Rammschutz

Bin in Zürich unterwegs, dann hab ich gedacht es könnte noch praktisch sein, wenn ich Abends den Bügel lehren kann und wieder zwei neue Velos habe :mrgreen:

Ich glaube sogar die sind zimmlich Veboten in der Schweiz???

Genau weis ich es nicht, wenn das Fahrzeug so gebaut wurde, ist es ev. noch erlaubt.
Was sicher ist, neue montieren oder neu Fahrzeuge dürfen diese nicht mehr haben.

Darum gibt es in der Schweiz auch kein SUV mehr mit Kuhfänger und wenn doch nur integriert ins Auto.
Aber so einzeln gibt es das nicht mehr bei neuen Fahrzeugen.

Grund, zu grosse Verletzungsgefahr der Mitmenschen.
Den nes gab ein paar ganz häsliche unfälle mit Autos die einen Kuhfänger dran hatten.

gruss ger66

Jupp, ist genau so. Wenn er VOR 1997 montiert worden ist, ist er noch erlaubt. Sonst sind kuhfänger strengstens verboten. Und eben wegen der erhöten Gefahr für Menschen im Strassenverkehr auch völlig zu recht verboten.

Aha.
Das heisst an einem VW Bus T3 darf ich das Teil ranschrauben,
da der vor 1997 eingelöst wurde.
Habe ich aber ein Land Rover Defender, der mit so einem teil echt geil aussieht, der aber nach 1997 eingelöst wurde ist es verboten.

ICH LIEBE UNSERE GESETZT :laughing: :laughing:

Nein, nicht ganz… :wink:
Der Wagen muss mit Rammschutz vor 1997 vorgeführt worden sein. So ist es. Also an nen T3, der früher keinen Rammschutz hatte, darfst Du heute auch keinen mehr ranmachen.
Aber wenn er vor 1997 eingetragen wurde und eingetragen blieb die ganze Zeit, dann darfst Du heute noch einen drannhaben. :wink:

das funzt auch bei uns auf dem land… :smiling_imp:

:smiling_imp: Ich denke gewisse Sachen lassen sich einfacher von einer glatten Front abgratzen als von so einem Bügelding. Bei einem Reserverad vorne fliegen sie aber weiter und du hast keinen Schaden am Fahrzeug :mrgreen: