Space-Roofs

Hallo Forum :wink:

Hat schon jemand Erfahrungen mit diesem Dach (Westy Type Elevating Roof)?

spaceroofs.co.uk/type-2-bayw … g-roof.htm

Wenn ja, wie schauts aus? Ist die Qualität OK? Ist der Einbau machbar? Ich würde es nicht selber einbauen, sondern schon einen Spezialisten beauftragen; ich denke aber, so ein Einbau wird auch für ihn Neuland sein. Das ganze soll in einen T2a eingebaut werden, siehe Bild.

Danke und Gruss
Stefan


Ich werde mir ein Spaceroof auf den T3 montieren!
Hat jemand von euch das schon mal selbst gemacht? Ich weiss, dass die Beschreibung von Spaceroofs eine Katastrophe sein soll, aber handwerklich trau ich mir das trotzdem zu :wink:
Ich frage mich jedoch, ob ich das dann einfach bei der MFK so abnehmen lassen kann, oder ob es dann doch eine offizielle Garage sein muss?! Insbesondere, weil es von Spaceroof offenbar kein richtiges Gutachten gibt. Also: wer hat das schon selbst gemacht??

@Greesoo soviel ich weiss…

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Ich weiss… wurde allerdings von einer Garage gemacht.

Meine Erfahrung ist, dass zumindest die mfk Chur das Dach nicht die Bohne interessiert. Hab bei meinem Lufti letztes Jahr ein Cassandra drauf gebaut und das wird weder angeschaut noch eingetragen.

Bei der MFP beider Basel interessiert es auch nicht.

Als ich mein Hochdach eintragen liess habe ich mich damals beim Strassenverkehrsamt erkundigt. Die Vorschriften dürften auch auf ein Klappdach übertragbar sein:

Eine Änderung an der Karosserie ist eine melde- und prüfpflichtige Änderung. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen (Art. 34 VTS).

Wird ein Motorwagen mit einem vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehenen Hochdach (ohne Aufbaurichtlinie) versehen, so ist dies unter Einhaltung der folgenden Bedingungen zulässig:

• An der tragenden Struktur dürfen keine Änderungen vorgenommen werden;

• Das Hochdach darf die tragende Struktur nicht schwächen;

Die Zunahme der Fahrzeughöhe darf 15% der ursprünglichen Gesamthöhe nicht übersteigen.*

Können eine oder mehrere der oben erwähnten Bedingungen nicht eingehalten werden, so ist eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder Garantie des Umbauers, gestützt auf den Bericht einer anerkannten CH-Prüfstelle (APS), der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt, erforderlich.

Ich denke der springende Punkt ist die 15%-Grenze. Die dürfte mit dem Klappdach nicht überschritten werden.

Lg
Hugi

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Danke für die Mittreilung Christof! Das hilft. Die Anforderungen kan ich ja alle einhalten, insofern kann ich dem Termin beim Strassenverkehrsamt wohl entspannt entgegen schauen! Müsste man, wenn man das nun regulär prüfen möchte, die Spriegel/ dachholmen beim Termin noch unverkleidet lassen, damit die tragende Struktur noch sichtbar ist?