Fehlende Zulassungsbescheinigung (Teil 2)

Hallo Zusammen

Bis jetzt habe ich mich noch nicht vorgestellt, war aber schon oft froh etwas nachzulesen.
Leider habe ich nichts über das fehlende Dokument nachlesen können.
Es ist eine verzwickte Sache…

Import Deutschland-Schweiz

Konnte letztes Jahr mein “Schnäppli” wegen Projektaufgabe,
in folgendem Zustand im Wallis abholen:

  • ausgebauter Motor
  • diverse Roststellen
  • Stahlschiebedach (nicht dicht)

Das Auto war zuletzt in Deutschland eingelöst, die Adresse ist jedoch aus der Schweiz.
(was auch schon mal sehr komisch ist)
Alle mir bekannten Papiere und Dokumente waren bereit, 13.20, vorbereitetes Abgasdokument, Zulassungsschein (Teil1)

Jetzt wo mein Babe endlich bereit ist präsentiert und eingelöst zu werden, höre ich das erste mal von einem zweiten Papier. (anscheinend der wichtigste Teil)

Zum Glück ist mein Verkäufer bereit und hilft mir jetzt dieses Papier zu finden.
Weil er ebenfalls keine Ahnung von einem nötigen zweiten Dokument hatte.

Verzwickte Sache: Er hat den Bus von einem Freund, dieser hat den Bus von einer Freundin, welche jetzt in Frankreich lebt.

Frage: Was wenn der Brief nicht gefunden wird?
Hat jemand eine ähnliche Situation hinter sich?

Ich bin gerade sehr ungeduldig und vielleicht wird nächste Woche der Brief gefunden, doch falls nicht kann das glaube ich sehr kompliziert werden. Zudem habe ich schon etliche Stunden und Kosten in den Bus gesteckt und muss jetzt erfahren, das es ev. garnicht mein Bus ist, solange ich nicht im Besitz dieses Dokumentes bin :scream:
Und solange ich keine Gewissheit habe, will ich keine weiteren Stunden und Kosten investieren, dabei wollte ich am Donnerstag das erste mal losfahren.
Ich hoffe sehr gutes von Euch zu hören…

Du meinst damit den deutschen Fahrzeugausweis oder?
Nach deutschem Recht gehört das Fahrzeug demjenigen, welcher im Besitz des zweiten Teils ist (dieser ist daher nie im Fahrzeug sondern zu Hause). Dies erklärte mir auf jeden Fall der deutsche Verkäufer meines Wracks. Wieso dies nun die Schweizer interessiert ist mir nicht ganz klar.

Falls möglich, würde ich als erstes diejenige Person welcher der Bus auf Grund der deutschen Papier gehört (steht auf dem ersten Teil überhaupt ein Name?) darum bitten dir eine Bestätigung auszustellen, dass der Bus nun dir gehört (bzw. die ganze Chronologie aufzeigen, welche alle bestätigen mit Unterschrift). Dazu eine Ausweiskopie dieser Person. Dies dann dem STVA mit allen Papier vorlegen.

Gruss
tomix

Auf dem Dokument müsste die Deutsche Behörde, welche ihn ausgestellt hat, angegeben sein. Dort gibt es auch den Fahrzeugbrief, natürlich nicht im original, da diesen ja der Besitzer hat, aber eine beglaubigte Kopie würde für das STVA ja auch reichen. Ich würde da mal ganz freundlich anfragen…

Danke bereits jetzt für die Antworten… ich bleib dran.
Da ich nicht im direkten Austausch mit der Besitzerin des Dokumentes stehe, ist alles etwas komplizierter. Aber setzte sicherlich einen Vertrag auf mit allen beteiligten Namen.
Mit Deutschland nehme ich Kontakt auf falls die lieben Leute im Wallis den Brief nicht finden.

Herzlichen Dank schon mal

Kenne dieses Problem sehr genau, Bus aus Deutschland importiert, 2 Jahre stehen lassen und dann den Fahrzeugausweis nicht mehr gefunden. In unserem Falle war die Erstellung eines Duplikats nicht möglich. Der Bus musste zusammen mit einer Bestätigung des ehemaligen Besitzers in Deutschland neu geprüft werden (die nannten das Vollabnahme) da der Bus schon seit mehreren Jahren nicht mehr zugelassen war. Am Ende hat dann aber alles funktioniert und der Bus ist seit 3 Jahren in der Schweiz zugelassen. Hoffe das es bei dir auch klappt. Zur Info: Der Ausweis Teil 1 ist der Teil der mit dem Fahrzeug mitgeführt wird und bei einer Verkehrskontrolle gezeigt wird. Der Teil 2 ist der Eigentliche Fahrzeugausweis der aber in der Regel zuhause aufbewahrt wird.

:raised_hands:t2: halelujaaa… ich hab den fahrzeugausweis bekommen! dank stassenverkehrsamt zürich!
sie haben direkt mit deutschland kontakt aufgenommen und eine „unbedenklichkeits bescheinigung“ verlagt… haben sie bekommen und nun ist alles gut! endlich kann ich weitermachen!

4 „Gefällt mir“

Gratuliere dir und los gats in Usbou. Viel Spass