MFK / Sitzplätze

Hallo zusammen!

Ich habe mir vor ein paar Tagen ein T4 gekauft. Die letzte MFK ist von 2012, deshalb muss ich ihn zuerst prüfen lassen bevor ich ihn überhaupt einlösen kann.

Im Fahrzeugausweis sind 9 Plätze eingetragen, jedoch sind nur Fahrersitz und Beifahrerbank eingebaut. (Baue ihn ja zum Camper aus)
Kann ich ihn trotzdem als Personenwagen vorführen lassen? Oder wird er so als Lieferwagen betrachtet?

Ebenfalls hat der Beifahrerbank nur aussen einen Dreipunktgurt und Kopfstütze, der mittlere Sitz hat nur einen Beckengurt und auch keine Kopfstütze. Ist dies zulässig?

MFK Kanton Solothurn :slight_smile:

Besten Dank für eure Antworten!

Hoi Dinuu,

soviel mir ist, muss er durch Abänderung auf lediglich 3 Sitzplätze vorne nicht Personenwagen auf Lieferwagen umgetragen werden. Somit kann er Personenwagen bleiben.
Du magst ihn nicht universell behalten, sprich, jeweils mit allen 9 Sitzen vorführen? Falls du mal Leute transportieren möchtest?
Kopfstützen sind obligatorisch sofern die Befestigungslöcher in der Sitzlehne vorhanden sind. Der Beckengurt ist natürlich zulässig.

GRuss Jörg

Merci für deine Antwort!
Sitze für hinten habe ich gar keine :slight_smile:
Hmm dann muss ich mir wohl noch schnell eine Kopfstützen auftreiben :slight_smile: