Anhängelast

Hallo zusammen

Ich hatte ein CS mit 4-Gang-Getriebe (Typenschein: 0854 88 M) der zu einem KY mit 5-Gang wurde.
Ich habe folgende Anhängelasten:
CS, 4-Gang, 82er, 0854 88 M: 850 kg
KY, 5-Gang, 87er, 1V61 20: 1’100 kg

Nun hätte ich beim ehemaligen CS neben Getriebe und Motor aus dem Typenschein 1V61 20 auch die Anhängelast. Der Umbau erlaubte mir die AMAG und entsprechend wurde dies auch im Fahrzeugausweis eingetragen. Nun wollte ich auch noch die entsprechende Anhängelast, aber dies scheint schwierig zu werden. Als Antwort erhielt ich die 1’200 kg können mir nicht gewährt werden (ich vermute dies ist die in Deutschland übliche Anhängelast bei einem KY).

Das Problem ist, dass der KY nie in einem 82er verbaut wurde. Weiss jemand wann die Karosserie leicht geändert wurde (Schiebetüre, Fenstergrösse Mitte, was sonst noch)? Welche Motoren und Getriebe (nur Diesel) gab es bevor die Karosserie geändert wurde? JX mit 4 oder 5-Gang, CS mit 5-Gang? Kennt jemand die entsprechenden Anhängelasten?

Gruss
tomix

müsste Mitte 1985 gewesen sein.
das VW Zeichen an der Front war am anfang kleiner.

hier steht das der CS und der KY, 1987 als gemeinsames Produktionsjahr haben.

Der KY ersetzte somit den CS, aber es steht eben nichts über die Anzahl Gänge. Gab es den CS mit 5-Gängen schon vor 1985 und welche Anhängelast hat ein CS mit 5-Gängen?
Gruss
tomix

Hallo tomix

Bei meinem T3 89 JX ist eine Anhängerlast von 2000kg eingetragen. Da es sich um einen Syncro handlet, habe eich ein X als Typengenehmigung.
Hoffe Dir helfen dies Angaben weiter.

LG
Fabian

Syncro mit Diesel gab es nie in der Schweiz. Hilft mir nicht weiter. Bei dir wurden wohl die deutschen Angaben übernommen. Ich bräuchte die Angaben von einem CS mit 5-Gang mit Baujahr vor 1985 (Typenschein) oder auch nach 1985 (Typenschein) und dann den Typenschein eines CS mit 5-Gang vor 1985 dazu. Hat jemand so was? Ab wann gab es den 5-Gänger CS? Nach den deutschen Angaben hat sowohl ein KY als auch ein CS mit 5-Gang 1’200 kg Anhängelast. In der Schweiz jedoch nur 1’100 kg. Ich vermute auf Grund der höheren Anforderungen bzgl. Anfahren an einer Steigung. Ich möchte nur 1’100 kg die KY mit 5-Gang-Getriebe hat, also das was im Bus drin ist.

Gruss
tomix

Mit einem CS/KY kann ich nicht dienen, aber irgendwo habe ich noch einen Brief von der AMAG wo bestätigt wird, dass ab Datum XY die Anhängelast anders berechnet werden darf. So komme ich bei meinem T3 (Syncro mit SR Motor) auf 2000kg. Soweit ich in Erinnerung habe, wird mit einer anderen max. Steigung gerechnet, das sollte ja eigentlich auf alle Autos angewendet werden können? Wenn du denkst das das was helfen könnte kann ich den Brief gerne mal raussuchen.

Also ich hätte auf jeden Fall interesse an dem Brief :hugs:

Ich auch! Dann könnt’ ich endlich legal unsere Pferdchen mitführen…!

Habs sogar auf Anhieb gefunden :yum: Soweit ich mich erinnere ist das wichtige die 12% Steigung beim Anfahrvermögen, das waren glaube ich früher 14% und deshalb war die Anhängelast dann rechnerisch kleiner. Ist alles schon etwas hier (Brief ist von 2008), aber mit den erwähnten Daten sollte sich heute hoffentlich auch noch etwas anfangen lassen.

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Ab Datum XY des Fahrzeuges oder allgemein? Das würden die 1’200 kg vs. 1’100 kg erklären.
Ich müsste wissen ab wann es den CS mit 5-Gang gab und welchen Typenschein dieser hat. Dann könnte ich zumindest den entsprechenden Typenschein bestellen. Den Typenschein vom KY habe ich. Falls es den CS mit 5-Gang vor 1985 gab hätte ich ein Argument mehr.
Gruss
tomix

Soweit ich in Erinnerung habe, gilt das ab Datum XY für sämtliche Fahrzeuge. Habe noch kurz gesucht, im VTS Art 54 Abs 3 steht folgendes:

Motorfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen müssen mit voller Ladung in Steigungen
bis 15 Prozent, oder alternativ dazu in Steigungen von 12 Prozent fünfmal in fünf Minu-
ten, einwandfrei anfahren können.

Ob und wie das früher anders war, und ob diese Anforderungen auch mit einem anderer Motor/Getriebekombination erfüllt werden können, weiss ich aber nicht. Ich würde einfach mal bei der AMAG Anfragen, habe die Bestätigung damals auch direkt von ihnen erhalten.

Das habe ich schon gemacht. Wie beim Getriebe und Motor, welcher mir (also der Garage) dann doch noch zugestanden wurde, bekam ich nach mehr als einem Jahr und nachhacken eine negative Antwort.
Gruss
tomix

Den CS gab es scheinbar ein Jahr später mit dem 5-Gang-Getriebe (also ab 83). Der Wissenstand des ursprünglichen Käufers unseres Busses deckt sich mit der Liste unter:
http://www.t3-infos.de/images/T3-Getriebe.pdf
Jetzt müsste ich nur noch die Typenscheinnummer dazu wissen. Dann würde ich mir diesen mal organisieren um mal nachsehen zu können welche Anhängelast dort vermerkt ist und welches Getriebe und dann mal die Übersetzungen vergleichen. Müssten gleich sein und der Motor wäre ja stärker, dann müsste zumindest die Anhängelast vom CS mit 5-Gang möglich sein.
Gruss
tomix

Ich habe dies nun mal genauer angesehen.

Ein 1.6l Diesel (CS) mit 4-Gang hat folgende Übersetzungen:
3.78 (1. Gang) * 5.833 (Differenzial 5.429 wäre auch möglich, aber wohl eher für flache Länder) = 22.049
mit 5-Gang:
4.111 (1. Gang) * 5.429 (Differenzial) = 22.319

Ein 1.7l Diesel (KY) hat immer ein 5.500 Diff. (gab aber 4-Gänger und 5-Gänger). Beim 5-Gänger ist der 1. Gang wieder 4.111. Die Kombination 4.111 und 5.500 gab es von 8.84 bis 7.87 sowohl für den CS als auch für den KY. Wenn es diese Kombination auch in der Schweiz mit dem CS gegeben hat, würde mich genau dieser Typenschein wahnsinnig interessieren. Wie kann ich dies rausfinden? Ergibt eine Übersetzung von:
4.111 (1. Gang) * 5.5 (Differenzial) = 22.611

Je höher der Wert desto stärker übersetzt, desto mehr Drehmoment.

Da dies noch stärker übersetzt ist, müsste doch zumindest die Anhängelast von einem CS mit 5-Gang mit der Übersetzung 22.319 möglich sein. Da diese auch in der Karosserie die ich habe verbaut wurde. Diese Kombination sollte es ab 1983 gegeben haben. Auch diesen Typenschein würde mich sehr interessieren.

Allgemein: Meistens wurde nur das Differenzial und die Übersetzungen der einzelnen Gänge sind gleich.

Steht auf einem Typenschein nichts vom Getriebe oder hätte der noch mehr Seiten?

Gruss
tomix

Hallo zemma,

nun habe ich die Antwort von Amag Chur erhalten, ob ich meinem Syncro zukünftig 2 Tonnen anhängen darf:

"Nach wiederholten Anfragen beim Hersteller haben wir eine abschliessende Antwort bezüglich Ihrer Anfrage betreffend Erhöhung Anhängelast erhalten.
Demnach ist es nicht möglich, für das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer WV2ZZZ24ZMG005126 eine Erhöhung auf 2000 kg zu bestätigen. Beim Hersteller liegen diesbezüglich keine erforderlichen Unterlagen vor.

Im Gegensatz zum Fahrzeug WV2ZZZ24ZMG005126 (64 kW Motor)) ist beim Fahrzeug WV2ZZZ25ZLG077240 ein 70 kW Motor verbaut. Für solche Fahrzeuge (70 KW Motor) gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer Anhängelasterhöhung."

Schade! Wird wohl nichts bei mir…

GRüsse,
Jörg

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Oh schade! Jetzt müssen die Pferde wohl abspecken :wink:

Hallo zusammen
Hat jemand den Ratgeber Anhängerbetrieb (Ausgabe September 1982, VW Kundendienst) vollständig:
http://www.vw-t2-bulli.de/data/documents/1982-09-vw-ratgeber-anhaengerbetrieb

Siehe auch hier:

Gruss
tomix