Der Krux mit dem WoMo

Mein Plan sah mal so aus… Wechselnummer an Bus und PW, Bus als WoMo eintragen, alles auf Firma.

MFK sagt, WoMo braucht, Spüle, Kocher, Bett, Tisch und Stauraum. Da keine Spüle und der Stauraum nicht reicht, kein WoMo. Also ein Transporter. Da ich aber die Wechelsnummer auf eine Firma einlösen wollte klappt nun gar nix mehr. Versicherung findet glaubs Transporter als WoMo missbrauchen nicht so cool. Da ich die Firma nicht reinziehen will, kriegt die kein WoMo

Also, neue Lösung. PW keine Wechselnummer, Bus keine Wechselnummer, sondern fix einlösen (was das wieder kosten wird im Jahr… :cry: ). PW auf Firma, Bus als Transporter auf Privat…

Mistdreck… wie macht Ihr das mit WoMo pennen / Transporter pennen? Habe ne Umfrage gestartet…

Die von der MFK sind auch Spassvögel. Einerseits machen sie einem blöd an, wenn man vom Ausbau zwischen Transporter und Womo steht, andererseits können sie den Bus aber nicht als Womo eintragen, weil eben gewisse Sachen fehlen. Ich glaube manchmal die wissen selbst nicht, was sie wollen…

Gruss Christoph

beim sauber und richtig gemacht umbau es gibts kein problem. aber einfach ein matratz hinter zu stellen gilt einfach nicht fur womo eintrag.

das stimmt. wenn du einen westfalia ausbau drin hast ist es sicher kein problem. wenn du aber selber bastelst gibts doch einiges zu beachten. es muss gas haben, die haben von ner spüle gesprochen und so weiter.

ich habe ein selfmade klappbett und eine kiste über die ganze länge, die auch als bank verwendet werden kann. dran ist ein schwenktisch befestigt und ein gaskocher… trotzdem reicht es nicht. mehr brauch ich eigentlich nicht zum wohnen…

[quote=“Tron”]das stimmt. wenn du einen westfalia ausbau drin hast ist es sicher kein problem. wenn du aber selber bastelst gibts doch einiges zu beachten. es muss gas haben, die haben von ner spüle gesprochen und so weiter.
[/quote]

Nein Gas muss es nicht haben… Kochgelegenheit kann auch ein eingebauter Schrank mit portablem Rechaud drauf sein, Spiritus- oder Benzinkocher. Im weiteren muss eine Waschgelegenheit vorhanden sein, d.h. Spülbecken und Wasserkanister… einfach so ‘eingebaut’ dass es praktisch nutzbar ist.

Wo die Gesetzestexte zu diesem Thema zu finden sind (wenns denn welche gibt???) weiss ich leider auch nicht, liegt vermutlich im Ermessensspielraum des MFK-Menschen…

Gruss, Märku