Parkplätze und deren korrekte Verwendung

Hallo zusammen

Wir hatten es mal davon, dass ein Parkplatz nur für die Fahrzeugkategorie verwendet werden darf für die dieser gedacht ist.
Also PW nicht auf LKW-Parkplätze, den Töff nicht auf ein normales PW-Parkfeld und den Anhängerzug nicht über zwei PW-Parkfelder.
Kann mir nun jemand noch verraten wo dies geregelt ist? Google und Strassenverkehrsgesetzt bzw. Ordnung brachte mich nicht weiter. Könnte es sein, dass dies geändert hat?

Gruss
tomix

Habe neulich etwas darüber gelesen. Da ging es um die Parkplätze für e-Autos.

Finde das auf die schnelle nicht mehr. Im Artikel wurde aufgeklärt, dass ein Parkplatz nur so benutzt werden darf wie er beschriftet ist. Da LKW PP üblicherweise als solches gekennzeichnet sind würde ich meinen, dass ein PW da nichts verloren hat.
Ein PW Parkfeld in der Blauen Zone ist oft nicht mit “Auto” gekennzeichnet, keine Ahnung ob der Töff da falsch stehen würde (als Töff- und Autofahrer verstehe ich diese Kollegen aber gar nicht…)

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Hallo Tomix
habe das aus dem Bussenkatalog siehe Ordnungsbussenverordnung
(OBV) 741.031
vom 4. März 1996 (Stand am 7. Mai 2017)

  1. Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld oder einem deutlich
    gekennzeichneten Belag, wenn diese Parkierungsfläche grössen
    mässig nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist (Art. 79 Abs. 1bis
    und 1ter SSV)
    a. bis 2 Stunden 40
    b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60
    c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100
  2. Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld oder einem deutlich
    gekennzeichneten Belag, wenn diese Parkierungsfläche aufgrund
    der Signalisation nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist
    (Art. 79 Abs. 1bis und 1ter SSV)
    a. bis 2 Stunden 40
    b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60
    c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100

gruss Charly

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