Kochmöglichkeit T5

Hallo zusammen

Ich plane gerade den Ausbau von meinem T5. Dabei versuche ich darauf zu achten, dass ich den Bus später als Wohnmobil zulassen kann. Leider ist das Strassenverkehrsamt Aargau nicht besonders kooperativ. :roll_eyes: Ich müsse den Einbau einer Kochmöglichkeit erst mit einem Foto „belegen“, um zu erfahren, ob sie zulässig ist. Etwas unpraktisch für die Planung, dann muss ich den Einbau ja eh vornehmen und kann damit auch gleich zur Prüfung fahren.

Hat jemand Erfahrung, wie ich im Aargau eine Kochmöglichkeit zulassungsfähig umsetze, ohne dafür eine Gasprüfung zu benötigen? Wäre es ausreichend einen Kartuschenkocher (z.B. Bright Spark BS100) zu verwenden und diesen mit einer Umrandung gegen Verrutschen zu sichern? Dann könnte ich den Kocher auch im Freien verwenden, was ich sowieso bevorzuge.

Ab wann benötige ich eigentlich eine Gasprüfung? Schon wenn ich ein gasbetriebenes Gerät fest einbaue oder erst ab einer bestimmten Flaschengrösse? Beim ersten Fall wäre ja ein festgeschraubter Kartuschenkocher schon prüfpflichtig. Persönlich könnte ich wohl auch mit einem Spirituskocher leben. Aber leider sind gerade die Einbauvarianten der Origo Kocher nicht mehr zu vernünftigen Preisen zu bekommen. Gibt es sonst noch Kocher ohne Gas, die im Innenraum verwendet werden können?

Für eure Tipps danke ich euch im Voraus.

Liebe Grüsse,
Jonas