Gurten und Anzahl Sitzplätze

Hallo Zusammen

War heute bei der Polizei, da ich mal wissen wollte, wie das in einem fünf Plätzer mit zwei Beckengurten und zwei Dreipunktgurten aussieht. Nach der Aussage des Polizisten dürfen nur soviel Personen mitgeführt werden wie gesichert werden können. Also wenn Kindersitz nur mit Dreipunktgurt gesichert werden kann logischerweise dieser auf der Beifahrerseite. Also ich ihn auf die Ausnahmeregel bzgl. Beckengurt und Kinder über 7 Jahre ansprach wurde seine Aussagen etwas wage. Auf jedefall hat er mir klar mitgeteilt, dass nur vier Personen im Auto sein dürfen, da es nur vier Möglichkeiten zum sichern gibt. Das nahm ich ihm irgendwie nicht ab und fragte ihn wieso dann das Strassenverkehrsamt fünf Plätze einträgt, es wäre ja einfach dies zu ändern und wie denn dies bei einem Oldtimer ohne Gurten aussieht. Er meinte dann, man müsse sich überlegen ob man dann überhaupt in einem solchen Auto sitzen möchte, um das ging es mir genau nicht. Ich wollte einfach mal wissen wie das ist, ob es dann sinnvoll ist, sich gemäss dem zu verhalten ist etwas völlig anders.
Somit teilte ich ihm mit, dass ich dies nicht tun möchte und eigentlich auch einen Dreipunktgurt hinten nachrüsten möchte, nur wenn dann vier Erwachsene im Auto sitzen, müsste die eine Person wohl den Dreipunktgurt anlegen, obwohl keine Kopfstützen vorhanden sind, was ich dann mehr als suboptimal fände. Hier war er gleicher Meinung und sagte mir es reiche, dann auch der Beckengurt. Der müsste man dann wohl einfach an seinem Platz lassen :gruebel: .
ASTRA schreibt im Merkblatt: Sicherung von Kindern ab 1.4.2010 folgendes:
«Sicherung mit Gurten
Auf allen Plätzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen diese auch benützt werden.
Diese Pflicht gilt in allen Fahrzeugen und insbesondere auch in Reisecars, Taxis, Schulbussen,
Fahrzeugen von Sportvereinen etc. (1)
Angurten müssen sich Führer/-in und mitfahrende Personen jeden Alters.»
Der letzte Satzes wiederspricht aus meiner Sicht dem ersten. Die Fussnote verweist auf:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a3a.html
Wenn ich mir den zu Gemüte führe, sind aus meiner Sicht fünf Personen im Auto zulässig und dann würde noch folgendes gelten: «Auf Plätzen mit Sicherheitsgurten muss für Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) verwendet werden,…» also falls das Kind die 5 Person ist, müsste es gar nicht gesichert werden. Die Ausnahmeregelung bzgl. Beckengurten und Kinder die bis 20xx gilt müsste doch auch noch irgendwo steht?
Viel schlauer bin ich nun auch nicht.

Gruss
tomix

Hi,

Hatte das Problem auch mal als mir die MFK meinen LT von 6 auf 2 Plätze zurückstufte.
Musste hinten Beckengurte einbauen und abnehmen lassen das es wenigstens ein 4 Plätzer ist.

Habe mich hier informiert hoffe es hilft dir auch weiter
stva.sg.ch/home/strassenverk … %20auf%20Längsbänken%20und%20Kindersitzplätzen.pdf

stva.sg.ch/home/strassenverk … e.tmp/Ausrüstung%20mit%20Sicherheitsgurten.pdf

Hiho

Sorry der Link funzt nicht Da pdf. Der verhunzt das irgendwie in meinem Eifon

Nimm den: stva.sg.ch/home/strassenverk … ulare.html

[quote=“mahamoti”]Hiho

Sorry der Link funzt nicht Da pdf. Der verhunzt das irgendwie in meinem Eifon

Nimm den: stva.sg.ch/home/strassenverk … ulare.html[/quote]

Das Dokument ist mir auch schon auf den Bildschirm gekomenin für dann zu dem:
«Gemäss der BAV-Änderung vom
10.3.1975, den Weisungen vom 14.6.1982
und den Weisungen von 29.9.1995 müssen
Wohnmotorwagen für die vorderen
Sitzplätze Dreipunkt-Sicherheitsgurten
oder einer vom Eidgenössischen Justiz-
und Polizeidepartement als gleichwertig
anerkannten Rückhaltevorrichtung
versehen sein; sind drei vordere Sitzplätze
zugelassen, so genügen für den mittleren
Sitz Hüftgurten.
Dies gilt auch für Sitze von
Begleitpersonen in Krankenwagen, sofern
der Hersteller keine Verankerungen
vorgesehen hat.»
Das sagt einfach gar nichts über die hinteren Sitze aus. Hilf mir also auch nicht weiter, aha darum das andere:
«Kleinbusse, die ab dem 1.1.1976 in Verkehr gesetzt wurden, müssen auf den vorderen
Sitzen mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein.
Dies bedeutet, dass bei solchen Fahrzeugen, bei einem Umbau ab dem 1.3.2006,
grundsätzlich auch Längsbänke und Kindersitzplätze mit Sicherheitsgurten
ausgerüstet werden müssen. Fahrzeuge, bei denen der Umbau früher erfolgt ist, sind
bis spätestens 1.1.2010 nachzurüsten.
Bei einer Konfiguration, bei welcher nach vorne gerichtete Sitzplätze für Erwachsene
vorhanden sind, die keine Sicherheitsgurten benötigen (z.B. eine hintere Sitzreihe),
müssen Längsbänke und Kindersitzplätze nicht mit Sicherheitsgurten nachgerüstet
werden, ausser wenn ein Umbau nach dem 1.3.2006 vorgenommen wird.»
Also dürfen hinten 3 sitzen und es braucht keinen 3 Gurt da es ein Querbank ist unter der annahme das ein VW T3 also WoMo auch in die Kategorie Kleinbusse gehört. Muss man nun die beiden Blätter einfach mitnehmen, damit wenn man dann doch mal ausnahmsweise zu 5 unterwegs ist, die Polizei aufklären kann was gilt?
Gruss
tomix

also wenn lägsbänk hesch, muesch gurte norüschte und wenn ei querbank hesch muesch glaub kei gurte ha. bin aber nich sicher.

am beschte gohsch mol zur mfk und seisch am schalter hegisch e technischi frog. :wink: (hani au so gmacht)

Gruess Martin

So habe ich das auch verstanden. Wiederspricht einfach der Aussage des Polizisten.

[quote=“mahamoti”]am beschte gohsch mol zur mfk und seisch am schalter hegisch e technischi frog. :wink: (hani au so gmacht)
[/quote]

Wenn ich das nächste mal gehen muss, werde ich Fragen. Aus meiner Sicht gilt immer noch, dass so viele Leuten im Fahrzeug mitfahren dürfen wie Sitzplätze eingetragen sind, ansonsten gäbe dieser Eintrag keinen Sinn.
Gruss
tomix

kann eben gut sein, das sie dir den platz streichen wenn du das nächste mal gehen musst :frowning:

Hallo zusammen

Ich habe für den 5. Platz Beckengurte nachgerüstet. Von einem älteren Renault oder Citroen vom Schrottplatz einfach die Beckengurte vom hinteren Mittelsitz abgeschraubt und im Bus montiert. Die Klappbank kann immer noch problemlos betätigt werden, nur muss man halt jetzt einen Gurt und eine Schnalle mehr hochgrübeln. Ich habe den Gurt an den bestehenden Fixpunkten der anderen Gurte angeschraubt. Für den mittleren Passagier ist das Ganze ein bisschen eng, aber es geht, immer noch besser als gar kein Gurt. Bei der letzten MFK ist der dritte Gurt dem Experten aufgefallen - ich dachte so jetzt muss der Gurt wieder raus, da die Haltepunkte nun stärker belastet werden - aber nein - ich wurde für die Nachrüstung sogar gelobt.

Gruss, inbus

[quote=“inbus”]Bei der letzten MFK ist der dritte Gurt dem Experten aufgefallen - ich dachte so jetzt muss der Gurt wieder raus, da die Haltepunkte nun stärker belastet werden - aber nein - ich wurde für die Nachrüstung sogar gelobt.
[/quote]

Wenn du die vor dem 1.1.2010 nachgerüstet hast, müssten die Befestigungspunkte nicht geprüft/zugelassen(?) sein. Aber es weiss ja sowieso niemand, wann du das nachgerüstet hast, da es gar nicht eingetragen wird. Ich werde bei Gelegenheit hinten rechts ein Dreipunktgurt montieren (für einen Kindersitz) und in der Mitte einen zusätzlichen Beckengurt (genau so wie du das gemacht hast), dann könnte man auch mal riskieren zu fünft rumzufahren.
Gruss
tomix