Hallo!
Jetzt gehts los! Ich beginne mich auf den Getriebeumbau auf 6 Gang Getriebe vorzubereiten.
Kann mir jemand möglichst umfangreiche Infos liefern, wie man eine Getriebeänderung in der Ch am besten eingetragen bekommt.
Auf der Website vom Strassenverkehrsamt ZH hab ich diesbezüglich nix gefunden.
Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage: Wer lässt schon ein anderes Getriebe eintragen, das merkt ja niemand. Ich finde ja auch, dass die ewige Eintragerei wo ein Ende haben sollte. Wenn der Prüfer bei der MFK nur geradeaus fährt wundert re sich vielleicht etwas weil der 1. Gang kurz ist, aber das wars dann auch. ABER: stellt euch vor, er sucht den Rückwärtsgang! Spätestens, wenn er herausgefunden hat, wo der jetzt ist, kommts ihm komisch vor…
Kennt jemand jemand der jemand kennt, der sowas schonmal gemacht hat?
Natürlich will ich das ganze mit dem MFK und FAKT GmbH abklären, bevor ich irgendwas einbauen lasse, ich möchte mich damit aber vorweg schon schlau machen.
nein da gibt es keine Grenze. Vorallem wenn du ein deinem Fahrzeug fremdes Getriebe einbaust.
Aber Abgas und Lärm sind ± 3500.- inkl. bestimmung der neuen Höchstgeschwindigkeit.
ok - Also eigentlich wird “nur” das vorhandene Getriebe modifiziert und auf 6 - Gang erweitert und der erste Gang durch ändern der Achsübersetzung zum Kriechgang Die Gesamtübersetzung soll aufgrund der grösseren Reifen ähnlich bleiben. Im T4 - Forum in Deutschland haben das schon einige Leute gamacht - von der Abnahme redet allerdings niemand…
Wen du die Sache eintragen möchtest ist das der korrekte weg.
Leider ist der korekte weg halt immer der teuerste.
Meine Frage währe noch ob es den t4 mit 6 Gang Getriebe gegeben hat wen ja kannst du bei VW anfragen.
Ansonsten frag doch mal noch die MFK.
nein, ein 6 Gang Getriebe wurde soweit ich weiss im t4 nie verbaut.
Ja klar, ich werde alles vorweg exakt abklären.
Jede Info und jeder Hinweis vorweg bringt mich auf die richtige Herangehnsweise.
Die richtige Herangehensweise ist die das du der Mfk ein Mail schreibst (wichtig wegen Beweisführung) und abklährst das du für Voraussetzungen erfüllen musst.
Danach suchst du dir eine Prüfstelle aus (Fakt, DTC) lässt eine Offerte machen.
Danach umbauen, prüfen und zum schluss von der Mfk absegnen lassen.
Das wird leider nichts ändern, solange du keine Bestätigung des Herstellers hast die die Abgas und Geräuschemisionen darlegen wird ihm nichts anderes übrigbleiben als:
mahamoti hat da wohl vollkommen recht. Kann mir aber mal jemand verraten wo die Übersetzung der einzelnen Gänge bei STVA hinterlegt sind? Nach Typenschein hatte ich da eine abartig schlechte Übersetzung beim 1. Gang (es gab aber auch eine bessere) und somit auch eine entspechende Anhängelast (welche ich mit dem Typenschein, also dem was ich davon habe) nicht nachvollziehen kann).
Gruss
tomix
Der lange 5te Gang ist keine Option für mich. Ein Freund von mir hatte den verbaut und ich fand den Sprung vom 4. in den 5. sehr unangenehm. Ausserdem will ich nur umbauen, weil ich einen möglichst kurzen 1. bzw. einen Kriechgang haben will. Der 6. Gang wäre nur sehr wenig länger als der original 5te. Die niedrigere Drehzahl auf der Autobahn ist für mich eher ein positiver Nebeneffekt.
was is Das? WIE WAAS? Gibts das Kriechgang “Ritzel” also doch??
Wie find ich raus, welche Möglichkeiten ich hab für das 02G - Syncro - Getriebe?
EDIT: 094 Steht doch für Jahrgang 84 - 91.
Es geht hierum den T4… SEHR schade, aber das wird nix…
Die Nachricht war an @tomix gerichtet. Da er mehrere T3 besitzt bin ich davon ausgegangen das er bezüglich T3 Getriebe fragt.
Wegen dem Retourgang: Diese Frage wird dir nur ein Experte beantworten können. Die Einen tun es die Anderen nicht
PS: Um nochmal auf die Änderung der Gesamtübersetzung zurück zukommen. Dir ist hoffentlich klar das du diese sowohl an der Vorderachse wie auch an der Hinterachse vornehmen musst sonst funktioniert denn das nicht.