Hallo zusammen
Welche Unterlagen brauche ich und woher kriege ich die, wenn ich den CS gegen einen KY tausche?
StVA Zürich hat mich auf folgendes Dokument verwiesen:
http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZtk/TKausruest/TKabgasaend/jcr_content/contentPar/downloadlist/downloaditems/merkblatt_abgas_ger.spooler.download.1297760688547.pdf/TKMB_Abgas1008.pdf
Dort drin steht folgendes:
«Melde- und prüfungspflichtige Änderungen sind beispielsweise:
von der Typengenehmigung abweichender Motor
Leistungsänderungen jeglicher Art (z.B. Tausch der Nockenwelle)
Änderungen an der Ansauganlage
Änderungen an der Auspuffanlage
Änderungen an Abgasreinigungssystemen (z.B. Katalysator, Partikelfilter)
Änderungen am Motormanagement (z.B. Chip-Tuning, Zündsystem)
Änderungen der Übersetzungsverhältnisse (Getriebe, Achsen, Räder)
Einbau oder Änderungen an Turbo- oder Kompressoranlagen oder dergleichen
Ersatztreibstoffanlagen (z.B. Umrüstung aus Gasbetrieb)
Einbau von sogenannten “Benzinsparsysteme”»
Folgendes trifft zu:
- von der Typengenehmigung abweichender Motor {Ja oder doch nicht da ich eine andere Typengenehmigung nehmen kann?}
- Leistungsänderungen jeglicher Art (z.B. Tausch der Nockenwelle). {Ja, da mehr Hubraum, aber ist ja sowieso ein anderer Motor}
- Änderungen der Übersetzungsverhältnisse (Getriebe, Achsen, Räder). {Evtl. ja wenn Getriebe ändern bzw. sowieso ja da ein DM Getriebe nie mit einem KY ausgeliefert wurde?}
Nun sollte man folgendes tun:
- Bestätigung einer Markenvertretung über Motorinhalt (Hubraum /
Motorenidentifikation) {Sollte aufzutreiben sein} - Bestätigung einer Markenvertretung über Motorleistung mit dazugehörender
Nenndrehzahl {Sollte aufzutreiben sein} - Motorleistungsmessprotokoll einer vom Strassenverkehrsamt des Kt. Zürich
anerkannten Prüfstelle. Beträgt die Leistungssteigerung mehr als 20%, so ist eine
Unbedenklichkeitserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des
Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom UVEK anerkannten Prüfstelle, der die
Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt, erforderlich. {Ein Messprotokoll wird es nicht geben, aber müsste was für die Zulassung des KY in der Schweiz geben oder. Leistungssteigerung ist unter 20%} - Nachweis über die Einhaltung der Abgasvorschriften Messung durch: siehe Merkblatt “anerkannte Prüfstellen” Schriftliche Bestätigung durch: Inhaber der Typengenehmigung oder Fahrzeughersteller {Messen wäre sau teuer, also Typengenehmigung vom KY nehmen}
- Nachweis über die Einhaltung der Geräuschvorschriften Messung durch: anerkannte Prüfstelle (siehe Merkblatt “Prüfstellen”) Schriftliche Bestätigung durch: Inhaber der Typengenehmigung oder Fahrzeughersteller {Je nach Getriebe wir es dies nicht geben wäre aber noch bezahlbar (ca. 400.-)}
Schweizerische Typengenehmigung für Ersatzschalldämpferanlage gemäss Anhang 1 TGV Lieferanten-Bestätigung für Ersatzschalldämpferanlage mit EU-Teilgenehmigung oder CH- Typengenehmigung {Topf des KY ist gleich wie der des CS oder}
Höchstgeschwindigkeitsnachweis {lol, brauchst dies wenn die Karre nicht über 120km/h hinkriegt, dann kann man dies ja einfach auf der Autobahn testen, kann der Prüfer ja machen wenn er will?}
Gruss
tomix