VRV) geregelt. Bei Ihrer Anfrage ist der zweite Satz von Artikel 3a VRV von Bedeutung.

Die Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass Kinder unter zwölf Jahren ordnungsgemäss gesichert sind.

Dieser Satz ist allgemein verfasst und stellt das Vorhandensein von Sicherheitsgurten nicht als Bedingung. Somit liegt die Verantwortung beim Fahrzeugführer, wie er Kinder unter zwölf Jahren in einem Fahrzeug ohne Sicherheitsgurten ordnungsgemäss sichert. Leider haben wir keine diesbezügliche Rechtsprechungen beziehungsweise Gerichtsurteile gefunden, welche einen Aufschluss über die Auslegung dieses zweiten Satzes geben würden.

Wir können Ihnen somit keine Empfehlung abgeben, wie mitgeführte Kinder unter zwölf Jahren in einem Veteranenfahrzeug ohne Sicherheitsgurten gesichert werden müssen. Die gesetzliche wie auch die moralische Verantwortung wird dem Fahrzeugführer übertragen."

Per Diskussion kam dann raus, dass man ohne Gurte quasi wie damals unterwegs sein sollte; damals wurde das Kleinkind im Arm der Mutter gehalten. Ist aus heutiger Sicht absolut verantwortungslos, meine Meinung. Aber nicht verboten; wobei gemäss dem Text der Polizei bei einem allfälligen Unfall oder gar Todesfall der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden kann, wieso er denn überhaupt ein Kleinkind bzw. Kind mit führte… Aber bei einer normalen Polizeikontrolle wird es keine Busse geben.

Ich habe zwar noch keine Kinder, aber da die 3-Punkt-Gurte Links und Rechts für die DoKa hinten bei der Amag noch lieferbar waren, habe ich mir diese gegönnt und werden bei Bedarf dann auch montiert ;).

GRüsse,
Jörg

Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Und die einzigen Vorschriften finden sich in Art. 3a VRV. Auf einem bewilligten Sitz ohne Gurt gibt es keine Sicherungsvorschrift. Wenn es erlaubt ist, ein Kind auf einem bestimmten Platz ohne Gurten zu platzieren, dann ist es auch erlaubt, dieses freiwillig mit einer solchen ISOFIX-Konstruktion zu sichern. Diese muss einfach genügend gut halten, dass sie die Gefahr für das Kind nicht gar noch erhöht. Dann ist es auch egal, dass der VW T3 in keiner Typenliste eines Isofix-Kindersitzes auftaucht. Noch immer glit hier: Besser alx nix. Die Gefahr gegenüber dem erlaubten Zustand verringern.

Im Schadensfall (legal ohne Gurten oder Sitzli) sieht es aber einiges anders aus. Dem Lenker könnte trotzdem pflichtwidrig unvorsichtiges Verhalten vorgeworfen werden, indem er - etwas verkürzt gesagt - ein Kleinkind nicht den ausgesetzten Gefahren entsprechend gesichert hat. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung / Tötung wäre möglich. Dass aber - wie von Jörgs Polizist erwähnt - dazu keine Rechtsprechung existiert, deutet darauf hin, dass das eher kein Thema ist. Ausgeschlossen wäre es aber nicht. Aber selbst dann wäre es sicherlich nicht nachteilig, wenn man immerhin mittels (seriösem) Selbstbau ein Rückhaltesystem gebastelt hatte, statt das Kind auf einem nackten Sitz ohne Gurt zu platzieren.

Da geb ich dir absolut Recht!
Nur ist zu bedenken, dass beim T3 schon immer Gurte vorne bestückt waren und sind, darum ist das verlinkte ISOfix-System nicht legal einsetzbar im T3 vorne…

GRuss Jörg

Für die vorderste Reihe ja. Aber das System kann ja mit wenig Aufwand für die dritte Reihe eines Kombis oder die zweite Reihe einer Doka passend gemacht werden.

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die diskussion ist eigentlich witzlos wenn man bedenkt wie bei vielen bussen der zustand vom blech beim vorderen radkasten ist. da kann man lange nichts vom rost sehen da alles unter der abdeckung verborgen ist. aber wenn man da mal drunter schaut und den lack runter macht gibt es viele busse wo mehr die farbe die aufnahme vom sicherheitsgurt noch in seiner position hält.

also auf dem boden bleiben ,-)

gruss
siegi

Das sollte man schon kontrollieren, aber trotzdem gebe ich dir recht, das ganze Auto ist schliesslich mehr als 30 Jahre alt und somit auch auf dem Sicherheitsstandard von vor 30 Jahren!

Das Problem besteht vorallem bei Sitzen mit Beckengurten, immerhin gibt es noch einen Kindersitz der beckengurtentauglich ist, aber logischerweise keine Sitzerhöher, das macht es etwas schwierig. Wir sitzen daher halt kreuzweise (ein Erwachsener hinten und ein Kind ist “Beifahrer”).
Gruss
tomix

Und wenn man noch ins Ausland fährt, wirds nochmals komplizierter. Die Regeln sind bzgl. Platzierung und Sicherung von Kindern leider nicht einheitlich.

Das auch noch? Wo gibt es andere bzw. welche?
Gruss
tomix

Hier bspw.:

CH: Kind auf Beifahrersitz mit zugelassenem Sitzli erlaubt.

Frankreich: Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden, ausser wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern jünger als 10 Jahre besetzt sind.

Deutschland: Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.

Ok, wer eh alle Kinder hinten mit ECE-Sitzli hat, kommt damit überall durch. Aber bei spezielleren Lösungen müsste man sich vorsehen.

Ein Kind sitzt bei uns mangels zwei Dreipunktgurten hinten vorne. Das erklärt nun aber wohl wieso der eine Zöllner so komisch geguckt hat (war der Kroatische oder Slowenische). Falls hinten sitzen nicht möglich ist (keine Gurten, keine Sitze) ist es aber wohl erlaubt, zumindest ist dies in Frankreich so, der Airbag muss dann allerdings ausgeschaltet werden (das dürfte schwierig werden :wink: ).
Gruss
tomix